eidesstattliche vers. was kommt auf mich zu?

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Beitrag von nimsaj86 - 07.07.10 - 09:04 Uhr

hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen

ich habe heute einen termin zur abgabe der ev... hab es leider nicht gesehen das die letzten beiden raten nicht abgebucht wurden, weil ich in der zeit keine kontoauszüge geholt hab... aber egal....

so nun meine frage.... mein mann und ich haben was das finanzielle angeht alles getrennt, also können sie meinem mann nix, richtig??
und wird das ganze ans jugendamt weiter gereicht??? das ist meine größte angst

und wie lang geht sowas? wie eine privatinsolvenz 7 jahre oder wie?

lg und danke

Beitrag von motte1986 - 07.07.10 - 09:37 Uhr

atme mal tief durch!!!!

also: was hat das JA mit der EV zu tun? wenn alle EVs ans JA gemeldet werden, hätten die da sicher personalmangel!

das eine hat nix mit dem anderen zu tun!

die EV wird in die schufa eingetragen und läuft 3 jahre.


atme mal tief durch!!!!

wenn es klar DEINE schulden sind, können die deinem mann auch nix. auch wenn ihr verheiratet seit.


eine EV ist nicht lustig, aber lerne draus, bezahle deine schulden und dann fang von vorne an.

und mach dich auf zerfleischung hier schonmal bereit;-)


allerdings glaub ich nicht, dass man wegen zwei raten, die vor kurzem nicht abgezogen wurden, gleich ne EV abgelegt werden muss, da muss nämlich schon länger was laufen mit mahnbescheid, GV usw.

lg und bitte

Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 10:50 Uhr

"so nun meine frage.... mein mann und ich haben was das finanzielle angeht alles getrennt, also können sie meinem mann nix, richtig?? "

Kommt darauf an, wann die Schulden entstanden sind und was du genau damit meinst "mein mann und ich haben was das finanzielle angeht alles getrennt". Also getrennte Konten reichen da nicht ;-)

Beitrag von sternschnuppe215 - 07.07.10 - 13:07 Uhr

aufgrund der EV erhälst Du sofort einen negativen Schufaeintrag (dieser bleibt mind. 3 Jahre drin stehen) Damit bist Du nicht mehr kreditwürdig.

Solltet Ihr im gesetzlichen Güterstand der Ehe leben (ohne Ehevertrag), wird ggf. Dein Mann mit heran gezogen... das kommt auf die Schere der Schulden u. Gläubiger an...

Beitrag von nick71 - 07.07.10 - 13:35 Uhr

"hab es leider nicht gesehen das die letzten beiden raten nicht abgebucht wurden, weil ich in der zeit keine kontoauszüge geholt hab... aber egal...."

Sofern du die Möglichkeit hast, die beiden ausstehenden Raten zu zahlen, würde ich das an deiner Stelle umgehend tun...so kannst du nämlich die Abgabe der EV abwenden, die ganz und gar nicht "egal" ist, weil sie einen riesigen Rattenschwanz an Unannehmlichkeiten nach sich zieht.


Beitrag von nele27 - 07.07.10 - 13:45 Uhr

Hi,

wenn es nur um 2 Raten geht, würde ich alles versuchen, die EV zu umgehen! Das scheint zwar auf den ersten Blick harmlos, hat aber ganz blöde jahrelange Folgen (zB negative Schufa, das verfolgt Dich überall, bei jedem Handyvertrag, Kredit, Kontoeröffnung etc).

Melde Dich also beim Gläubiger und bezahle zumindest eine Rate sofort... versuche, das Geld irgendwo aufzutreiben (zB bei Deinem Mann).

Allerdings kommt nach 2x Raten nicht zahlen nicht gleich eine EV... erst kommen Vollstreckungsbescheide, Gerichtsvollzieher etc. Das Verfahren müsste schon eine Zeitlang laufen.

Ich habe mal meine Kfz-Steuer falsch überwiesen und bekam zwei Mahnungen (die ich wegen Umzugs nicht gesehen hatte) und dann einen Vollstreckungsbescheid. Danach habe ich die Überweisung sofort an die richtige Adresse geleitet und alles war ok. Bis zur EV dauerts!

LG, Nele

Beitrag von sassi31 - 07.07.10 - 14:51 Uhr

Ich vermute mal, du hast irgendwann vorher schon mal unpünktlich gezahlt, denn es dauert durchaus ein wenig, bis man einen vollstreckbaren Titel hat und den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bekommt. Das schafft man nicht mal eben in 6 Wochen. Vermutlich gab es schon einen Titel gegen dich, mit dem nun der Gerichtsvollzieher beauftragt wurde.

Du musst gegenüber dem Gerichtsvollzieher detailliert dein ganzes Vermögen offenlegen (Bankkonten, Lebensversicherungen, Auto, Antiquitäten, Schmuck, Wertpapiere, Geundbesitz, Bargeld......). Ist bei dir kein Vermögen vorhanden, bist du danach 3 Jahre vor weiteren Maßnahmen geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass deine Schulden verschwinden. Nur, dass man keine Pfändungen durchführen wird, weil ja eh nix zu holen ist. Danach kann man dich dann zwingen, eine weitere (aktuelle) eidesstattliche Versicherung abzugeben. Sofern du deine Schulden bis dahin nicht abgezahlt hast. Ein Schufa-Eintrag erfolgt auf jeden Fall auch.
Das Jugendamt wird aber nicht informiert. Für die ist das auch völlig irrelevant, außer, du musst Unterhalt für ein Kind zahlen, das nicht bei dir lebt und sie wollen diesen einklagen.

Mit einer Privatinsolvenz hat das Ganze absolut nichts zu tun.

Dein Mann muss nicht für deine Schulden aufkommen, wenn er nicht für dich gebürgt hat.