Arbeiten während MuSchu?

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Beitrag von ingrid29 - 08.07.10 - 16:43 Uhr

Hallo...

...hab ne Frage...bin ab 11.08.2010 in MuSchu und würde aber trotzdem gerne weiterarbeiten...erstmal gehts mir gut und zweitens macht mir die Arbeit Spaß...würde dann bis ca 10 Tage vor (leider) geplanten Kaiserschnitt arbeiten....darf ich das und wenn ja, was muss ich beachten..Krankenkasse, AG usw...??

Vielen Dank schon mal...glg, Ingrid

Beitrag von risala - 08.07.10 - 16:50 Uhr

Hi,

wenn Du nach "arbeiten im Mutterschutz" googlest findest du u.a. das hier bei Wikipedia:

"Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“.

Des Weiteren wird in dem Gesetz das Verbot von Mehrarbeit (d. h. mehr als 8,5 h / Tag), Nacht- und Sonntagsarbeit festgelegt (§ 8 MuSchG)."

Gruß
Kim

Beitrag von zwiebelchen1977 - 08.07.10 - 16:54 Uhr

Hallo

Für die Nacht und Sonntagsarbeit gibt es aber auch Ausnahmen.

BIanca

Beitrag von susannea - 08.07.10 - 20:58 Uhr

Ja, das darfst du. Du teilst das einfach deinem Ag mit und trägst das so auf der Bescheinigung für die KK ein.

Beitrag von miezibuh - 08.07.10 - 21:19 Uhr

Warte mal ab, ob du das dann noch schaffst. Habe auch so gedacht und letztlich mit meinem dicken Bauch 6 Wochen auf der Couch gelegen. Man unterschätzt das total. Auf die Idee würd ich nie kommen! Nimm dir doch die ruhige Zeit und bereite dich auf dein Baby vor. So ruhige 6 Wochen kommen so schnell nicht wieder. Und solcher Einsatz wird seitens Arbeitgebern sowieso nur sehr selten honoriert!

Beitrag von schwarzbaer - 09.07.10 - 14:49 Uhr

in den wochen vor der Geburt darfst Du auf Wunsch weiterarbeiten - aber das wird Dein AG nicht zulassen, zumindest nicht, wenn er sich vorher über den Pferdefuß informiert.
Der Pferdefuß ist, daß die Berufsgenossenschaften keinerlei Versicherungsschutz für Dich in dieser zeit übernimmt, weil Du ja eigentlich vom Gesetzgeber her nicht mehr arbeiten sollst und du damit bewusst ein erhöhtes Risiko eingehst.
Ich bin auf eigenes Risiko ins Büro gekommen, aber mein AG fand das gar nicht lustig...