Kitakosten-Zuschuss beantragen=zu "riskant"?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von jacky - 06.07.10 - 21:19 Uhr

Hallo,

meine kleine Tochter ist nun in die Kita gekommen. Ich gehe ab September wieder arbeiten. Zunächst 20 Stunden vormittags. Der Kindesvater arbeitet Vollzeit. Er bezahlt die hälftigen Kiga-Kosten an mich, ich zahle dann an die Kirchengemeinde, also den Träger. Da ich in meinem Job nicht die Welt verdienen werde, habe ich überlegt, beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme meiner hälftigen Kosten zu stellen. Er meint aber, ich solle das lieber lassen. Das mit dem Jugendamt wäre ihm nicht geheuer. Wenn wir die erst mal "am Hals" hätten, würden die bestimmt denken wir/ich wären Assis und würden Kontrollbesuche machen. Ich muss dazu sagen: Wir kommen aus ordentlichen Verhältnissen und ein Besuch vom Amt wäre völlig in Ordnung, da es bei uns nichts auszusetzen gibt. Wir wohnen übrigens getrennt und es geht mir nur im meine hälftigen Kosten. Ich bekomme derzeit Eltergeld und Kindergeld und ab September Gehalt und Kindergeld. Unterhalt erhalte ich nicht. Der Kindesvater verdient ca. 1600-1700 Euro netto. Muss er ohnehin dann den ganzen Betrag übernehmen?

Beitrag von jacky - 06.07.10 - 21:21 Uhr

Unterhalt ist insofern kein Thema, da wir uns (derzeit) einig sind und uns die Kosten fürs Kind teilen.

Beitrag von wolke7000 - 06.07.10 - 21:25 Uhr

wie ihr teilt ALLES ??


Miete, nebenkosten, lebensmittel, Klamotten .....

Stell ich mir aber schwierig vor, ALLES aufzuteilen und wenns das Eis am Nachmittag ist ????


Gruss

Beitrag von wolke7000 - 06.07.10 - 21:23 Uhr

Hallo

sorry aber wasn das für ein Schwachsinn.#rofl

Ich bin schon seit 1,5 Jahren alleinerziehend und bekomm die Kosten komplett übernommen (verdien nicht sooo viel) und noch nie kam irgentwas in die Richtung vom JA.

Wieso bekommst du kein Unterhalt, wahrscheinlich deshalb auch sein Reaktion ??

Gruss W7000

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.07.10 - 21:26 Uhr

Hallo

Wenn du die Kosten übernommen haben willst, must du es einklagen, wenn er nciht freiwillig zahlt

Bianca

Beitrag von silbermond65 - 06.07.10 - 21:30 Uhr

Ja,genau.....wir sind auch "Assis " ,weil ich über eine Beistandschaft beim JA versuche an den Unterhalt für meine Tochter zu kommen und ich hab doch tatsächlich auch diesen Antrag für die Kitakosten gestellt ,weil ich alleinerziehend bin.
Dein Typ hat sie doch nicht alle.
Wenn er nicht will ,daß du diesen Antrag stellst ,soll er doch den ganzen Beitrag bezahlen.Verdienen tut er ja genug.

Beitrag von jacky - 06.07.10 - 21:41 Uhr

Im Grunde ist es so, dass er (er hat den Mietvertrag unterschrieben) eine Wohnung hat, in der wir auch leben. Meine Tochter und ich sind aber unter meiner alten Adresse gemeldet und halten uns auch dort täglich auf. Ich habe dort komplett eingerichtete Zimmer. Ich würde niemals einen Mietvertrag mit ihm zusammen unterschreiben, weil ich keine Lust habe, zahlen zu müssen, falls er, aus irgendwelchen Gründen, mal nicht mehr zahlen kann. Ich kaufe also Lebensmittel und Sachen fürs Kind, er zahlt Miete und Strom, was den weitaus größeren Anteil ausmacht. Daher erhalte ich natürlich auch keinen Unterhalt. Das wäre nur der Fall, wenn ich mich entschließen sollte, ganz zu mir nach Hause zu ziehen. Also im Falle einer Trennung. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, bin also offiziell alleinerziehend. Ich bekomme zwar nun von ihm die hälftigen Kitakosten, aber mir geht es ja um meinen Anteil. Ich muss ja auch zusehen wo ich finanziell bleibe. Wir sind schließlich nicht verheiratet und ich sehe nicht ein, dass mir von meinem Geld nix mehr bleibt, weil ich wegen der Kinderbetreuung weniger arbeite (Kita hat nicht bis abends auf). Und ehe jetzt ein Aufschrei durchs Forum geht, was mein Freund für ein armer Kerl ist: Er verdient weitaus mehr als ich und ich erbe irgendwann ein Haus, in das er dann ja, wenn wir dann noch zusammen sind, mit einziehen kann. Dadurch hat er ja dann mal keine Miete mehr zu zahlen.

Beitrag von wolke7000 - 06.07.10 - 21:45 Uhr

Seit ihr jetzt zusammen oder nicht ??

Versteh das grad nicht #schwitz

Beitrag von jacky - 06.07.10 - 21:48 Uhr

Ja, aber wir wohnen unter unterschiedlichen Adressen und das wird auch so bleiben. Ich übernehme für jemanden, mit dem ich nicht einmal verheiratet bin, keinerlei finanzielle Verantwortung! Sehe ich nicht ein. Ich will meinen Alleinerziehenden-Status behalten, ebenso mein Haus und meine Anschrift. Nach Außen hin betrachtet besuchen das Kind und ich den Vater nur. Und das kann mir ja niemand verbieten.

Beitrag von wolke7000 - 06.07.10 - 21:53 Uhr

Nein absolut nicht.

Aber jetzt versteh ich den Sachverhalt besser.


Gruss

Beitrag von vwpassat - 06.07.10 - 23:37 Uhr

Komische Art von Beziehung.

Da wprd ich auch nix beantragen wollen..............

Beitrag von vwpassat - 06.07.10 - 23:38 Uhr

Tausche i gegen p

Beitrag von wolke7000 - 07.07.10 - 08:58 Uhr

naja solange nix von irgendeinem Amt bezahlt wird is mir das egal, aber sonst ...

Aber trotzdem alles komisch...

Gruss

Beitrag von windsbraut69 - 07.07.10 - 07:21 Uhr

"Von außen betrachtet" ist das Beschiß, was Ihr da abzieht.
Ich würde mich hüten, in dieser Situation irgendwelche Anträge zu stellen.

Beitrag von nick71 - 07.07.10 - 07:08 Uhr

"Im Grunde ist es so, dass er (er hat den Mietvertrag unterschrieben) eine Wohnung hat, in der wir auch leben. Meine Tochter und ich sind aber unter meiner alten Adresse gemeldet und halten uns auch dort täglich auf."

So genau kenne ich mich nicht aus, würde aber vermuten, dass du unter diesen Umständen nicht als alleinerziehend giltst. Auch wenn ihr (du und eure Tochter) euch täglich in deiner Wohnung aufhaltet, WOHNT ihr ja offensichtlich mit dem KV zusammen. Wie sich das auf einen Kindergartenzuschuss o.Ä. auswirkt, weiß ich nicht...ich an deiner Stelle würds dann aber wahrscheinlich nicht beantragen bzw. mich zumindest vorher an geeigneter Stelle informieren, ob es Ärger geben könnte, wenn das mal rauskommt.

Beitrag von rotihex - 07.07.10 - 07:54 Uhr

"Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, bin also offiziell alleinerziehend."

Nur weil du das alleinige Sorgerecht hast, bist du nicht automatisch alleinerziehend!

Stell einen Antrag beim Jugendamt, die werden dann ausrechnen, was dein Freund bzw. du zum KiTa-Beitrag zuzahlen müßt. Mein Lebensgefährte verdient ein gutes Stück mehr und wir bekommen auch die Hälfte erstattet.

Wenn du allerdings den Sachbearbeitern erzählst, daß ihr getrennt wohnt, könnte ich mir vostellen, daß sie deinen Freund zum Unterhalt zahlen verdonnern.

LG
rotihex

Beitrag von manavgat - 07.07.10 - 11:20 Uhr

Das kommt davon, wenn man versucht die Behörden zu bescheißen.

Entweder Du bist alleinerziehend, dann bleib in Deiner Wohnung und fordere Unterhalt und Betreuungskosten!


oder, ihr seid ein Paar, dann zieht zusammen und führt euren Haushalt gemeinsam wie Erwachsene!

Gruß

Manavgat

Beitrag von wolke7000 - 06.07.10 - 21:42 Uhr

dann wir ja schon 2 Assis und dann noch alleinerziehend, zumal ich auch noch arbeiten gehen von 8-16 Uhr. mensch mensch

ich denke auch da hat jemand Bedenken das er mehr Unterhalt zahlen muss.

Gruss

Beitrag von brianna123 - 07.07.10 - 06:32 Uhr

Hallo!

Das ist echt absoluter Quatsch. Wir hatten damals auch einen Zuschuss beantragt, obwohl wir beide gut verdienen, aber die KiTa-Kosten extrem hoch waren. Wir dachten, wir versuchen es einfach. Einen Zuschuss gab es leider nicht. Aber das Jugendamt hat sich hier auch nicht einmal gemeldet.

LG

Sabrina

Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 08:52 Uhr

Der Kindsvater und du leben getrennt, oder? In dem Fall muß er Unterhalt zahlen. Das ist etwas, was du nicht ablehnen darfst. Denn der Unterhalt ist nicht für dich, sondern dein Kind. Im Unterhalt sind die Kosten für den Kiga schon enthalten. So dass du die vollen Kosten tragen mußt. Einen Antrag auf Übernahme der VOLLEN Kosten, kannst du jederzeit stellen. Inwieweit das dann genehmigt wird, ist eine andere Sache. Mit Assis hat das auch nichts zu tun.

Beitrag von silbermond65 - 07.07.10 - 11:18 Uhr

Getrennt leben sie nur offiziell ,damit sie ihren Status "alleinerziehend" nicht verliert .
Tatsächlich leben sie zusammen in seiner Wohnung.
Ziemlich verwirrend das ganze finde ich.

Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 11:35 Uhr

Ja, wenn sie halt meint, dass es preiswerter ist, eine 2. Wohnung zu bezahlen, als in Steuerklasse 1 zu wechseln...
Wenn sie zum Jugendamt geht und dieses Kuddelmuddel dort darlegt auf Nachfrage, kann sie ziemliche Probleme bekommen. Ihr Freund hat das wahrscheinlich (intuitiv) erfasst, aber sie versteht es nicht ;-)

Beitrag von manavgat - 07.07.10 - 11:18 Uhr

Moment. Du erhälst keinen eigenen Unterhalt, oder? Kindesunterhalt und hälftige Kigakosten, oder?

Der KV erzählt Blödsinn. Beim Jugendamt gibt es eine Stelle die den Zuschuss/die Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung bearbeitet. Da geht es rein um den Verdienst, niemand kommt deswegen kucken.

Gruß

Manavgat

Beitrag von tinka85 - 08.07.10 - 18:50 Uhr

hallo,

ich verstehe so einiges nicht.

der antrag läuft zwar über das jugendamt aber wieso sollten sie einen für assis halten? das ist blödsinn und die werden keine kontrollbesuche machen nur weil sie einen die kitakosten zahlen.

mehr geld hast du nicht? also wieviel elterngeld bekommst du denn bzw wieviel geld hast du insgesamt? bekommst du nichts von der arge?

wenn dein ex soviel geld bekommt versteh ich nicht wieso es keinen unterhalt gibt.

mein mann hat damals auch so um und bei verdient und hat 430 unterhalt für die kids gezahlt ( 2 kinder) und betreuungsunterhalt an mich. dazu kamen dann kleinigkeiten die er dann von sich aus zahlen wollte.

wie will man denn alles teilen? das stell ich mir total doof vor...den mietanteil usw des kindes berechnen und durch 2 teilen und er zahlt seinen teil?

und wenn du geld von der arge bekommen solltest versteh ich es noch weniger. denn die arge hat mir klar gesagt ich muss unterhalt einfordern und den unterhaltsbetrag den das jugendamt berechnet hat haben sie mir gleich abgezogen. natürlich, war ja auch richtig so.

ich würde ihn dazu bringen den unterhalt den er zahlen muss zu zahlen und dafür die kitakosten nicht mehr. die beantragst du dann voll beim jugendamt und gut ist.