Frage an die Steuerexperten! Steuerklassenfrage!!!!!!

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Beitrag von wuchtbrumme79 - 09.07.10 - 13:52 Uhr

Hallo!!! Wer kennst sich aus?
Ich nehme nun 3 Jahre Elternzeit und hatte bislang Steuerklasse 1 so wie mein Lebensgefährte! wir haben zuvor mit ein Kind jeder ein halbes auf der Steurkarte gehabt!
Wie können wir die Steuerklasse nun ändern... ich denke mal Kl.! wird für meinen Lebensgefährten bleiben... kann er oder sollte er sogar für die 3 Jahre beide Kinder auf seine Karte nehmen?
Wir haben überhaupt keinen Plan...Sorry...!
Und falls wir heiraten, was wäre dann die sinnvollste Variante! Er ist der Hauptverdiener, ich beginne nach der Elternzeit wieder Teilzeit in meinem alten Job!
Freu mich über jeden Ratschlag!
Vielen Dank...
ach ja...noch was... und was tun wenn ich im 2 und 3 Jahr eine Nebenbeschäftigung ausübe?

LG

Beitrag von susannea - 09.07.10 - 13:57 Uhr

Da ihr nicht verheiratet seid habe ihr keine Wahl, es gibts 2x 0,5 Kinder bei jeden und Steuerklasse 1.

Beitrag von kati543 - 09.07.10 - 13:59 Uhr

Ich nehme an, ihr wohnt zusammen. Dann bleibt es für euch beide bei der 1. Du hast keine Wahlmöglichkeit als Unverheiratete.
Wenn ihr heiratet wäre (mal ganz vorsichtig getippt) wahrscheinlich die Kombi 3/5 die Beste. So würdet ihr monatlich mehr Geld zur Verfügung haben. Allerdings kann es euch dann leichter passieren, dass ihr am Jahresende nachzahlt. Man zahlt immer die gleichen Steueren, egal weclhe Kombi. Am Jahresende kommt die Steuererklärung und die gleicht alles aus.

Beitrag von miau2 - 09.07.10 - 14:07 Uhr

Hi,
unverheiratet bleibt alles beim alten, Klasse I und pro Karte 0,5 Freibeträge (nein, das Kind wird nicht halbiert, zum Glück, so weit geht das Finanzamt dann doch nicht ;-)). Eine Wahlmöglichkeit habt ihr nicht.

Verheiratet sagt man so ganz grob, wenn ein Ehepartner 2/3 verdient und der andere 1/3 (vom gesamten Haushaltseinkommen) ist die Klasse III für den Besserverdiener empfehlenswert, der andere dann entsprechend die V. Eigentlich ist das egal, ob du das in der Elternzeit machst oder nicht.

Generell macht es aber (bei Verheirateten) keinen Unterschied, ob man IV/IV hat oder III/V, übers Jahr gesehen ist die Steuerlast identisch - unterscheiden tut sich das nur im Zeitpunkt, wo man die Steuern bezahlt.

Beachten solltet ihr natürlich, dass (wenn er keine Partnermonate nimmt) das Elterngeld, wenn ihr nicht verheiratet seit nur deine Steuerlast beeinflusst (Progressionsvorbehalt), wenn ihr verheiratet seit allerdings die von Euch beiden (also wird dann auch das Einkommen deines Partners evtl. höher besteuert).

Viele Grüße
Miau2