Hallo,
erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Seid 2004 droht die GEZ mit Vollstreckung, dennoch hat sich nichts getan.
Auto nutzte Mutter, er war so gut wie nie zu Hause da Arbeitsmäßig im Ausland unterwegs war.
Mutter unterschrieb den Vertrag, Vertrag liegt uns aber nicht vor, sodass ich jetzt nicht weiß auf welchen Namen der Vertrag läuft.
Das aktuelle Auto haben wir angemeldet und haben auch rein geschrieben ausschließlich mit Kennzeichen ..............., heute kommt Post von der GEZ und die haben doch klatt die alte ZeilnehmerNr. und den offenen Betrag mitgeteilt. Also sprich das neue Auto was ja mit den alten Auto nichts zu tun hat wird unter die alte Teilnehmernr. verwaltet.
Mutter ist Hauptteilnehmer bei der GEZ und zahlt die üblichen Rundfunkgebühren. SOmit zahlt niemand zweimal die GEZ, es geht ausschließlich um das Auto damals.
Könnte man verlangen, dass das jetzige Auto unter einer ganz anderen Teilnehmernr. laufen kann????
Manche schreiben das dann der Kuckuck kommt, wenn er nicht zahlt. Mal Erfahrungsgemäß wie lange muß da noch Zeit ins Land gehen wenn es jetzt schon seid 2004 der Ärger mit der GEZ besteht.
Vorallem wollen Sie damals 2004 , Rückwirkend GEZ fürs Autoradio ab 10.1999 haben. Ist das rechtens.
Würde mich freuen wieder von Euch einpaar Meinungen darüber zu lesen.
LG
Leoni
GEZ Ärger seid 6 Jahre.Brauche Rat!TEIL 2
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Beitrag von leoni24 - 07.07.10 - 14:28 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 07.07.10 - 15:05 Uhr
Keine Ahnung, was Du mit "alte/neue Auto" meinst aber GEZ zahlt der Halter, nicht der "Nutzer"!
gruß,
G
Beitrag von wasteline - 07.07.10 - 15:59 Uhr
Wenn er selbst nicht mit Radio oder TV angemeldet ist, aber im seinem Auto ein Radio hat, dann muss er die Gebühren auch zahlen. Er ist HAlter des Wagens.
Und nein, eine neue Teilnehmernummer wird er nicht bekommen.
Zahlen heißt das Zauberwort, dann ist er seine Probleme los.
Beitrag von kleinehexe1606 - 07.07.10 - 16:18 Uhr
Oh man ich versteh es einfach nicht... wieso zahlt ihr nicht einfach die Rechnung und gut ist. Was verlangst Du das die GEZ für Euch 2 Konten anlegt oder wie ? Und jetzt so macht wie wenn nie was war. GEZ zu zahlen ist Pflicht. Und ja sie können es rückwirkend verlangen wenn nachgewiesen ist das ihr illegal ein Radio hattet und nicht angemeldet war !
Beitrag von manavgat - 07.07.10 - 16:22 Uhr
Ohne Kenntnis der genauen Aktenlage kann man da gar nichts zu sagen.
Gruß
manavgat
Beitrag von sternschnuppe215 - 07.07.10 - 21:10 Uhr
hättet Ihr denen ma gleich mitgeteilt, dass das Auto kein Radio hat, dann wäre Ruhe... könnt Ihr ja nun mal noch machen hmm?!
Teilt den mit, dass es der PKW der Mutter ist u. diese lt Teilnehmer Nr .... schon Jahrelang dafür zahlt....
Beitrag von windsbraut69 - 08.07.10 - 08:45 Uhr
Es ist NICHT das Fahrzeug der Mutter!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.07.10 - 11:07 Uhr
Hallo
Es ist SEIN Auto, auf ihn angemeldet. Also muss ER dafür auch zahlen.
Wer es nutzt ist egal.
Mein Gott, ein Radio kostet etwas mehr als 5 Euro im Monat.
Wieso wird deswegen so ein Radau gemacht?
Bianca
