Betriebsrätin in Teilzeit mit fixer Arbeitszeit - jetzt Schulung

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Beitrag von vanillie - 08.07.10 - 15:39 Uhr

Hallo zusammen,

ich arbeite in Teilzeit montags, mittwochs und freitags (vertraglich so festgelegt) und nehme demnächst an einer Betriebsratsschulung teil, die montags, dienstags und mittwochs stattfindet. Vielleicht kann mir jemand bei diesen Fragen weiterhelfen:

1. Habe ich Anspruch darauf, freitags nicht arbeiten zu gehen (sofern dies betriebsbedingt in Orndung ist), da ich ja schon dienstags arbeiten gehe?

2. Falls ich keinen Anspruch darauf habe, muss meine Vorgesetzte Mehrarbeit für mich beantragen für den Freitag? Schließlich arbeite ich in dieser Woche dann statt 3 Tagen 4 Tage.

3. Sofern keine Mehrarbeit für mich angemeldet wird: Habe ich dann Anspruch darauf, für diesen zusätzlichen Arbeitstag innerhalb einer Monatsfrist einen Ausgleichstag zu erhalten?

Vielen Dank vorab für jede Hilfe!
Vanillie

Beitrag von knutschka - 08.07.10 - 17:41 Uhr

Hallo,

zuerst einmal: ich kann dir auf der rechtlichen Seite nicht helfen.

Aber das Folgende willst du jetzt sicher nicht hören, aber ich kann dein Anliegen nicht verstehen... Es geht um einen (!) zusätzlichen Tag... Hast du ne Ahnung, wie viele Leute in Deutschland jeden Tag unbezahlte Überstunden machen, um ihren Job zu behalten?! Die Schulung dient doch sicher dem Zweck, dich beruflich weiter zu qualifizieren oder zumindest den momentanen Stand zu halten - ist es da so schlimm, mal einen zusätzlichen Tag ans Bein zu binden?

Wahrscheinlich kann ich das einfach nicht nachvollziehen, weil ich momentan noch im Studium stecke und von der realen Berufswelt nur wenig Arbeit habe, aber ich muss ehrlich sagen: dein Posting stößt mir sauer auf...

Viele Grüße
Berna

Beitrag von vanillie - 09.07.10 - 16:05 Uhr

Hallo Berna,

ich BIN eine von denen, die immer unbezahlte Überstunden geleistet und geschuftet und sich zu Hause organisatorisch ein Bein ausgerissen haben, um alles für die Firma möglich zu machen. Ich bin auch der Meinung, dass das in einem Unternehmen, das fair mit seinen Angestellten umgeht, normal ist - nicht nur, um seinen Job zu behalten. Sondern auch, weil es sich meiner Meinung nach so gehört - alle zusammen sollten ein Unternehmen voran bringen wollen. Diese Grundhaltung habe ich wahrscheinlich, weil ich jahrelang in Kleinunternehmen gearbeitet habe, bis zu 15 Leute - da kam es jederzeit auf jeden einzelnen an. Mittlerweile habe ich 10 Jahre Berufs- und Agenturerfahrung im Gepäck und kann nur sagen: Jeder, der einen fairen Arbeitgeber hat, darf sich gerne abstrampeln für seine Firma und für seinen Job. Ich bin selbst eine von denen, die das normalerweise tun. Aber all jene, die von ihren Arbeitgebern ver.rscht werden *sorry*, die für ihre Mühen noch hinterhergetreten bekommen, und die das nicht tun müssen, um ihren Job zu behalten - bei all denen verstehe ich es, wenn sie sich kein Bein mehr ausreissen sondern in erster Linie darauf achten, dass sie zu ihrem Recht kommen. Sonst ist man meiner Ansicht nach dumm und verdient es, in den Hintern getreten zu werden. Die Wirtschaft ist hart, runter bis zu jedem einzelnen Angestellten, und viele machen Überstunden ohne Ende, unbezahlt und ungwürdigt, da hast Du Recht. Aber überleg doch mal:

1. Wenn Du immer nur den Bückling machst und Dich verbiegst und dabei ganz vergisst, welche Mechanismen der Staat für Dich eingerichtet hat, um Dir Deine Rechte zu sichern - dann bist Du irgend wann ausgebrannt und gedemütigt, und Deinen Job verlierst Du wahrscheinlich sowieso, weil zig frische Leute vor der Tür stehen, die alle darauf brennen, sich veräppeln zu lassen.

2. All die verängstigten Menschen da draußen, die genau das machen, was Du schreibst, um ihren Job zu behalten - das sind genau die Menschen, die die Negativspirale immer weiter antreiben, die es den Unternehmen ermöglichen, mit den Angestellten zu machen, was sie wollen. Daran ist nichts Ehrbares und nicht mal etwas Selbsterhaltendes - höchstens auf sehr kurze Distanz. Wenn ich mir ansehe, was nicht nur bei meinem Arbeitgeber sondern auch bei anderen Unternehmen mit den Angestellten gemacht wird, ist das dringend nötig. Ich will nicht hetzerisch klingen und nicht nach Scheuklappen-Denken, und ich räume sehr gerne ein, dass es Ausnahmen gibt, aber dennoch: In sehr vielen Unternehmen sind Schweinereien gegenüber den Angestellten an der Tagesordnung. Damit meine ich nicht einen Tag Überstunden, sondern richtige Schweinereien. Mit Vorliebe den Schwächeren gegenüber - Müttern, Vätern, Studenten, Teilzeitkräften, älteren Arbeitnehmern. Und ich bin im Moment an einem Punkt angekommen, an dem ich den Standpunkt vertrete, dass kein Angestellter solche Schweinereien mitmachen muss und sollte. Ganz im Gegenteil muss dem allmählich ein Riegel vorgeschoben werden. Das Arbeits- und Betriebsverfassungsgesetz gibt es nicht nur, um ein paar Paragraphen mehr in irgend welchen Büchern zu haben. Darüber haben sich einige Menschen gründlich Gedanken gemacht.

3. Es geht nicht nur ums uns selbst und unsere Jobs. Es geht auch um unsere Kinder und darum, in welcher Wirtschaftswelt diese mal arbeiten werden müssen. Das können wir nicht wirklich beeinflussen, global hängt einfach zuviel unvorhersehbar zusammen. Aber wir können wenigstens versuchen, dass nicht jetzt schon ein Arbeitsklima zur Normalität wird, in der der einzelne nur noch eine angstgetriebene Marionette ist.

Ich finde nicht, dass Du naiv bist - ich hab einfach nur eine andere Sicht der Dinge. Und ich finde Deine Einstellung für den einzelnen auf kurze Sicht praktikabel, auf lange Sicht für die Gemeinschaft in Hinsicht auf Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Respekt einfach nur gefährlich und fahrlässig.

Viele Grüße
Vanillie

P.S. In meinem Fall geht es für nächste Woche um einen zusätzlichen Arbeitstag. Betonung auf "für nächste Woche". Die Schulung dient dem Zweck, mich betriebsrechtlich weiterzubilden - natürlich habe ich davon auch persönlich etwas. In erster Linie mache ich diese Schulung aber, um meine Kollegen kompetent beraten und unterstützen zu können.

Beitrag von knutschka - 09.07.10 - 16:47 Uhr

Hallo,

du hast schon Recht, wenn du sagst, dass das von mir "gepriesene" Verhalten einen Teufelskreis eröffnet. Allerdings macht es für mich schon einen Unterschied, ob es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt oder ob permanent Überstunden verlangt werden. Im ersten Fall würde ich selbst tatsächlich nicht mit der Wimper zucken, im zweiten Fall dagegen würde ich mich auch quer stellen.

Für heutige Verhältnisse kannst du noch fast froh sein, deine Schulung nicht auch noch selbst bezahlen zu müssen (ist vielleicht bei Betriebsräten Gott sei Dank noch nicht üblich, aber in anderen Branchen habe ich auch das schon gehört).

Ich sagte ja, rechtlich kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich habe mich nur gewundert, dass du wegen einem Tag so hinterher bist. Aber du hast wohl recht: wahrscheinlich muss man das heutzutage... Uns schenkt schließlich auch keiner was...

LG Berna

Beitrag von miezibuh - 08.07.10 - 20:49 Uhr

Wahrscheinlich steht dir ein Ausgleichstag zu. Oder es wird auf dein Überstundenkonto gebucht. Aber nach deinem Posting zu urteilen existiert das bei dir bestimmt nicht. Mich wundert es auch, dass man wegen einem Tag so ein Theater macht.

Beitrag von windsbraut69 - 09.07.10 - 08:02 Uhr

Für solche Fragen ist bei uns der Betriebsrat ein kompetenter Ansprechpartner.

Bei uns werden solche Zeiten über Mehrarbeit abgegolten, das nehmen aber nicht alle Mitglieder des Betriebsrates bzw. kaum Vertrauensleute in Anspruch und wenn, dann bezahlt. Wegen eines Tages würde ich gar nicht diskutieren, Du arbeitest ja eh nur 3 Tage.

Gruß,

W

Beitrag von nusch - 09.07.10 - 08:39 Uhr

Na da sie selbst Betriebsrätin ist und sich diese Fragen nicht selbst beantworten kann, scheint der Schulungstag (ist es eine Betriebsratsschulung?) wohl mehr als nötig zu sein. #rofl

Beitrag von windsbraut69 - 09.07.10 - 09:47 Uhr

Ich wollts nicht so direkt schreiben!
Ich kenn den Werdegang eigentlich nur vom Vertrauensmann/frau zum Betriebsrat und die sind dann schon ganz gut geschult.

Würde meine zuständige Betriebsrätin hier im Hausfrauenforum solche Fragen stellen, würde mich das mehr verunsichern als damals der Betriebsratsvorsitzenden mit den brasilianischen Sambatänerzinnen :)

Beitrag von vanillie - 09.07.10 - 16:15 Uhr

Ja, ich bin arbeitsrechtlich eine Anfängerin. Ja, deshalb besuche ich BR-Schulungen. Nein, solange ich nicht auf dem entsprechenden Stand bin, berate ich meine Kollegen nicht. Ja, meine Kollegen wussten das, als sie mich gewählt haben. Und ja, sie haben mich trotzdem gewählt.

Ich kann gut nachvollziehen, dass meine Frage bei Euch einen merkwürdigen Eindruck hinterlässt. Ganz so einfach wie sie sich liest, ist diese Frage aber nicht. Weder unser aktueller BR noch der BR des Dachkonzerns können sie derzeit mit Sicherheit beantworten. Ich habe hier im Forum ins Blaue hinein angefragt, weil ich hier schon viele hilfreiche Informationen zu allen möglichen Themen bekommen habe, "Hausfrauenforum" hin oder her - auch Hausfrauen/-männer sind Menschen mit Berufen und Bildung. Aber schön, dass Ihr zu meiner Frage auch etwas beitragen konntet.

Beitrag von windsbraut69 - 10.07.10 - 07:38 Uhr

Wenn Du von "Dachkonzern" schreibst und Ihr ordentlich gewerkschaftlich organisiert seid, gibt es DEFINITIV eine verbindliche Regelung hierzu.

Versuch es doch mal in der Entgeltabrechnung/Personalabteilung, vielleicht sind die Mitarbeiter dort qualifiziert.


gruß,

W

Beitrag von urbani - 09.07.10 - 12:59 Uhr

Hallo,
ich arbeite Mo, Di und Mi und hatte vor einigen Monaten mal eine Schulung, die Mi, Do und Fr ging. Ich habe dann bei der Zeiterfassung angerufen und einfach mitgeteilt, dass ich in dieser Woche meine Arbeitszeit ändere und konnte somit Mo und Di zuhause bleiben.

Allerdings arbeite ich in einer Bundesbehörde. Vielleicht ist das im Öffentlichen Dienst unterschiedlich geregelt!

LG
urbani

Beitrag von rain72 - 09.07.10 - 13:46 Uhr

Hallo Vanillie,
Du hast Anspruch auf entsprechende bezahlte Arbeitsbefreiung an einem anderen Tag innerhalb eines Monats(das, was Du als "Ausgleichstag" bezeichnet hast). Ob das gleich am Freitag sein kann, musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Ergibt sich aus § 37 Betriebsverfassungsgesetz (insbesondere Abs. 3 und 6), das gilt natürlich nur, soweit es sich um eine erforderliche Schulungsveranstaltung handelt. Näheres hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html
LG
rain72