Hallo,
wenn ich einen Auftrag an einen Handwerker vergebe, diesen aber dann aus welchen Gründen auch immer doch nicht haben möchte, muss ich dann die vom Handwerker ausgeführten Auftrag annehmen, oder ihm eine Entschädigung zahlen, oder wie läuft das ab?
Auftragsbestätigung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von samantha1980 - 09.07.10 - 20:28 Uhr
Beitrag von kati543 - 09.07.10 - 20:39 Uhr
Hatte der Handwerker denn schon Kosten dadurch?
Beitrag von samantha1980 - 09.07.10 - 20:44 Uhr
Ich denke nicht. Er hat halt den Auftragsverlust und hätten einen anderen Auftrag annehmen können.
Beitrag von manavgat - 10.07.10 - 10:47 Uhr
Auftrag erteilt: du musst zahlen.
Auch mündlich erteilte Aufträge sind bindend. Da reicht es schon, wenn die Mitarbeiterin bei Gericht bestätigt, dass Du telefonisch den Auftrag erteilt hast.
Abgesehen davon, finde ich Dein Verhalten unlauter! Du weißt genau, dass Du den Auftrag bereits erteilt hast, Du willst nicht mehr - warum auch immer - und lässt den Handwerker auf den Kosten sitzen.
Mich persönlich kotzt das an, dass Leute ehrliche Arbeit nicht bezahlen, sich vor Verpflichtungen die sie eingegangen drücken und dass nur, weil sie vielleicht mit viel Glück aus der Nummer rauskommen.
An die Folgen denkt niemand.
Wenn der Handwerker bei Euch vor Ort ist, dann wundere Dich mal nicht, wenn jeder Kollege den Du bestellst, entweder gar nicht kommt oder Vorkasse verlangt. Auch Handwerker haben Netzwerke. So ein Verhalten spricht sich rum.
Lebst Du in der großen Stadt, dann wahrscheinlich nicht. Hier bei uns würdest Du Deinen Ruf auf's Spiel setzen.
Ehrlich wäre, den Handwerker anzurufen, einen Termin zu vereinbaren und eventuell eine Entschädigung zu zahlen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von woodgo - 10.07.10 - 12:17 Uhr
Jetzt komm mal wieder runter, Du weißt doch garnicht, warum sie den Auftrag nicht mehr ausgeführt haben möchte.
Ich arbeite selber in einem Handwerkerbetrieb und uns ist es lieber, wenn ein Kunde zum Beispiel den Auftrag storniert, weil er vielleicht das Geld dazu nicht hat, als daß er dann nicht zahlen kann.
Ist Material bestellt, muß der Kunde das zahlen, ansonsten nicht. Kommt auch auf die Auftragsgröße an, und, und, und...
Beitrag von woodgo - 10.07.10 - 12:14 Uhr
Hallo,
das kommt darauf an, ob dem Handwerker schon Kosten angefallen sind, z.B. für Materialbeschaffung. Setz Dich mit dem Handwerker in Verbindung, dann weißt Du mehr. Eventl. mußt Du etwas zahlen, wenn Du Glück hast, vielleicht auch nicht.
LG
Beitrag von samantha1980 - 10.07.10 - 17:52 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten.
