Hallo Ihr lieben,
ich bin seit Januar 2009 für 3 Jahre im Mutterschutz. Nun sind 1,5 Jahre um und mein AG fragte mich ob ich nach der Zeit wieder komme oder nicht. Da ich auf gar keinen Fall zurück möchte, (ich denke er kann sich das auch denken ) hat ermich gefragt ob ich die Stelle frei machen könnte. Es handelt sich um ein großen Baumarkt indem er nur Marktleiter ist. Ich denke die Frage kommt von ganz oben.
Wenn ich nun kündige oder ich mich von Ihm kündigen lasse, steht mir dann sofort ALG1 zu oder muß ich warten bis der Mutterschutz um ist. Ich denke ich muß dem Arbeitsmarkt sicher zur Verfügung stehen, oder ??? Meine kleine kommt aber erst im Sommer nächstes Jahr in den KiGA. Und solange wollte ich auch für sie da sein.
Schöne Grüße
Memo
Steht mir ALG1 zu wenn ich im Mutterschutz kündige
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Beitrag von memo110578 - 07.07.10 - 15:23 Uhr
Beitrag von carrie23 - 07.07.10 - 15:30 Uhr
Für ALG1 musst du, soviel ich informiert bin, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen aber es gibt ja noch ALG2.
Du bist aber nicht im Mutterschutz, du bist in Elternzeit.
Ich bin mir unsicher, denke aber man könnte eine Sperre beim selber kündigen bekommen, also wenn dann soll er dich kündigen.
Nur wenn du 3 Jahre Elternzeit angemeldet hast und erst 2009 in Elternzeit gegangen bist, dann hast du ja noch 2 Jahre und wieso dann jetzt kündigen?
Beitrag von memo110578 - 07.07.10 - 15:36 Uhr
Ja, das fände ich ja auch so merkwürdig. Die können mich ja nicht kündigen da ich in Elternzeit bin. Also werden die es dann sicher von mir verlangen wollen. Keine Ahnung was in deren Köpfen vorgeht. Ich denke ich werde mich nicht drauf einlassen und warten bis die restlichen 1,5 Jahre um sind.
Ich habe doch besonderen Kündigungsschutz, oder??
Beitrag von kleinehexe1606 - 07.07.10 - 16:13 Uhr
Er darf Dir nicht kündigen und Du wärst schön blöd wenn Du kündigst. Wer weis wie Du die Stelle in der nächsten Zeit noch brauchst, weis ja niemand. Er kann ja jemanden einstellen für Deine Elternzeit.
Beitrag von ballroomy - 07.07.10 - 16:13 Uhr
Soweit ich weiß, kann Dich niemand in Elternzeit kündigen. Und wenn Du eh nicht vorher arbeiten willst würde ich auf keinen Fall selber kündigen.
Beitrag von carrie23 - 07.07.10 - 16:42 Uhr
Du hast Kündigungsschutz und ich würde mich da auch nicht drauf einlassen.
Beitrag von windsbraut69 - 08.07.10 - 08:38 Uhr
Du hättest nur Nachteile, würdest Du Dich auf eine Kündigung einlassen.
Frag doch mal interessehalber, welche Höhe ihm hinsichtlich der Abfindung vorschwebt. Vielleicht rechnet es sich ja doch :)
LG
Beitrag von windsbraut69 - 08.07.10 - 08:37 Uhr
Er kann ihr nicht so einfach kündigen und wenn sie nach der Kündigung Anspruch auf ALGII hätte, dann hätte sie den auch jetzt schon!
Gruß,
W
Beitrag von nusch - 07.07.10 - 16:23 Uhr
Hallo Memo,
warum um himmelswillen solltest Du das tun?
Du bist in Elternzeit, unterliegst somit dem Kündigunsschutz.
Kündigst Du selbst, würdest Du grundsätzlich erstmal eine Sperre beim ALGI bekommen, was Du wahrscheinlich eh nicht erhalten würdest, da Du Dich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen willst.
Denk auch daran, dass Du Dich dann selbst krankenversichern müsstest!
Deinem Arbeitgeber entstehen momentan keinerlei Kosten für Dich, außer ggf. Urlaubsgeld etc., soweit vertraglich/tariflich vereinbart. Er kann also eine Arbeitskraft zeitlich befristet einstellen und diese dann ggf. übernehmen, wenn Du nicht wiederkommen solltest. Diese Absicht von Dir würde ich ihm aber jetzt auf gar keinen Fall mitteilen, denn Du fängst doch lieber erstmal wieder dort an, wenn Du bis dahin nichts Neues gefunden hast, oder?
LG
Nusch
Beitrag von manilinchen - 07.07.10 - 16:33 Uhr
Hallo,
warum solltest Du das tun??? Das ist alles das Problem des Arbeitgebers. Soll er doch die Stelle befristet weiter besetzen...........
Und wenn Du jetzt noch ein Kind erwarten solltest und nochmal drei Jahre nimmst ist das alles nicht Dein Bier!
LG manilinchen
Beitrag von memo110578 - 08.07.10 - 14:02 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt recht. Ich werde mich nicht darauf einlassen. Ist das doch sein Pech. Ich werde ca. 1/2 Jahr vor Ablauf mir etwas neues suchen, klappt es habe ich glück, klappt es nicht gehe ich trotzdem nicht zurück und suche weiter.
Vielen lieben Dank.
MEMO
