Hallo!
Ich habe vor der Geburt meines 2. Sohnes (fast 2) bei meinem AG in Teilzeit gearbeitet. Als mein Sohn dann 1 Jahr alt wurde habe ich dann wieder bei ihm auf 400€ angefangen. Mein AG hat jetzt seine Praxis zu gemacht und wir wurden alle von einer anderen Praxis mit unseren alten Verträgen übernommen. Muss dazu sagen das ich von meinem alten AG nur einen Vollzeitvertrag hatte, also den bevor meine Kinder auf die Welt gekommen sind.
Ich hatte dann in der neuen Praxis ein Gespräch und mir wurde versichert, dass ich wieder auf Teilzeit anfangen kann. Habe dann am 1. Juli angefangen zu arbeiten und heute wurde mir von meinem neuen AG mitgeteilt, dass die mich momentan nur auf 400€ beachäftigen können, da ich ja mit 2 Kindern nicht so flexibel bin und mein Mann im Schichtdienst arbeitet und ich somit immer nur so arbeiten kann wie mein Mann zu Hause ist. Verstehe ich auch nicht ganz, da ich vormittags und auch nachmittags arbeiten kann. Ich sehe es halt nicht ein meinen Sohn in eine Kita zu stecken. Ich müsste dann das was ich in Teilzeit mehr verdiene in die Kita stecken und das bringt mir ja auch nicht wirklich was.
Meine Frage ist jetzt nur ob die neue Praxis nicht verpflichtet ist mir eine Teilzeitstelle zu geben, da ich vor der Geburt auch in Teilzeit gearbeitet habe. Mein neuer Chef hat gemeint es zählt das letzte Gehalt und das ist nunmal 400€.
Ist jetzt etwas lang geworden, aber ich ärgere mich gerade total drüber das mir erst Sachen versprochen werden und dann nicht eingehalten werden. Übrigens habe ich auch noch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
L.G.
klan82
Dringend - In der Erziehungszeit wieder arbeiten! Ärger mit Chef!
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Beitrag von klan82 - 09.07.10 - 13:47 Uhr
Beitrag von susannea - 09.07.10 - 13:51 Uhr
Es zählt nciht das letzte Gehalt sondern dein Vertrag und wenn der nicht geändert wurde und du nur bisher in Elternzeit gearbeitet hast, dann ist das Vollzeit.
Teilzeit musst du extra beantragen!
Beitrag von hedda.gabler - 09.07.10 - 14:00 Uhr
Quatsch ... sie schreibt doch, dass sie in Teilzeit angestellt war.
Beitrag von kati543 - 09.07.10 - 14:04 Uhr
Zitat: "Muss dazu sagen das ich von meinem alten AG nur einen Vollzeitvertrag hatte, also den bevor meine Kinder auf die Welt gekommen sind. "
...Klingt nicht nach Teilzeitarbeitsvertrag, oder?
Beitrag von susannea - 09.07.10 - 14:08 Uhr
Nein, lies richtig nach. Sie schreibt, dass sie nur einen Vollzeitvertrag hat ;)
Gearbeitet hat sie zwischendurch Teilzeit.
Beitrag von hedda.gabler - 09.07.10 - 14:11 Uhr
Ja, sorry, ich sehe es auch gerade ... hat sie dann 3(!!!) verschiedene Verträge?
Beitrag von susannea - 09.07.10 - 14:22 Uhr
Scheinbar ja bzw. schriftlich evtl. nur den Vollzeitvertrag!
Beitrag von hedda.gabler - 09.07.10 - 14:02 Uhr
Hallo.
Wenn Dein Vertrag nur ruhend war, muss er Dich natürlich in Teilzeit wieder nehmen ... es muss also für den 400,- Job einen extra Vertrag geben und nicht der Teilzeit-Vertrag in einen neuen 400,--Vertrag umgewandelt worden sein.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von kati543 - 09.07.10 - 14:04 Uhr
Sie hat einen VOLLzeitvertrag. Und der war ruhend.
Beitrag von hedda.gabler - 09.07.10 - 14:10 Uhr
Dann verstehe ich überhaupt nicht, wie das zu Stande kommt:
>>> Ich habe vor der Geburt meines 2. Sohnes (fast 2) bei meinem AG in Teilzeit gearbeitet. (...) Muss dazu sagen das ich von meinem alten AG nur einen Vollzeitvertrag hatte, also den bevor meine Kinder auf die Welt gekommen sind. <<<
Und wie dann noch der 400 ,- Job da rein passt.
3 verschiedene Arbeitsverträge
Beitrag von nusch - 09.07.10 - 14:13 Uhr
Nein:
Ein Vollzeitvertrag, danach auf Teilzeit ohne Vertragsänderung gearbeitet, danach auf 400 EUR-Basis ohne Vertragsänderung gearbeitet.
Beitrag von hedda.gabler - 09.07.10 - 14:15 Uhr
Aha ... solche Konstrukte sind mir noch nie untergekommen, aber man lernt ja nie aus ...
... gehe jetzt mein Kind abholen.
Gruß von der Hedda, mit Teilzeitvertrag ohne Änderungen
Beitrag von kati543 - 09.07.10 - 14:02 Uhr
Du hast einen Vollzeitvertrag, den du aber nicht einhalten kannst. Dein Chef kommt dir entgegen und bietet dir einen 400€ Job an....
Wieso sind eigentlich immer alle Mütter der Meinung, sie müssten irgendwie bevorzugt behandelt werden??? Die Zeit der Bevorzugung endet mit dem 1. Arbeitstag nach der Elternzeit.
NEIN, dein Chef ist nicht VERPFLICHTET dir eine Teilzeitstelle anzubieten.
Beitrag von klan82 - 09.07.10 - 14:07 Uhr
Ich habe nicht gesagt, dass ich bevorzugt behandelt werden möchte. Mir wurde eine Teilzeitstelle im Vorgespräch versprochen deswegen rege ich mich auf. Ich musste die Kigazeiten von meinem großen Sohn umändern und jetzt darf ich wieder alles rückgängig machen. Die wussten ja wie ich arbeiten kann.
Beitrag von susannea - 09.07.10 - 14:09 Uhr
DAnn musst du dir sowas schriftlich geben lassen oder du hast Zeugen, die das bestätigen können, dann war das ein mündlicher Vertrag!
Sag ihm, du möchtest dann Vollzeit arbeiten, wenn Teilzeit nicht geht und sieh, wie er reagiert!
Beitrag von kathi.net - 09.07.10 - 14:12 Uhr
Ist die Elternzeit jetzt vorbei oder nicht?
Beitrag von nusch - 09.07.10 - 14:20 Uhr
"Verstehe ich auch nicht ganz, da ich vormittags und auch nachmittags arbeiten kann. Ich sehe es halt nicht ein meinen Sohn in eine Kita zu stecken. Ich müsste dann das was ich in Teilzeit mehr verdiene in die Kita stecken und das bringt mir ja auch nicht wirklich was. "
Du hast schriftlich nur einen Vollzeitvertrag, den darfst Du voll erfüllen und dies muss Dir auch der Arbeitgeber anbieten.
Wenn Du vormittags und nachmittags arbeiten kannst, ist das doch möglich.
Du möchtest Dein Kind aber nicht in die Kita stecken, weil Du das, was Du in Teilzeit mehr verdienst, nicht in die Kita stecken willst... ???
Was möchtest Du denn nun? 400 EUR-Job ganz ohne Kita oder nur wenige Stunden vormittags. Teilzeit nur morgens mit wenigen Kita-Stunden, die Du aber eigentlich nicht bereit bist, vom Teilzeitgehalt zu zahlen?
Sorry, entweder ist es die Hitze, oder ... ich kann Dir nicht folgen.
Fakt ist: er muss Dir eine Vollzeitstelle wiedergeben, sonst muss er gar nichts, zumindest nicht aufgrund der Tatsache, dass Du nun zweifache Mutter bist. Eure Praxis wird ja auch eher nicht so groß sein, dass Du gem. Teilzeitgesetz einen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz hast, oder?
Gruß
Nusch
Beitrag von nusch - 09.07.10 - 14:21 Uhr
PS: bist Du eigentlich noch in der Elternzeit, noch ein weiteres Jahr, oder ist diese jetzt beendet?
Beitrag von manavgat - 09.07.10 - 15:47 Uhr
da Du vorher Teilzeit gearbeitet hast, hast Du - imho - einen Rechtsanspruch.
Ich würde eine Anwältin befragen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 09.07.10 - 19:16 Uhr
Wieso sollte sie den Rechtsanspruch haben auf Teilzeit wenn sie einen Vollzeitarbeitsvertrag hat?
Beitrag von manavgat - 09.07.10 - 22:28 Uhr
Ihr Lieben müsstet mal genauer lesen.
Wenn bei mir ein MA einen Vollzeitvertrag hat und dann in gegenseitigem Einvernehmen Teilzeit gearbeitet wird, dann ist das eine Vertragsänderung, auch wenn es nicht schriftlich fixiert wurde. Verträge sind auch dann bindend, wenn sie mündlich getroffen wurden. Kann die AN nachweisen, dass sie - nicht nur vorübergehend - Teilzeit gearbeitet hat, dann kann der AG das nicht einseitig wieder ändern.
Gruß
manavgat
Beitrag von susannea - 09.07.10 - 23:31 Uhr
Der AG müsste ja aber nachweisen, dass der Vertrag unbefristet geändert war, denn oft werden diese Änderungen nur für bestimmte Zeit gemacht. Das einzige, was sie nachweisen kann, ist hier der Vollzeitvertrag.
Außerdem könnte es gut sein, dass sie Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat (denn das ältere Kind ist 3 Jahre älter als das jüngere ;) ) also wäre damit der Vertrag eh befristet.
Das also da der neue AG nicht drauf eingeht, dass sie den Vetragsmodus wieder kriegt, von dem sie eine dauerhafte Änderung ja nciht beweisen kann, ist für mich vollkommen klar.
Sie hat aber Anspruch auf deneinzig beweisbaren Vertrag, den Vollzeitvertrag also mit einem 400 Euro-Job muss sie sich sicher nicht abwimmeln lassen!
Frage ist ja aber, wenn sie Teilzeit angefangen hat (bzw. mit der Vereinbarung Teilzeit), dann kann das ja auch nicht einfach geändert werden. Zumal sie hoffentlich so schlau war und sich noch in Elternzeit befindet, denn dann gehts ja gar nicht, käme ja einer Kündigung gleich!
Beitrag von manavgat - 10.07.10 - 10:14 Uhr
Das ist ja interessant, was Du aus den paar Sätzen alles interpretierst.
Leider ist meine Glaskugel gestern erst kaputt gegangen. Daher bin ich darauf angewiesen, auf das zurückzugreifen, was das Arbeitsrecht her gibt und der TE zu empfehlen ihren spezifischen Fall mit einer Anwältin zumindest zu besprechen.
Schönen Tag
Manavgat
Beitrag von susannea - 10.07.10 - 10:34 Uhr
Wieso interpretiere ich etwas hinein. Ich zeige die Möglichkeiten auf, die es gibt (weil sie eben von ihr nicht genauer erläutert sind).
UNd davon, dass sie sich mir einem Anwalt beraten soll, lese ich bei dir nicht viel, denn immerhin schriebst du, es wäre klar, dass sie darauf Anspruch hat.
Also scheinst du mehr zu wissen als wir!
Aber das ist ja nun vorbei nachdem deine Glaskugel kaputt ist!
Beitrag von manavgat - 10.07.10 - 10:55 Uhr
versuch es mit Lesen!
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2711109&pid=17176400&bid=28
imho = in my humble opinion, d. h. ich gehe davon aus nach dem was ich weiß. Mehr aber auch nicht.
Arbeitsrecht ist kompliziert, deshalb gibt es Fachleute die sich damit auskennen. Gerade bei einem eventuellen Arbeitsplatzverlust, ist der finanzielle eventuelle Schaden beträchtlich. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein Geld zu investieren um sich zumindest beraten zu lassen.
Wenn mein Auto kaputt ist, dann fahre ich auch in die Werkstatt und lade mir nicht per Internet eine Reparaturanleitung runter und versuche es selbst, oder?
Gruß
Manavgat
