Hallo Zusammen,
ich habe ein paar Fragen und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe eine Vollzeitstelle und zusätzlich einen 400 Euro Job. Jetzt habe ich ein generelles Berufsverbot erhalten.
1. Gilt das BV für beide Stellen? Bzw. müssten in dem BV beide Stellen erwähnt werden oder gilt das automatisch für beide?
2. Mein Arbeitgeber (Vollzeit) bekommt ja das volle an mich ausbezahlte Gehalt wieder zurückerstattet, bekommt das mein anderer AG (400EuroJob) auch wieder? Er würde mir die 400 Euro gerne weiterzahlen.
3. Elterngeld bekomme ich ja ganz normal 67% vom Nettogehalt bei meiner Vollzeitstelle. Wie ist das beim 400 Euro Job? Ich meine etwas gelesen zu haben von 210 Euro (?) die man beim Bundesversicherungsamt beantragen kann??? Oder gilt das nur wenn man nebenbei nichts anderes mehr bekommt, also ich meine kein "normales" Elterngeld, wie jetzt bei mir die 67%?
Danke schon mal für Eure Hilfe!!!!! 
LG hundn
Frage zu Beschäftigungsverbot bei 2 Arbeitsstellen??
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Beitrag von hundn - 07.07.10 - 15:42 Uhr
Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 17:23 Uhr
Weswegen hast du denn das BV erhalten? Sind denn beide Jobs identisch?
Beitrag von hundn - 07.07.10 - 17:51 Uhr
Wegen vorzeitiger Wehen. Nein, der Vollzeit ist im Büro, aber langer Arbeitsweg, stress, viel stehen.. etc. deshalb auch das BV. Und der Nebenjob ist Heimarbeit.. also nicht sehr anstrengend, nur das lange Sitzen dabei ist etwas beschwerlich.
Mein FA weiß/wusste allerdings beim Aussprechen des BV nichts vom Nebenjob.. hab da momentan selber nicht dran gedacht..
LG HundN
Beitrag von kati543 - 07.07.10 - 18:17 Uhr
Ein BV gibt es nicht wegen vorzeitiger Wehen. Ein Grund für ein BV ist immer Arbeitsplatzbezogen. Wegen vorzeitiger Wehen wirst du krankgeschrieben, bekommst aber kein BV.
Du solltest einfach deinen FA nochmal fragen.
Beitrag von susannea - 07.07.10 - 23:24 Uhr
1. Ist es ein Beschäftigungs und kein Berufsverbot! Und ja, es gilt dann für beide Stellen, wenn es ein generelles ist.
2. Ja, bekommt er auch zurück, er muss auch normal weiter zahlen.
3. Du bekommst Elterngeld 67% aus dem EInkommen aus beiden Jobs addiert! Also nicht beim einen so und beim anderne anders, sonsdern die Gesamtsumme zählt fürs Elterngeld!
