Ich werde am Oktober nach meinem Studium eine Festanstellung bekommen. Wir sind unverheiratet und haben eine Tochter. Mein Freund ist noch Student.
Ich werde dann ja STeuerklasse I. Da gibt es doch die Faustregel, dass ca. 1/3 des Bruttolohns abgezogen werden. Wie wirkt sich das denn aus, wenn man ein Kind hat? Bekommt man dann etwas mehr? Und wieviel wären das ca?
Wäre über Antworten sehr erfreut.
Lg postrennmaus
Lohnsteuerklasse I mit Kind?
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Beitrag von postrennmaus - 11.07.10 - 15:17 Uhr
Beitrag von altehippe - 11.07.10 - 15:25 Uhr
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
Hier kannst du schauen. Lass einfach mal den Kinderfreibetrag von 0,5 weg und dann siehste, welchen Vorteil du hast.
Lg Belinda
Beitrag von postrennmaus - 11.07.10 - 15:30 Uhr
Aber ist das denn so, wenn mein Partner praktisch kein Einkommen hat, da trotzdem 0,5 als Kinderfreibetrag zählt? Nicht 1? Zählt das nur für Alleinerziehende?
Danke schonmal für deine Antwort.
Beitrag von susannea - 11.07.10 - 15:38 Uhr
1 gitbs nur bei Alleinerziehenden wenn der Erzeuger keinen Unterhalte leistet. Ist aber inzwischen die große Ausnahme.
Beitrag von manavgat - 11.07.10 - 16:44 Uhr
Ich würde an Deiner Stelle von einem Steuerberater prüfen lassen, inwieweit Du den Unterhalt, den Du an Deinen bedürftige Freund zahlst, absetzen kannst. Das geht, wenn Du aus moralischen Gründen (ihr habt ein Kind zusammen) dazu verpflichtet bist.
Gruß
Manavgat
