Widerspruch gegen ALG2-Antrag - Frist fürs Amt?

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Beitrag von schnuppelag - 12.07.10 - 16:44 Uhr

Hallo,

meine Schwester - 20 Jahre alt, in der 32. SSW, arbeitslos, noch wohnhaft bei der Mutter - hatte im März ALG2 beantragt, was ihr im Mai per Bescheid abgelehnt wurde, weil die Mutter ja über ein eigenes Einkommen verfügt (ist Altenpflegerin, Geringverdienst) und so ja irgendwie ihrer unter-25-jährigen Tochter den Unterhalt leisten kann.
Gegen diesen Bescheid hatte meine Schwester fristgerecht Widerspruch eingelegt, da das Gesetz eindeutig vorsieht, dass Kinder bis 25, die schwanger sind und bei den Eltern leben trotzdem eigenen Anspruch auf ALG2 haben, ohne dass das Einkommen der Eltern angerechnet wird.

Der Widerspruch ist nun 7 Wochen her, das Amt hatte bereits geantwortet, dass das Widerspruchsschreiben meiner Schwester vorliegt und dass sich drum gekümmert wird.
Aber bis heute ist nichts erfolgt.

Hat das Amt auch eine Frist zu befolgen, wenn es um Bescheide geht?

Beitrag von manavgat - 12.07.10 - 16:53 Uhr

Ich würde umgehend eine Anwältin aufsuchen. Rat gibt es auch bei: www.tacheles-sozialhilfe.de

Gruß

Manavgat

Beitrag von king.with.deckchair - 12.07.10 - 17:00 Uhr

Bei einem Widerspruch beträgt die Frist drei Monate, danach kann man beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage#Sozialgerichtliche_Unt.C3.A4tigkeitsklage

Aber wie manavgat schon rät: Ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen.

Beitrag von snowy - 13.07.10 - 14:31 Uhr

Der Anwalt würde auch höchstens die ARGE anschreiben und wie schnell diese arbeitet ist zumindest im Widerspruchsverfahren zu sehen.

Ich würde folgendes machen:

Das zuständige Sozialgericht suchen, sich dort den Weg zum Rechtspfleger erklären lassen und mit diesem ein Schreiben auf einstweiligen Rechtsschutz aufsetzen. Würde alles normal laufen ( die Schwester also keine Unterstützung der Mutter erhalten ), hätte sie wohl nach 7 Wochen als Schwangere extreme Probleme und nicht nur ihr Leben sondern auch ein weiteres Leben ist gefährdet. Ich kann mir kaum vorstellen dass hier kein Sozialgericht tätig werden würde.

Die Presse würde sich sicherlich auch brennend dafür interessieren.

3 Monate hier zu warten ist ein Unding oder verfügt die Schwester über genügend Mittel zur Unterhaltsdeckung? Ich würde nebenher auch noch ein Schreiben an die Geschäftsführung der ARGE aufsetzen und diese von diesem ablehnenden Bescheid in Kenntnis setzen.

#snowy