Hallo,
letzte Woche habe ich von der Personalabteilung den erlösenden Anruf bekommen, dass sämtliche Betreuungskosten für meine Tochter (Kindergarten und Tagesmutter) mir monatlich erstattet werden.
Dieser Zuschuss wird meines Erachtens brutto wie netto ausgezhalt.
Stimmt es, dass sie mir dann einfach auf die Gehaltsabrechnung die Kosten obendrauf zahlen? Nachgewiesen habe ich die Kosten bereits.
Muss ich irgendetwas in der Steuererklärung berücksichtigen? (KiGa Kosten kann ich dann wohl nicht mehr absetzen...?
)
LG Simone
Kinderbetreuungszuschuss vom AG
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Beitrag von 4mone - 07.07.10 - 15:14 Uhr
Beitrag von manavgat - 07.07.10 - 16:21 Uhr
Das macht der AG. Auf der Lohnabrechnung findest Du den Betrag, Steuern und Sozialabgaben zahlst Du darauf keine. Es darf allerdings nicht im Gegenzug weniger Brutto gezahlt werden.
Du kannst diese Kosten nicht mehr absetzen, da Du sie ja nicht getragen hast. Wenn jedoch weitere Kinderbetreuungskosten hast, dann kannst Du diese zusätzlichen Kosten absetzen.
Gruß
Manavgat
