Hallo, ich habe eine Frage.
Seit kurzem bekomme ich Alg 2.
Nun heißt es das ich in einer Eheähnlichen gemeinschaft lebe, da ich mit meinem Freund ein Kind habe.
Dadurch bekomme ich wesentlich weniger ausgezahlt.
Ich wohne aber mit meinem Freund nicht zusammen und er ist auch nur ca 3 Abende die Woche bei mir daheim.
Ist es rechtens das es angerechnet wird?
Er arbeitet und zahlt auch Unterhalt für unser Kind (das natürlich angerechnet wird)
Danke
Eheähnliche Gemeinschaft ohne zusammenleben?
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Beitrag von balinea - 08.07.10 - 18:03 Uhr
Beitrag von manavgat - 08.07.10 - 18:08 Uhr
Nein. Wo lebt er und wo ist er gemeldet?
Gruß
Manavgat
Beitrag von balinea - 08.07.10 - 18:18 Uhr
Er lebt in der selben Stadt und hat seine eigene Wohnung die er selbst bezahlt
Beitrag von balinea - 08.07.10 - 18:20 Uhr
Also, er ist natürlich in seiner eigenen Wohnung gemeldet.
Mein Sachbearbeiter sagt, da er sich auch mit um das Kind kümmert, sind wir eine eheähnliche gemeinschaft. Er ist aber wie gesagt nur 3 Tage die Woche, selten auch mal 4 Abends und am Vormittag da.
Beitrag von manavgat - 08.07.10 - 18:56 Uhr
Der SB hat eine Meise.
Ihr teilt schriftlich mit, dass die überwiegende Erziehungsarbeit, d.h. mindestens 4 Tage in der Woche von Dir geleistet wird und der KV dort nicht lebt. Dass ihr nicht! gemeinsam wirtschaftet. Dass deshalb die Anrechnung zu Unrecht erfolgt.
Wenn es weiter Probleme gibt, dann wendet Euch an:
www.tacheles-sozialhilfe.de
Gruß
Manavgat
Beitrag von balinea - 08.07.10 - 19:03 Uhr
Danke, die Seite hatte ich eben auch entdeckt (da kommt auch der Paragraph her) und ich wurschtl mich da gerade durch.
Mein Freund wird nun angeschrieben das er seine verhältnisse darlegen soll und was dann noch von ihm an mich gezahlt wird.
Ich war heute bei der Arge bei meinem Sb und er hat meinen Leistungsbescheid ausgerechnet. Ich erhalte momentan 132.22 Euro. von dort plus Miete.
Wenn er dann noch meinen Freund anrechnet, bekomme ich ja warscheinlich gar nichts mehr oder nurnoch einen geringen teil der Miete...
Mache es so wie Du es gesagt hast
Beitrag von hedda.gabler - 08.07.10 - 22:23 Uhr
Hallo.
>>> Mein Freund wird nun angeschrieben das er seine verhältnisse darlegen soll und was dann noch von ihm an mich gezahlt wird. <<<
Das hat allerdings seine Richtigkeit, da er auch für Dich zum Unterhalt verpflichtet ist. Dein Unterhaltsanspruch ist auf die ARGE übergegangen und diese wird jetzt zusehen, dass sie das Geld von Deinem Freund bekommen, dass sie bis jetzt ausgelegt haben und dass er eben in Zukunft auch für Dich zahlt (wenn Du dann Deinen Bedarf nicht decken kannst, bekommst Du natürlich weiterhin ergänzendes Alg II) ...
... Ihn aber zu Dir als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen, ist nicht korrekt.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von balinea - 08.07.10 - 18:41 Uhr
Habe gerade den Paragraphen gefunden an dem er die "eheänliche Gemienschaft" festmacht
„Zur Bedarfsgemeinschaft gehören … eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.” (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II neu)
Beitrag von vwpassat - 08.07.10 - 18:55 Uhr
Ich unterstell Dir einfach mal, dass die Story stimmt.
Aber:
Warum wohnt Ihr nicht zusammen, ein gemeinsamer Haushalt wäre doch für alle Beteiligten das beste und vor allem eines: Günstiger!
Nur 1 x Miete
Nur 1 x Strom, Gas, Wasser
Nur 1 x GEZ
Nur 1 x Telefon
etc...
Beitrag von balinea - 08.07.10 - 19:00 Uhr
warum sollte es nicht stimmen? Eine Frage ohne Hintergrund hätte doch keine Sinnhaftigkeit 
Wir wohnen nicht zusammen, da wir beide eher "Einzelgänger" sind, Wir hatten beide bereits Partnerschaften mit Gemeinsamer Wohnung und wissen aus Erfahrung, das es einfach nicht "unser" ist. Wir brauchen einfach unsere eigenen 4 Wände. Würden wir zusammenziehen wären wir mit großer wahrscheinlichkeit innerhalb von höchstens 6 Monaten getrennt.
Manche können eben nicht dem Mutter.Vater-Kind Idealbild gerecht werden
Beitrag von vwpassat - 08.07.10 - 20:43 Uhr
Hab ich ja nix dagegen, wenn Ihr damit klarkommt.
Mach es dem Amt glaubhaft klar, wie der Hase lang läuft!
Beitrag von manavgat - 08.07.10 - 19:07 Uhr
bei manchen Leuten löst zusammen wohnen
Verstimmung
Panik
bis hin zu
Mordgedanken
aus.
Ich kann und will mit niemandem zusammen wohnen. Ein Kind ist noch was anderes, aber eine Zweierkiste? Ne!
Groß-WG mit mehreren Erwachsenen und mehreren Kindern wäre gerade noch so o.k.
Ich verstehe das, dass die 2 getrennt wohnen (wollen).
Gruß
Manavgat
Beitrag von balinea - 08.07.10 - 19:16 Uhr
Genauso schaut es aus. Bei mir ist es so das ich mich wärend des zusammenlebens immer sehr kontolliert und Rechenschaft schuldig gefühlt habe ohne das es einen Grund gab. Aber gegen diese Gefühle komme ich nicht an. Es eng mich ein, es macht mich unruhig.
Groß wg könnte ich auch nicht
aber die selbe Frage hat mir mein SB auch gestellt. Und warum ich wenn ich das nicht möchte Kinder bekomme.
Das eine schliesst das andere ja nicht aus. Möchte ungern wegen meiner "andersheit" Kinderlos bleiben
hab ihm nur gesagt die Frage muss ich nicht erläutern
Beitrag von windsbraut69 - 09.07.10 - 07:50 Uhr
Nein, die Frage mußt Du nicht beantworten. Der Vater Deines Kindes muß aber seine Finanzen offen legen, um zu prüfen, ob alle Unterhaltsansprüche Deinerseits an ihn ausgeschöpft sind.
Je nach Einkommen und Alter des Kindes ist er ja auch Dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Gruß,
W
Beitrag von nakiki - 08.07.10 - 19:35 Uhr
Hallo!
Was bedeutet genau "Dadurch bekomme ich wesentlich weniger ausgezahlt. "?
Zahlt dein Freund dir und dem Kind Unterhalt? Dieser wird nämlich beim ALGII angerechnet. Für das Kind muss er zahlen bzw. ansonsten rechnet die ARGE den Unterhaltsvorschuss als Einkommen an unabhängig davon ob du ihn erhälst oder nicht.
Für deinen Unterhalt können sie keinen "fiktiven" Wert anrechnen, sie werden sich dann jedoch an deinen Freund wenden und den Unterhalt von ihm einfordern.
Hoffe es war verständlich. Hier sind aber noch einige unterwegs dir das bestimmt besser erklären können.
Gruß nakiki
Beitrag von nick71 - 08.07.10 - 20:41 Uhr
"Ich wohne aber mit meinem Freund nicht zusammen und er ist auch nur ca 3 Abende die Woche bei mir daheim."
Wenn ich das richtig verstehe, unterstellt die ARGE ein Zusammenleben, obwohl ihr getrennte Wohnungen habt bzw. unter zwei verschiedenen Adressen gemeldet seid. Ganz sicher bin ich mir zwar nicht, ich meine aber, IHR seid in dem Fall in der Beweispflicht, dass ihr eben keine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Beitrag von manavgat - 08.07.10 - 20:57 Uhr
nö. Das stellen die gerne so dar. Gibt es aber erkennbar 2 Wohnungen, dann nicht.
gruß
Manavgat
Beitrag von goldie99999 - 09.07.10 - 07:15 Uhr
Was musst Du in Deinem Leben durchgemacht haben dass Du grundsätzlich Behördenwillkür, Schikane und weiß der Teufel noch unterstellst?
Deine Antworten, egal in welchem Bereich, sprühen vor Frustration und sind teilweise so kreischend vorverurteilend und extrem (!) pauschalisierend dass mir neuerdings gern die Galle hochkommt. Andererseits glaub ich aber, dass Du eigentlich ne ganz arme Wurst bist... jedenfalls kommt das sehr ungesund rüber.
Ich mag Dir nicht zu Nahe treten, aber mit der permanenten Spiegelung Deiner sehr extremen subjektiven Erfahrungen wirfst Du allmählich echt kein gutes Licht auf Dich- und eine objektive Hilfe stellst Du für Fragende auch nicht dar. Das war mal anders!
Beitrag von manavgat - 09.07.10 - 11:35 Uhr
Du bist gerade reichlich übergriffig!
Abgesehen davon, dass ich - alleine schon mit 2 Jahrzehnten mehr Lebenserfahrung als Du - schlicht mehr gesehen habe - ist hier meine Person bei der Beantwortung der Frage, was diese Behörde darf oder nicht - nicht von Belang.
Es ist eine reine Rechtsfrage. Die Beantwortung derselben ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch und ist definitiv nicht von handelnden Personen oder auch von Personen, die diese Frage betrachten abhängig.
und zum guten Schluss:
geh mir aus der Sonne, Du verbreitest negative Schwingungen.
Manavgat
Beitrag von goldie99999 - 09.07.10 - 07:06 Uhr
Eine Bedarfsgemeinschaft seid ihr definitiv nicht- ABER er ist Dir durch das gemeinsame Kind zu Unterhalt verpflichtet (dem Kind natürlich sowieso) und hat daher seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sie ihn als Mitglied Deiner BG führen, das wird mit dem Unterhalt zu tun haben- oder? Steht er tatsächlich mit im Bescheid???
