Mutterschaftsgeld in Elternzeit???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von ancju - 10.07.10 - 12:52 Uhr

Hallo zusammen...

jetzt wird es kompliziert... oder auch vielleicht nicht

Ich habe ja den ET meines Bauchzwergs am 3.12.10

Das dritte Jahr von meiner ersten Elternzeit läuft am 24.11.10 ab.

Ich habe schon mit der Krankenkasse geklärt, dass ich von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld
bekomme, da ich mich zum Beginn der Schutzfrist (22.10.10) noch in Elternzeit, also einem Arbeitsverhältnis befinde.

Ich habe einen 400€-Job in einer anderen Firma. Gehe da auch noch bis zum Beginn der Schutzfrist arbeiten.

Nun meine Frage: Darf ich im Oktober die vollen 400€ verdienen? Haben Nebenjob und Muttschaftsgeld etwas miteinander zu tun?


Bin mal gespannt...

LG, Anna

Beitrag von susannea - 10.07.10 - 13:37 Uhr

Klar darfst du die vollen 400 Euro verdienen.
Du musst allerdings mal klären, wie das dann im Oktober und November aussieht, was dien AG dir da zum Mutterschaftsgeld noch zuzahlt ab 25.11. muss er dann auch deutlich mehr zuzahlen (wenn der Vertrag nicht mit dem Ablauf der Elternzeit endet) und dein "normaler" AG muss dann auch den normalen AG Anteil zuzahlen zum Mutterschaftgeld.

Du musst dann also je nach Vertragsende des 400 Euro Jobs auf das Einkomemn von vor der Geburt vom ersten Kind (tägliches) kommen oder auf das zuzüglich 400 Euro!
Das Geld bekommst du dann bis zum Ende des Mutterschutzes!

Beitrag von kati543 - 11.07.10 - 12:00 Uhr

Der Haupt-AG zahlt gar nichts. Sie geht direkt von Elternzeit in den Mutterschutz (eigentlich überlappt es sich sogar noch). Der AG würde nur zahlen müssen, wenn sie zwischen Elternzeit und Mutterschutz wenigstens noch einen Tag hätte.
Sie bekommt 13€/Tag von der KK. Normalerweise würde sie bei einem 400€-Job den einmaligen Betrag bekommen, aber ich glaube, den gibt es nur, wenn man nirgends anders Mutterschaftsgeld bekommt und sie bekommt ja von der KK die 13€.

Aber du darfst mich gerne korrigieren, wenn ich falsch liege.

Beitrag von susannea - 11.07.10 - 12:11 Uhr

Ja, du liegst falsch.

NAtürlich zahlt der Hauptarbeitgeber ohne das sie arbeitet, man muss keinene Tag arbeiten, ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Elternzeit ist ja im Mutterschutz zu Ende!

Nachzulesen hier:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html
3.5.

Der Mini-Job AG muss übrigens auch den Zuschuß zu den 13 Euro zahlen (und dann kriegt sie die 210 Euro auch nicht!) nur ist der meist so gering, dass er wegfällt weil mit 31x13 Euro die 400 Euro z.B. schon erreicht sind!