Hallo!
Ich weiss die frage gehört hier nicht her, aber ich wollte gerne anonym schreiben, da es mir peinlich ist.
mein konto wurde leider gepfändet, ich bekomme hartz4, kindergeld und elterngeld.
das hartz4 und kindergeld nicht pfändbar ist weiss ich, aber wie sieht es mit dem elterngeld aus?
MfG
Elterngeld Pfändbar?
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Beitrag von besserinschwarz........?? - 08.07.10 - 11:25 Uhr
Beitrag von bellababy - 08.07.10 - 11:44 Uhr
Hallo,
es ist pfändbar wenn Dein Einkommen über der Pfändungsgrenze ist. Da Du aber Hartz 4 beziehst denke ich handelt es sich um 300,00 € Elterngeld. Es wird wohl nicht gepfändet.
lg Janine
Beitrag von schnullertrine - 08.07.10 - 12:06 Uhr
Hallo,
zum Thema Pfändung von Elterngeld habe ich das hier gefunden:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=170503&ccheck=1
ich weiß ja nicht ob bei dir die Frist von 7 Tagen schon vorbei ist, ansonsten hast du ja noch die Möglichkeit, dass die Bank das Geld auszahlt.
Und dann gibt es doch jetzt seit dem 01. Juli die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.
http://www.kostenloses-konto.net/pfaendungsschutzkonto.html
Nicht falsch verstehen, aber für den Fall der Fälle gleich mal zur Bank gehen und dieses einrichten lassen. Denn dann hast du erstmal Ruhe was so etwas betrifft.
LG
Beitrag von manavgat - 08.07.10 - 12:25 Uhr
Es ist pfändbar! auch wenn Du ALG2 bekommst.
Warum zahlst Du nicht einfach?
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 08.07.10 - 20:46 Uhr
Die TE hat zumindest eine unterhaltspflichtige Person und bezieht ALG 2.
Könntest Du daher deine Auskunft, dass das Elterngeld der TE gepfändet werden kann, auch rechtlich begründen?
Oder ist es wieder nur Deine Meinung, und meinst nur, dass es gepfändet werden können sollte?
Dies drängt sich auf, da die Pfändungrenze für die TE bei ca. 1350 EUR netto liegt (mind., da man die Anzahl der Kinder nicht kennt).
Beitrag von manavgat - 08.07.10 - 21:07 Uhr
Ich habe mal Erziehungsgeld (so hieß das früher) gepfändet. Grund: derjenige hatte Mietschulden bei mir.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 08.07.10 - 21:59 Uhr
War Dein Schuldner denn auch ALG 2 Empfänger?
Oder der Schuldner hat sich gegen die Pfändung nicht gewehrt, weil er es nicht besser wusste?
Ich kann mir nicht vorstellen wie man als ALG2 Empfänger durch das Elterngeld auf über 1.350,-- EUR netto kommt?
