Elternzeit des Mannes direkt nach der Geburt-wann und wie beantragen?

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Beitrag von xyz09 - 10.07.10 - 19:07 Uhr

Ich bin Lehrerin und habe für mich gerade einen großen Wust an Informationen heruntergeladen. Komme mit den Begrifflichkeiten noch nicht so richtig klar und bin gerade etwas am Verzweifeln. Vielleicht könnt ihr helfen?

Ich möchte gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen und ggf. im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld möchte ich auf 24 Monate splitten lassen.

Mein Mann (Angestellter) möchte die ersten beiden Monate direkt nach der Geburt zuhause bleiben und in diesem Fall ebenfalls Elterngeld beziehen.

Das ist ja möglich, oder?

Nun muss die Elternzeit ja sieben Wochen vor Beginn angekündigt werden. Das heißt, ich stelle den Antrag direkt nach der Geburt (mache ihn wohl am besten vorher fertig, um ihn dann gleich einreichen zu können), da ich ja nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschutz habe.
Mein Mann muss demenstprechend ja sieben Wochen vor Geburt spätestens beantragen, das heißt, der Antrag muss bald gestellt werden (gestern in zehn Wochen ist Termin).
Wo bekomme ich für ihn die Unterlagen her? Bei wem muss er beantragen? Bei seinem Chef? Da ich (wie gesagt) Lehrerin bin, läuft das bei mir alles anders. In meinem Bekanntenkreis gibt es erst wenige Leute mit Kindern die ich fragen könnte.

Könnt ihr helfen?

Danke!

xyz mit Bauchmaus IDA bei 30+1

Beitrag von susannea - 10.07.10 - 19:33 Uhr

Er muss nichts beantragen, er meldet an und das beim AG. Er schreibt formlos:

Hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind voraussichtlicher Entbindungstermin xxx ab der Geburt für die ersten zwei Lebensmoante (voraussichtlich bix xxx+2 Monate) an.
Der genaue Termin und die Geburtsurkunde reichen wir schnellstmöglich nach der Geburt nach.

Bitte bestätigen sie mir die Anmeldung schriftlich

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 11:33 Uhr

Heißt Monate in dem Fall
vom 17.9. (errechneter ET) bis zum 17.11.?

Könnte mein Mann für diese Zeit ebenfalls Teilzeitarbeit beantragen? Im Buch von der Verbraucherzentrale habe ich gelesen, dass er darauf nur Anspruch hat, wenn es mindestens 15 Angestellte gibt. Es ist ein sehr kleiner Betrieb und er der einzige (neben dem Chef), der sich mit einem bestimmten Bereich gut auskennt (Heizungsbauer/Klempner), daher nehme ich an, der Chef wäre sehr dankbar, wenn er wenigstens 1,5 Tage arbeiten würde (bisher Spekulation, aber ich würde gern da rechtliche vorher abklären).

Ich habe es so verstanden, dass er dann für die Stunden, die er arbeitet, regulär Lohn bekommt und dazu vom wegfallenden Lohn 67% Elterngeld, ist das richtig?

Beitrag von susannea - 11.07.10 - 11:34 Uhr

Monate heißt hier LM (Lebensmoante) also immer vom 17. bis 16.

Ja, er kann Teilzeit arbeiten, wenn der Chef damit einverstanden ist und ja, es gibt dann von der Differenz 67% Elterngeld.

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 11:52 Uhr

Super! Ich werd ihm sagen, dass er das dem Chef vorschlagen kann. Der wird sich sicher freuen :-)
Schreibt man das dann in den Antrag auf Elternzeit (also das, worin er den voraussichtlichen Beginn und die Länge seinem Chef mitteilt) rein?

Beitrag von susannea - 11.07.10 - 12:00 Uhr

Genau.

Beitrag von susannea - 10.07.10 - 19:34 Uhr

Achso, Elterngeld beantragt ihr beide bei der selben Stelle.

Achtung, deines kann gesplittet durch den Mutterschutz keine 24 Monate ergeben!

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 11:29 Uhr

Ok. Weil das Mutterschutzgeld angerechnet wird? Sind es dann

Mutterschutzgeld (8 Wochen) + 22 Monate Elterngeld oder

Mutterschutzgeld (8 Wochen) + 20 Monate Elterngeld?

Danke!

Beitrag von susannea - 11.07.10 - 11:33 Uhr

Noch anders, denn 8 Wochen sind je keine 2 Monate.

Somit voraussichtlich 8 Wochen Mutterschaftsgeld, bis zum Ende des 2. LM halbes Elterngeld in deutlich geringerem Umfang, weil ja nur für ein paar Tage gezahlt wird. Dann 10 Monate halbes Elterngeld, 1 Monat ´Hälfte von dem geringerem Geld und dann wieder 10 Monate halbes Elterngeld von dem vollen Elterngled.
Sind isgesamt zusammen 23 Monate.

Sollte der Mutterschutz länger sein, dann evtl. weniger Monate weil dann erst im 3. LM Elterngeld beginnt, dann wären es nur 22 Moante insgesamt Geld.

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 11:49 Uhr

Das hört sich aber seeeeehr kompliziert ab *puh*. Wo lade ich denn den Antrag dafür runter? Hoffentlich steige ich da durch *aaaah*

Beitrag von susannea - 11.07.10 - 12:00 Uhr

Du meinst Antrag fürs Elterngeld? Guck mal unter www.elterngeld.net, die gibts für jedes Bundesland.

Oder meinst du Teilzeit?
Auch formlos beantragen.

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 12:08 Uhr

Du bist super, danke :-)
Falls noch Fragen auftauchen, kann ich dich anschreiben?

Beitrag von susannea - 11.07.10 - 12:13 Uhr

KLar

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 12:15 Uhr

Vielen Dank!

Beitrag von yale - 10.07.10 - 19:37 Uhr

Vielleicht recht Interessant für euch

http://www.vnr.de/b2b/personal/elternzeit-vaeter-sollten-den-antrag-nicht-zu-frueh-stellen.html

Alles gute

Beitrag von xyz09 - 11.07.10 - 11:34 Uhr

Danke!