Hallo,
ich sitze gerade an unserer Steuererklärung und möchte die Kita-Elternbeiträge unseres 4. jährigen Sohnes als Betreuungskosten absetzen.
Jetzt stehe ich vor folgendem Problem:
Mein Mann war 2009 voll berufstätig. Ich war berufstätig bis zum 31.01 und bin im Februar in Mutterschutz gegangen. Im März ist unsere Tochter geboren und ich habe Mutterschaftsgeld bis Mai bekommen und anschließend Elterngeld.
Wie kann ich nun die Betreuungskosten unseres Sohnes angeben, da ich ja zuhause war?
Gruß
Sylvia
Steuererklärung, Betreuungskosten während der Elternzeit
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Beitrag von -sylvia- - 10.07.10 - 11:23 Uhr
Beitrag von miau2 - 10.07.10 - 12:11 Uhr
Hi,
guck mal hier
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-13148/familien-betreuungskosten-kindergarten-tagesmutter-und-co-_aid_363354.html
Punkt Alleinverdiener.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 10.07.10 - 12:48 Uhr
Du kannst sie nur für die Zeit, wo du gearbeitet hast (auch Mutterschutz müßte gehen, zählt ja als Arbeitszeit) absetzen oder wenn er schon über 3 war.
