Wer ist hier im Recht???

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Beitrag von stolzemutsch - 08.07.10 - 01:14 Uhr

Kurze Vorgeschichte:

Für Freundin einen Ratenvertrag aufgenommen, da sie zwecks neg. Schufa keinen bekam. Dumm, ich weiß, hab es auch bereut!!! Aber das spielt jetzt erstmal keine Rolle.

Es geht darum, dass der Darlehensvertrag über 12 Monate lief (39,00 € monatl.). Letzte Rate war am 01.06.2010 fällig. Zahlungsvereinbarung: Lastschriftverfahren.

Am 01.05. und am 01.06.2010 wurde jedoch von der Bank (Consumer Bank) kein Geld von meinem Konto abgezogen (Konto war ausreichend gedeckt, es wurde einfach nichts abgezogen).

Ist mir auch gar nicht aufgefallen weiter, da bei meinem Konto reichlich abgeht. Nun erhielt ich plötzlich eine Mahnung (Dat. des Schreibens: 22.06.2010), dass ich doch bitte die ausstehende Rate von 39,00€ plus einen Verzugsschaden von 19,50€ überweisen soll. Ich habe dann erstmal meine Kontoauszüge nachgeschaut und festgestellt, dass sie am 01.06. wirklich nicht abgezogen hatten, obwohl mehr als genug Geld auf dem Konto war.

Also habe ich denen die ausstehende Rate gezahlt OHNE Verzugskosten, da es ja nicht mein Verschulden war, dass sie nicht abgezogen haben. Dies habe ich der Bank auch per E-Mail mitgeteilt.

Als ich dann nochmal meine Auszüge kontrolliert habe, fiel mir dann auf, dass sie im Mai auch nicht abgezogen hatten. Alle anderen Monate haben sie abgebucht.

Wenige Tage Später (Dat. des Schreibens: 26.06.2010)bekam ich dann ein Schreiben zugeschickt, in dem sie mir "gerne" mitteilten, dass mein Darlehenskonto nun ausgeglichen ist und von ihrer Seite keine Forderungen mehr bestehen würden. So weit, so gut.

Nun bekam ich wieder eine Mahnung vom 04.06.2010, dass ich doch bitte SOFORT über 65,00€ zahlen sollte (zusammengesetzt aus der letzten Mahnung und nochmals Verzugskosten), sonst würden sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und ich würde ein Schufaeintrag bekommen. Ich habe ihnen dann nur noch die letzten 39,00€ überwiesen, die denen zustehen (IMMERHIN IST ES IHRE PFLICHT, es von meinem Konto einzuziehen, was sie nicht taten), wieder ohne Verzugskosten. Und das, obwohl sie mich erst vor wenigen Tagen beglückwünschten, dass doch mein Darlehenskonto ausgeglichen ist und von ihrer Seite keinerlei Forderungen mehr bestehen würden.

Ich habe denen jetzt ein Schreiben geschickt, in dem ich nochmals erleutert habe, warum ich die Verzugskosten nicht tragen werde und habe denen eine Kopie von dem Schreiben beigelegt, wo sie mir den Ausgleich des Darlehenskonto bestätigt hatten.

Ich weiß eigentlich, dass ich im Recht bin aber hab nun trotzdem Angst, dass ich einen Schufaeintrag bekomme, nur weil die es nicht fertig bekommen, das Geld von meinem Konto einzuziehen, was komischerweise 10 Monate lang geklappt hat.

Was denkt ihr???

Was soll ich machen, wenn die nicht locker lassen???

Bezahlt ist alles jetzt außer die Verzugskosten, aber die werde ich nicht zahlen, denn es ist nicht mein Verschulden, sondern denen ihr Verschulden!

Lg und danke im Voraus #winke

Beitrag von isa-1977 - 08.07.10 - 06:01 Uhr

Hallo,

ich hätte auch nicht anders gehandelt. Wenn denen eine Einzugsermächtigung vorliegt, dann ist es auch deren Aufgabe das Geld regelmäßig einzuziehen und können dem Kunden nicht für ihr Fehlverhalten Säumniszuschläge berechnen. Vorausgesetzt natürlich, das Konto ist gedeckt.

Da Du ihnen ja schon geschrieben hast, würde ich jetzt erst mal abwarten was kommt. Wenn noch eine Mahnung kommt, würde ich mal fragen auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen und ferner mit einem Anwalt drohen. Sollte allerdings gleich ein Mahnbescheid kommen, dann UMGEHEND Widerspruch einlegen. Da die m.E. im Unrecht sind, werden sie sicherlich keine Klage erheben - vor allem nicht bei dem geringen Betrag.

Ich persönlich halte ja von "solchen Banken" eh nix.

LGe Isa

Beitrag von goldie99999 - 08.07.10 - 08:10 Uhr

Hm, andere Sichtweise:

Du bist Schuldner und hast Dich verpflichtet, monatlich zum 1. die Rate iHv 39 Euro zu zahlen.

Die von Dir gewählte ZahlungsART: Lastschriftverfahren.

Verantwortlich für die rechtzeitige Zahlung nach Darlehensvertrag bleibst aber Du... auch, wenn es nicht (wie vereinbart) abgebucht wird.

Andererseits würd ich nochmal genau in den Vertrag schauen: 19,50 Verzugsschaden? Warum? Wo steht das im Vertrag? Steht im Vertrag etwas dazu, dass diese Kosten beispielsweise bei mangelnder Kontodeckung (=geplatzte Lastschrift) entstehen? Dann mußt Du sie nicht zahlen.

Anderenfalls sehe ich es schon so, dass DU für die fristgerechte Zahlung verantwortlich bist. Auch, wenn das Lastschriftverfahren sonst natürlich eine schöne, bequeme Geschichte ist. Mir wäre es wahrscheinlich auch nicht unbedingt aufgefallen, wenn eine Rate nicht abgebucht worden wäre :-( Ist blöd, aber nach meinem Rechtsverständnis sehe ich das so. Vielleicht antworten Dir ja noch unsere Bankexperten.

Grüße, Goldie

Beitrag von stolzemutsch - 08.07.10 - 10:03 Uhr

Hi,

Ja, ich bin zur Zahlung verpflichtet. Das versteh ich ja auch. Aber sie können von mir doch nicht verlangen, dass ich einen Verzugsschaden bezahle, obwohl es nicht auf meinem Mist gewachsen ist, oder? Ich meine: Ich hab doch keinen Fehler gemacht, oder? Mein Konto ist gedeckt (und das ausreichend). Warum soll ich dann einen Verzugsschaden bezahlen? Die Bank hat sich doch hier nicht an den Vertrag gehalten...

Kompliziert...!:-(

Beitrag von goldie99999 - 08.07.10 - 10:08 Uhr

Ich versteh Dich , aber wenn in den AGB ein Verzugschaden aufgeführt ist (und hierfür allein genügt, dass Du in Verzug geraten bist) dann ist das nun mal so. Check doch mal den Vertrag, was steht denn dazu drin?

Ist die Zahlungsart (Lastschrift) denn im Vertrag vermerkt?

Beitrag von goldie99999 - 08.07.10 - 15:29 Uhr

Was ich meine ist: Du hast einen Darlehensvertrag mit der Bank. In diesem sind unter anderem die Rückführungswege vereinbart. Wenn Du Dich an den Vertrag hältst, ist der Rest ein Problem der Bank und nicht Deines.

LG, Goldie

Beitrag von vwpassat - 08.07.10 - 10:38 Uhr

Ich seh das so:

Du bist Deinen Pflichten nachgekommen, es bestand eine Einzugsermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren und Dein Konto war gedeckt.

Also alles nicht Deine Schuld.

Notfalls anwaltlich dagegen vorgehen!

Beitrag von parzifal - 08.07.10 - 20:57 Uhr

Unabhängig von einem Verzugsschaden dem Grunde nach müsste die Bank dessen Höhe darlegen und nachweisen.

Wie bei einer Monatsschuld von 39 EUR bereits nach 1-2 Monaten ein Verzugsschaden von 19,50 entstehen kann ist nicht plausibel.

Ich sehe im Übrigen aber auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf einen Verzugsschaden.