Prozesskostenhilfe

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Beitrag von wicca-witch - 10.07.10 - 11:39 Uhr

Hallo,
ich habe vor über drei Jahren Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
Gestern habe ich dann ein Schreiben vom Gericht bekommen, wo geprüft werden sollob änderungen der Verhältnisse eingetreten sind, dafür soll ich natürlich einige Angaben machen,m ist ja uch kein Problm.
Aber vor einigen Monaten habe ich geheiratet, auf dem Erklärungsbogen steht auch angaben zum Ehemann (Standartschreiben). Ich war damals noch nichtmal mit ihm zusammen, muss ich da trotzdem die Angaben machen, oder gilt das dann nur für mich?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

Andrea

Beitrag von bikinihaserl83 - 10.07.10 - 13:52 Uhr

Hallo Andrea,

du musst den Fragebogen zu den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zum jetzigen Zeitpunkt ausfüllen, egal ob du damals Single warst und jetzt verheiratet bist. Es geht hauptsächlich um dein Einkommen; trotzdem musst du auch das Einkommen von deinem jetzigen Mann angeben. Bei Verheirateten wird eine evtl. Ratenzahlung etc. anders berechnet wie bei einem Alleinstehenden.

Solltest du komplett nicht auf das Anschreiben des Gerichts reagieren, musst du damit rechnen, dass sie von dir die kompletten Gebühren, die damals die Staatskasse anhand der dir gewährten Prozesskostenhilfe verauslagt haben, wieder von dir zurückfordern.

Wenn du falsche Angaben machst, ist das übrigens strafbar.

Viele Grüße
Sonja, die in einer Anwaltskanzlei arbeitet

Beitrag von wicca-witch - 10.07.10 - 17:06 Uhr

Danke für die Antwort.
Wir finden es nur etwas blöd, über Bausparverträge meines Mannes auskunft zu geben, die lange vor unserer Eheschliessung abgeschlossen wurden.
Vielen lieben Dank!!

Beitrag von miezibuh - 10.07.10 - 17:28 Uhr

Die Vorschreiberin hat das schon gut erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bausparverträge deines Ehegatten relevant sind. Mit deinen Schulden hat er im Prinzip nichts zu tun. Ich glaube, man will nur die Höhe seines Einkommens wissen. Bist du Hausfrau? Dann stünde dir z.B. ein Taschengeld zu. Ich glaube, das sind 3 % seines Nettoeinkommens. Wäre dein Mann also Millionär, müsstest du die Kosten von deinem Taschengeld bezahlen.

Beitrag von nick71 - 10.07.10 - 17:56 Uhr

"auf dem Erklärungsbogen steht auch angaben zum Ehemann (Standartschreiben). Ich war damals noch nichtmal mit ihm zusammen, muss ich da trotzdem die Angaben machen,"

Es wird ja nach dem HEUTIGEN ist-Stand gefragt...du bist jetzt nun mal verheiratet und musst ergo die verlangten Angaben zu deinem Ehemann machen.

Bei mir ist das Amtsgericht bei einer damaligen Überprüfung automatisch davon ausgegangen, dass ich wieder geheiratet habe, weil sich mein Name geändert hatte...man wollte daraufhin nur den hälftigen Anteil der Miete als Ausgabe anerkennen und ich hätte dann Raten zahlen müssen.

Ich konnte das Missvertändnis aber aufklären und mir wurde weiterhin PKH ohne Ratenzahlung bewilligt.