Hallo Ihr!
Meine Maus ist jetzt neuneinhalb Monate alt, und der Wurm in meinem Bauch bislang schon wieder 5Monate. Ging alles etwas schneller, als geplant.
Nun zu meiner Frage: Bei Alia habe ich zwei Jahre Elternzeit für mich beantragt. Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre splitten lassen.
Beim zweiten nun möchte mein Mann auch zwei Monate Elternzeit nehmen, und zwar direkt anschließend an die Geburt, da ich mich dann nicht um die "Große" kümmern kann. Ein KS ist wahrscheinlich.
Wie muß ich das beantragen? Wie lange bleibe ich dann insgesamt in Elternzeit? Bekomme ich nochmal Elterngeld?
Elternzeit für zweites Kind innerhalb der des ersten Kindes
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Beitrag von yunalynn - 12.07.10 - 11:12 Uhr
Beitrag von kati543 - 12.07.10 - 12:30 Uhr
Das Elterngeld für dein erstes Kind bekommst du ganz normal weiter. Mutterschaftsgeld bekommst du nur die 13€/Tag von der KK. Elterngeld für dein 2. Kind bekommst du nur den Mindestsatz von 300€ + 75€ Geschwisterbonus.
Dein Mann kann Elternzeit nehmen, wann er will. Auch parallel zu dir ist möglich. Allerdings sollte er sich überlegen, ob es für ihn nicht sinnvoller ist, als Haushaltshilfe zu Hause zu bleiben (falls ihr in der GKV seid).
Bei der Elternzeit gibt es ein paar Regeln zu beachten. Die ersten beiden Jahre der Elternzeit dürfen nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden. Daher kann es passieren, dass teilweise Elternzeit verfällt.
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 13:05 Uhr
Warum solltes sie nur den Mindestsatz erhalten? Weißt du, was sie vor der Geburt des 1. Kindes verdient hat?!?
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 13:04 Uhr
Du brauchst erstmal gar keine Elternzeit für dich zu nehmen sondern entscheidest das erst, wenn die erste Elternzeit rum ist (und beantragst dann evtl. auch Übertragung von jeweils bis zu 12 Moanten pro Kind auf später).
Dein Mann meldet 7-8 Wochen vor dem VET die Eltenrzeit ab Geburt an.
Natürlich bekommst du Elterngeld, aber Achtung, sollteset du noch Elterngeld vom Großen erhalten wird das auf das Elterngeld des KLeinen wie Teilzeitarbeit angerechnet.
Beitrag von lisasimpson - 12.07.10 - 15:42 Uhr
"Natürlich bekommst du Elterngeld, aber Achtung, sollteset du noch Elterngeld vom Großen erhalten wird das auf das Elterngeld des KLeinen wie Teilzeitarbeit angerechnet."
wie kommst du den ndarauf?
bezieht sich das auch auf eg, das nur gesplittet wurde?
dann wäre ja eine einmalige restauszahlung sinnvoll, oder?!
lisasimpson
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 15:53 Uhr
wie kommst du den ndarauf?
bezieht sich das auch auf eg, das nur gesplittet wurde?
dann wäre ja eine einmalige restauszahlung sinnvoll, oder?!
Ja, das bezieht sich auch darauf und ja, dann wäre eine einmalige Auszahlung möglich vor dem Beginn des neuen Eltrngeldes sinnvoll.
Wie ich darauf komme? Nachzulesen im Gesetz und wortwörtlich in den Bearbeitungsrichtlinien und in der INfo Broschüre vom Ministerium
Beitrag von lisasimpson - 12.07.10 - 17:15 Uhr
o.k.
ich dachte die auszahlung im zweiten jahr würde sich keinesfalls irgendwo auswirken, sondern wären nur eine reine auszahlung eines in einem anderen bewilligungszeitraum erworbenen guthabens
lisasimpson
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 17:17 Uhr
Nee, an der Stelle leider nicht. Nicht wirklich logisch, aber leider nun mal so.
Beitrag von lisasimpson - 12.07.10 - 13:07 Uhr
elterngeld bekommst du wieder!
Und zwar sind die monate, in denen du anspruch auf elterngeld hattest (die ersten 12!!) und die zeiten des mutterschutzes (sowohl vom ersten als auch zweiten kind) unschädlich für die berechnung des neuen elterngeldes.
wenn du also 13 monate nach deinem ersten kind das zweite bekommst bekommst du genau so viel elterngeld nochmal (die auszahlun im zweiten jahr spielt dabei keine rolle), plus einen geschwisgterbonus von 10% des elterngeldes mindestens aber 75€!
da du in elternzeit bist, mußt nuc nicht nochmal beantragen. du kannst allerdings nur 12 monate an elternzeit für jedes kind über das 3. lebenjahr hinaus mitnehmen (und diese mit zustimmung des AG später nehmen)
lisasimpson
Beitrag von yunalynn - 12.07.10 - 13:34 Uhr
Vielen Dank für die Antworten.
Leider bin ich im Moment etwas doof im Kopp!
Was muß ich jetzt wie und wo und wann beantragen?
Sorry, aber es ist zu warm zum denken!
Nein, ernsthaft, ich hätte gerne einen Marschplan, wie ich vorgehen sollte, und wüßte noch gern, wie das dann mein Mann machen muß.
Danke schonmal.
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 14:02 Uhr
Vor der Geburt gibst du bei der KK den Zettel mit dem VET ab. Wegen Mutterschaftsgeld.
NAch der Geburt beantragst du dann elterngeld. Wo siehe www.elterngeld.net
Elternzeit meldest du erst 7 Wochen vor Ablauf der jetzigen an.
