sos!!! whg.wechsel bei schwangerschaft

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Beitrag von pinkscarecrow - 07.07.10 - 08:31 Uhr

hallo an alle
ich bin schwanger und darf deshalb von einer 2raum whg in eine 3raum whg umziehen. hab sogar schon ein angebot für eine whg von meinem jetzigen vermieter. allerdings liegt sie ca 40 euro über dem zulässigen mietspiegel. da ich zusätzlich hartz4 bekomme brauche ich die zustimmung vom amt. nun meine frage: wie verfasse ich am besten ein anschreiben, dass ich die wohnung dringend brauche??? hat da jemand schon erfahrungen?? brauche ganz schnell hilfe javascript:atc('#schwitz');

Beitrag von hedda.gabler - 07.07.10 - 09:43 Uhr

Hallo.

Ich kannst natürlich versuchen darzulegen, warum es genau diese Wohnung sein muss ... sprich Du musst nachweisen, dass es keine angemessenen Wohnungen gibt.
Lehnt die ARGE dann den Umzug ab, kannst Du natürlich trotzdem umziehen, aber bekommst nur die bisherige Miete (und keinerlei weiteren finanziellen Unterstützungen zum Umzug, wie Renovierung, Kaution etc) und musst die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Ist denn überhaupt schon der Umzug an sich von einer 2-Zimmer-Wohnung in eine 3-Zimmer-Wohnung von der ARGE genehmigt?
Eine Person mit Baby braucht ja nun wirklich keine 3 Zimmer.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von pinkscarecrow - 07.07.10 - 10:11 Uhr

hallo hedda.
hab mir extra vom amt den mietspiegel geben lassen. somit stehen für 2 personen 60qm zu, also 3 raumwhg.
und diese wgh ist deshalb so wichtig, weil sie vom gleichen vermieter und im haus gegenüber ist. ich brauch also kein umzugsunternehmen oder umzugshilfe. des weiteren brauch ich auch bloß die kaution um 200€ euro aufstocken, muß also auch da keine hilfe beantragen.
hab mir auch andere whg schon angeschaut, aber immer gab es irgendwelche mängel, die nicht wegmachbar sind.

auf einem hinweisblatt vom amt steht: kann keine zusicherung vorgelegt werden, werden für die neue unterkunft nur die kosten in bisherigen höhe, maximal in angemessener höhe, als bedarf anerkannt.
also kann das auch bedeuten, dass die mir nur die 400 euro bezahlen und ich die ca.40euro mehr selbst bezahlen muß??
300 hat man mir für 2raumwhg bezahlt, 400euro wären für 3raum zulässig.

lg

Beitrag von silbermond65 - 07.07.10 - 11:15 Uhr

Dir stehen BIS ZU 60 qm zu.
Wenn du die Zustimmung vom Amt nicht bekommst ,wirst du die 40 Euro selber zahlen müssen und ich glaube auch einen Anteil für die Nebenkosten .
Ich wohne mit 2 Kindern in etwas über 65 qm (3-Raum-Wohnung)......völlig ausreichend.
Und ein Säugling braucht ja nun wahrlich kaum Platz.

Beitrag von pinkscarecrow - 07.07.10 - 11:27 Uhr

danke silbermond :)
werd also noch ein schönes anschreiben basteln, morgen alles zum amt bringen und dann daumen drücken..... #zitter

Beitrag von hedda.gabler - 07.07.10 - 12:15 Uhr

Hallo.

Wenn die ARGE dem Umzug nicht zustimmt, muss die TE nicht nur eine Differenz von 40,- selbst tragen, sondern von 140,-, da sie nur die bisherige Miete bekommen würde. Diese beträgt 300,- und die neue Miete 440,-.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von silbermond65 - 07.07.10 - 12:52 Uhr

Oh,danke für die Berichtigung.

Beitrag von hedda.gabler - 07.07.10 - 12:13 Uhr

Hallo.

Dir stehen für zwei Personen BIS ZU 60 qm zu.
Ob Deine jetzige Wohnung für 2 Personen ausreicht, muss die ARGE entscheiden. Dass einem BIS ZU 60 qm zustehen, ist per se noch kein Grund umzuziehen.
Wie gesagt, Du musst Dir den Umzug an sich überhaupt erst genehmigen lassen.

Ziehst Du ohne Genehmigung um (sei es, dass Du grundsätzlich keine bekommst oder eben für die neue, zu teure Wohnung nicht), bekommst Du die Miete in bisheriger Höhe ... das heißt in Deinem Fall 300 Euro.

>>> auf einem hinweisblatt vom amt steht: kann keine zusicherung vorgelegt werden, werden für die neue unterkunft nur die kosten in bisherigen höhe, maximal in angemessener höhe, als bedarf anerkannt. <<<
Die maximal angemessene Miete bei unerlaubtem Umzug bekommt jemand, der zum Zeitpunkt des Umzuges schon die maximale Miete bekommt ... das ist in Deinem Fall nicht so. Ziehst Du ohne Genehmigung in die zu teure Wohnung, hast Du eine Differenz von 140,- zu tragen.
Beispiel:
Ich bin auch in eine nicht angemessene Wohnung gezogen. Meine bisherige Miete war schon genau die angemessene maximale Miete für 2 Personen, so dass ich diese auch weiterhin bekam und die Differenz zur neuen Miete selbst tragen musste. Wäre meine alte Wohnung günstiger als die maximale Miete gewesen (so wie in Deinem Fall), hätte ich auch nur die bisherige Miete bekommen und NICHT die maximale Miete für 2 Personen.

>>> hab mir auch andere whg schon angeschaut, aber immer gab es irgendwelche mängel, die nicht wegmachbar sind. <<<

Es wird ja noch andere angemessene Wohnungen ohne Mängel geben.

So leid es mir tut, aber ich denke nicht, dass Dir ARGE den Umzug genehmigen wird, da die Wohnung a. zu teuer ist und b. meiner Meinung nach kein Grund für einen Umzug vorliegt.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 11:39 Uhr

Darfst du denn überhaupt als Schwangere den Bedarf für das spätere Kind schon mitzählen? Noch bist du ja allein. Bei uns bekommt man nur das, was für 2 Personen angemessen ist, wenn es auch 2 personen sind und nicht 1 Schwangere.

Beitrag von hedda.gabler - 07.07.10 - 12:26 Uhr

Hallo.

Das sind wohl Einzelfallentscheidungen.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von marion2 - 07.07.10 - 16:07 Uhr

Hallo,

bei uns zählen Schwangere doppelt und Zwillingsschwangere sogar dreifach.

Gruß Marion

Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 18:18 Uhr

Und was macht ihr dann, wenn das Kind doch nicht lebt? Die Geburt nicht überlebt,...

Beitrag von marion2 - 07.07.10 - 19:49 Uhr

In diesem Forum werden schon Schwangerschaftstests für die Kinderbetreuung angemeldet, da passt deine Frage nicht #schein

;-)

Wenn jemand stirbt, hast du soundsolange Zeit um in eine kleinere Wohnung zu ziehen.

Beitrag von siebzehn - 07.07.10 - 13:04 Uhr

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber Freunde von mir haben in einer 2-Zimmer-Wohnung gelebt, bis die Tochter 1 1/2 Jahre alt war. Zu dritt. So gesehen hast Du noch Zeit und musst ja nicht unbedingt die erstbeste Wohnung ohne "Mängel" nehmen.

Ach so, der Unterschied ist vielleicht, dass meine Freunde ihre Miete immer selber gezahlt haben... also nicht danach schauen mussten, was ihnen "zusteht".

Beitrag von pinkscarecrow - 07.07.10 - 13:39 Uhr

@siebzehn:
wäre meine whg nicht bloß eine 30 qm groß dachgeschoßwohnung mit offenem wohn-ess-bereich, hätte ich auch mehr platz und es nicht so eilig mit einem umzug.

na egal, werd es probieren. mehr als nein kann das amt ja ni sagen.......:-(

Beitrag von siebzehn - 07.07.10 - 13:45 Uhr

Ich würde trotzdem erst mal abwarten, bis das Kind da ist (wie lange dauert es denn noch?). Mindestens das erste halbe Jahr kann das Baby mit im Schlafzimmer schlafen. Dein Platzbedarf mit Baby wird nicht sprunghaft ansteigen und wenn Du bislang gut in Deiner Wohnung ausgekommen bist, dürfte es für die erste Zeit mit Baby ebenfalls reichen

Beitrag von mariem - 09.07.10 - 12:19 Uhr

Das kann nicht dein ernst sein ! setzt man heut zu tage kinder in die welt damit man ne größere wohnung vom amt kriegt oder was ???
sucht euch arbeit den habt ihr genau so das recht euch ne größere wohnung zu suchen die auch etwas teurer ist. ein baby schläft im schlafzimmer mit das bracuh kein eigenes zimmer !!!
Oder wenn es unbedingt ein eigenes zimmer haben soll den räumt euer schlafzimmer und zieht ins wohnzimmer !!!
Wer arbieten will kriegt auch arbeit !!