
Ich schäm mich auch, ich wei, das wird hier ständig gefragt. Trotzdem habe ich es gerade nicht gerafft.
Meine Tochter wird voraussichtlich am 20. November geboren. Ich will 1 Jahr zu Hause bleiben bis zum Auslaufen des Elterngelds.
Also falls sie pünktlich ist wäre das der 21. November 2011, an dem ich wieder zur Arbeit erscheine, richtig?
Ich beantrage die Elternzeit ja erst nach der Geburt, nicht wahr? Also beantrage ich dann 10 Monate
Oder schreibe ich rein, bis zu welchem Datum ich beantrage?
Und wann beantragt dann mein Mann? Er will im Anschluss zwei Monate nehmen.
Bitte Hilfe!!
Mein AG fragt mich die ganze Zeit und ich weiß nicht so richtig ...
Und wenn der AG nun eine befristete Ersatzeinstellung vornimmt und ich z.B. nach der Geburt nun doch keine EZ beantrage - hat er dann einen Mitarbeiter, den er nicht braucht? Oder schmeißt er den dann wieder raus?
Ich steh gerade auf dem Schlauch. Heute kommt das Thema mit in die Vorstandssitzung und ich habe keinen blassen Schimmer... HILFE!

Nele
Dumme Fragen zur Eternzeit - dringend!
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Beitrag von nele27 - 12.07.10 - 12:40 Uhr
Beitrag von lady_chainsaw - 12.07.10 - 12:45 Uhr
Hallo Nele,
bei einem Jahr Elternzeit wäre Dein erster Arbeitstag der erste Geburtstag Deines Kindes.
Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt, sie geht 12 Monate.
Verwechsel es bitte nicht mit dem Bezugszeitraum für Elterngeld - der auch 12 Monate beträgt. Aber da das MuSchu-Geld mit dem Elterngeld verrechnet wird, bekommt man Elterngeld für 10 Monate.
Dein Mann beantragt dann die Elternzeit für den 13. und 14. Lebensmonat - also vom z.B. 21.11. bis einschließlich 20.01.
Wie er das mit der Vertretung regelt, kann ich Dir nicht sagen.
LG
Karen
Beitrag von nele27 - 12.07.10 - 13:12 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 12.07.10 - 12:59 Uhr
hallo nele,
bei einem jahr elternzeit wäre dein erster arbeitstag der 20.11.2011.
du kannst erst nach der geburt elternzeit beantragen- ich habe alles schon fertig gemacht gehabt und nur noch unterschreiben.
du kannst entweder schreiben,daß du ein jahr nimmst oder eben das datm reinschreiben.
wen ndu nur ein jahr beantragst hast du kein recht darauf, das zweite jahr (falls du es dan ndoch wolltest) noch hintendran zu hängen.
wenn dein chef jemanden einstellt, dann ist das ein vertrag, der an deien elternzeit gekoppelt ist.
dein mann kann auch nach der geburt ez beantragen 8und dies auch gleich im antrag für das elterngeld machen). er muß es spätestens 8 wochen vorher..
fair ists aber ja, das so früh wie möglich zu machen, falls nichts dagegen spricht, oder?!
lisasimpson
Beitrag von nele27 - 12.07.10 - 13:15 Uhr

Mündlich hat er es schon angegeben ... er wird dann auch nach der Geburt gleich beantragen, dass steht es ja fest.
***dann ist das ein vertrag, der an deien elternzeit gekoppelt ist. ***
Bedeutet, wenn ich es richtig verstehe, sollte ich die EZ doch nicht nehmen, wäre diese Person dann doch nicht eingestellt?
Ich weiß, das zweite Jahr ginge nur mit Zustimmung des AG. Das ist aber nicht wild: Ich könnte meine Stelle, wenn ich nach der EZ merke, dass VZ zuviel ist, jederzeit auf 30 Stunden reduzieren...
Beitrag von lisasimpson - 12.07.10 - 13:29 Uhr
"***dann ist das ein vertrag, der an deien elternzeit gekoppelt ist. ***
Bedeutet, wenn ich es richtig verstehe, sollte ich die EZ doch nicht nehmen, wäre diese Person dann doch nicht eingestellt? "
ich denke schon....
kommt denke ich darauf an, ob der vertrag "zweckbefistet" ist (also als elternzeitvertretung) oder zeitbefristet (für 12 monate)..
so verstehe ich ds zumindest
lisasimpson
Beitrag von nele27 - 12.07.10 - 13:31 Uhr
Ah, danke. So nehme ich das jetzt mal mit in die Sitzung...
Dann muss da der Zusatz "Ersatzeinstellung zur Elternzeitvertretung" rein.
Wir haben nämlich im Zweifelsfall nur 1x Gehalt in dem Haushalt
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 13:01 Uhr
Wenn sie am 20. kommt, dann ist der 20 wieder dein erster Arbeitstag!
Du schreibst nach der Geburt rein bis zu welchem Datum.
Willst du nach einem Jahr wirklich Vollzeit arbeiten, denn bis 30h kannst du in Elternzeit arbeiten und hast dann weiterhin Kündigungsschutz, wäre also zu überlegen.
Dein Mann muss dann bis 7 Wochen vor dem 1. Geburtstag beantragen und der 1. Geburtstag ist dann sein 1. Tag Elternzeit!
Also vom 20. bis 19.
Beitrag von nele27 - 12.07.10 - 13:18 Uhr

Ja, ich fange erstmal Vollzeit an.
Mein Mann hat seinen Job gerade erst angefangen, da wollen wir an meiner sichereren Stelle erstmal nichts rütteln. Wir wissen weder, wie seine Arbeitsbelastung auf Dauer ist noch ob er evtl. reduzieren kann möchte (ich verdiene mehr, daher muss eine Reduzierung meinerseits gut überlegt sein). Daher warten wir erstmal ab.
Bei meinem AG ists aber auch kein Problem, auf 30 Stunden zu reduzieren ...
Nele
Beitrag von susannea - 12.07.10 - 13:20 Uhr
Bei meinem AG ists aber auch kein Problem, auf 30 Stunden zu reduzieren ...
Es ging dabei eher um den Kündigunsschutz ;)
Beitrag von nele27 - 12.07.10 - 13:26 Uhr
Ach so ... ich fühle mich aber ehrlich gesagt zumindest solange mein Zeivertrag läuft recht sicher 
Bin die einzige hier mit der Art meiner Stelle und meiner Ausbildung.
Könnte also nicht soooo schnell verdrängt werden... klar, möglich ist alles, aber nicht so wahrscheinlich, da ists sicherer, dass wir mein Vollzeitgehalt erstmal nicht antasten bis klar ist, wie der Hase bei meinem Mann läuft.
