meisterschule, finanzierung?? bitte hilfe

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Beitrag von blume-99 - 11.07.10 - 20:22 Uhr

hey,

mein mann will nächstes jahr auf die meisterschule.
die schule würde er mit großer wahrscheinlichkeit von seinem chef bezahlt bekommen.
aber wie ist das mit seinem lohn? er bekommt doch dann gar nichts mehr monatlich, oder? wir haben eine tochter mit 10 monaten, und ich bin in elternzeit bzw. weiß dass (auch wenn nicht rechtens) ich nicht wieder zurück in den bisherigen job kann, da mein chef mir die stelle nicht freihält. bin momentan aber noch in dem betrieb angemeldet. also eben meine drei beantragten elternzeit jahre...

muss ich mich vorher nach einem neuen job umsehen, oder wie finanziert man sowas? mit dem ersparten? bafög? aber das muss man ja auch wieder zurück zahlen...

ich hätte eigentlich ein geschwisterchen gewollt, und das mit kleinem altersunterschied weil ich dann besser wieder einenb neuen job finde, so denke ich jedenfalls...

freue mich auf eure tipps

danke

Beitrag von rosaundblau - 11.07.10 - 22:33 Uhr

Wenn Dein Mann die Meisterschule in Abendschulform (also neben dem Beruf) besucht kann er problemlos weiter arbeiten und Geld verdienen.

Beitrag von vwpassat - 12.07.10 - 09:32 Uhr

Tja, irgendwie wollt Ihr bißchen viel auf einmal!!!

Ihr werdet Euich entscheiden müssen, ob erst ein Geschwisterchen oder erst den Meisterbrief.

Ich tendiere zu Letzerem, da Dein Mann dann ja bessere Verdienstmöglichkeiten hat.

Beitrag von cunababy - 12.07.10 - 10:51 Uhr

Erstens kannst du in deinen Job zurück, denn dein Chef muss dir die Stelle frei ahlten. Also erfrage frühzeitig wann du erscheinen sollst. Stellt er sich quer gehst du zum Anwalt. Ganz einfach. Das mit dem Geschwisterchen kannst du vergessen.
Dein Mann kann natürlich Meister-Bafög beantragen. Und ja er muss einen Teil zurück zahlen. Er bekommt was zur Miete dazu, dann fürs Kind und weil er verheiratet ist. Darum sollte er sich frühzeitig kümmern.
Den Rest müsst ihr vom Erspartem nehmen. Ihr solltet euch also jetzt zusammensetzen und alles durchrechenn. dann seht ihr, wie vile Bafög er bräuchte. Dann könnt ihr einen Termin im Landratsamt vereinbaren und euch ausrechnen lassen wie viel Bfög euch zu stünde. Hierfür braucht ihr den Steuerbescheid von DIR. Und zwar den von 2009, da immer 2 Jahre vor Schulbeginn maßgeblich ist.

LG Cunababy

Beitrag von cami_79 - 12.07.10 - 11:06 Uhr

Hi,

dein Mann kann arbeiten UND die Meisterschule besuchen. Eben abends und gelegentlich am Wochenende. Aber das ist eben anstrengend. Du kannst während deiner wohl schon beantragten 3-jährigen Elternzeit mit Genehmigung des AG auch wo anders arbeiten, ist vielleicht sogar sinnig um neue Kontakte zu knüpfen für nach der Elternzeit.

Grüße
C