zahnarztrechnung

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Beitrag von bhya - 09.07.10 - 15:14 Uhr

hallo
wir sind privatversichert und hatten einen termin beim zahnarzt für meine tochter...ich habe vergessen den termin abzusagen und habe gerade eine rechnung bekommen da steht drin 77,62 plus77.62 plus56,05 euro:-[was kann ich tunß??

lg

Beitrag von sternschnuppe215 - 09.07.10 - 15:38 Uhr

Frage höflich an, ob die Rechng ggf. ein Irrtum ist, ... falls Ihr schon jahrelang vlei auch mit der ganzen Fam. dort Patienten seid ... u. es auch bleiben wollt... vlei lenken die unter dem Aspekt ein und vernichten die Rechnung...

echt Bödsinn sowas von nem Zahnarzt zu stellen... wenns n Arzt ist, der seine Termin über Monate im Vorfeld vergeben muss, kann ich das noch verstehn... aber n Zahnarzt... neee

#klatsch

Beitrag von knuddelsuschen - 09.07.10 - 17:08 Uhr

Der Zahnarzt muss seine Termine genauso planen wie ein Arzt auch! Von daher ist dein Arrgument Unsinn.

Da es ein Verdienstausfall ist, kann er dies auch in Rechnung stellen! Allerdings muss das in der Praxis irgentwo ersichtlich gekennzeichnet sein, dass wenn der Termin nicht rechtzeitg abgesagt wird, ein bestimmter Betrag in Rechnung gestellt wird!

Als was ist denn der Betrag auf der Rechnung deklariert?


LG Susi

Beitrag von arkti - 09.07.10 - 18:05 Uhr

Zu so einem Arzt würde ich erst gar nicht hingehen weil es eine Frechheit ist.
Gerade bei Kindern ist dies nicht immer möglich.

Beitrag von mausezahn05 - 09.07.10 - 19:43 Uhr

Wieso ist es mit Kindern nicht möglich zum Telefon zu greifen und einen Termin abzusagen, wenn ich ihn nicht einhalten kann?

Beitrag von arkti - 09.07.10 - 21:19 Uhr

Weil es Ärzte gibt die 24 Stunden vorher eine Absage verlangen und Kinder können auch plötzlich krank werden.
Also meide ich so einen Arzt direkt.
Ich selber musste auch schonmal recht kurzfristig einen Zahnarztermin absagen weil ich ziemlich erkältet war.

Beitrag von windsbraut69 - 10.07.10 - 07:26 Uhr

Dann kannst Du ja per Attest belegen, dass Du verhindert warst und in dem Fall werden garantiert keine Aufallgebühren fällig.

Gar nicht absagen ist aber nicht okay.

Gruß,

W

Beitrag von windsbraut69 - 10.07.10 - 07:24 Uhr

Würdest Du als Arzt die verplante Zeit ehrenamtlich mit Deinen Helferinnen in der Praxis hocken und Däumchen drehen, während alle Kosten weiter laufen?

Warum kann man nicht telefonieren, wenn man Kinder hat???

Gruß,

W

Beitrag von curlysue1 - 09.07.10 - 19:15 Uhr

Ich finde es unverschämt Termine nicht abzusagen, ich muß bei der Krankengymn. sogar zahlen, wenn ich nicht 24 Stunden vorher absage.

LG

Beitrag von arkti - 09.07.10 - 19:25 Uhr

Bei Kindern kann man aber nicht immer 24 Stunden vorher absagen.
Ausserdem kann man auch mal einen Termin vergessen.

Beitrag von curlysue1 - 09.07.10 - 19:54 Uhr

Natürlich kann man mal einen Termin vergessen, wenn man ihn dann nicht absagt muß man eben bei gewissen Ärzten/Physiotherapeuten den Ausfall bezahlen, wo ist das Problem?

Meine Tochter geht seit 3 1/2 zweimal die Woche zur KG und wir mußten erst zweimal zahlen, es geht schon wenn man will.

Beitrag von windsbraut69 - 10.07.10 - 07:27 Uhr

Sie hat GAR NICHT abgesagt und wenn man es vergißt, zahlt man eben den Ausfall.

Der Arzt kann auch nicht "vergessen", seine laufenden Kosten für Personal und Praxis zu zahlen.

Beitrag von manavgat - 10.07.10 - 10:51 Uhr

Klar kann man auch mit Kindern 24 Stunden vorher absagen. Wir haben diese Regelung bei Einzelstunden auch. Warum? Weil der Lehrer auch bezahlt wird, es kann nicht sein Risiko sein.

Alles andere ist monkey business.

Gruß

Manavgat

Beitrag von bhya - 11.07.10 - 13:13 Uhr

#hi
ist eim kieerotophede da steht
kieferverformung hoher umfang 2 mal imd als dritteseinstellung in regelbiss mittlerer umfang.....
bei dem termin sollte nur nochmal nach der spange geschaut werden gegebnenfalls eingestellt....da druber steht am 8.4 waren wir ja dort da wurde genau das gleichr gemacht un kostet nur 2mal 10,72 euro#schock
lg

Beitrag von sassi31 - 10.07.10 - 13:19 Uhr

Und was ist, wenn die Praxis deinen Termin "vergißt" und du umsonst einen Babysitter engagiert, Urlaub genommen oder sonst etwas gemacht hast? Würdest du sicher auch nicht ok finden.

Beitrag von heffi19 - 09.07.10 - 19:44 Uhr

Gibt es einen Hinweis darauf auf dem Terminzettel?

Sonst ist das nicht rechtens.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.07.10 - 10:37 Uhr

Hast du auch einen rechtlichen Link, der das bestätigt?

Beitrag von snowy - 09.07.10 - 21:42 Uhr

http://www.mitfugundrecht.de/2007/07/versaumter-arzttermin-und-vergutung/

Beitrag von kathi.net - 10.07.10 - 10:03 Uhr

Es kommt a) darauf an, was auf der Rechnung genau steht. Und b) wieviel Zeit er für deine Tochter eingeplant hatte und das er diesen Ausfall belegen kann.

Was du tun kannst? Vielleicht mal so viel A**** in der Hose haben und dort anrufen oder vorbeigehen. Und vielleicht hast du ja Glück und du darfst weiter mit deiner Tochter dorthin. Er muß sie nämlich nicht behandeln (außer Notfälle)

LG Kathi

Beitrag von manavgat - 10.07.10 - 10:49 Uhr

Vielleicht kannst Du uns verraten, wie sich die Positionen nennen, also wofür Du das Geld bezahlen sollst.

gruß

Manavgat

Beitrag von sassi31 - 10.07.10 - 13:21 Uhr

Hallo,

ich meine mich zu erinnern, dass das durchaus so rechtens ist. Zahnärzte dürfen den Verdienstausfall in Rechnung stellen, wenn Patienten bei Verhinderung nicht rechtzeitig absagen.

Gruß
Sassi

Beitrag von nick71 - 10.07.10 - 16:07 Uhr

Ich kenne so was von der Ergotherapie oder auch vom Kinderpsychologen...da musste ich allerdings zu Beginn der Behandlung ein Formular unterschreiben, dass ich nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat bezahle.

Du solltest dich bei eurer zuständigen Zahnärztekammer erkundigen, ob es rechtens ist, dass der Zahnarzt dir den verpassten Termin in Rechnung stellt. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass er dadurch einen Verdienstausfall hatte...und der wäre m.W. Grundlage für eine Forderung.

Beitrag von blume82 - 10.07.10 - 17:56 Uhr

Hallo,

klar ist das erlaubt.

Aber der Arzt darf nur soviel nehmen wie die Unersuchung gekostet hätte.

Er kann nicht für eine VU soviel nehme wie für eine schwierige Behandlung.

LG