Hallo,
ich hab mal ne Frage zum Kindesunterhalt.
Und zwar mein Schwager ist jetzt 23 und hat vor kurzem seine Ausbildung erfolgreich beendet. Er wohnt noch bei seinem Vater.
Er hatte jetzt schon diverse Vorstellungsgespräche, aber er hat nicht wirklich Lust zu arbeiten! Er möchte lieber erstmal ein paar Wochen Urlaub machen und Papa auf der Tasche liegen. Es gab schon immer Spannungen, weil er sehr faul ist.
Jetzt meine Frage, ist sein Vater ihm noch zum Unterhalt verpflichtet? Was passiert wenn er ihn vor die Tür setzt, wenn er seinen Popo nicht hoch bekommt??
Lg
Unterhalt--Frage
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Beitrag von dfnfnhjfjf - 12.07.10 - 18:34 Uhr
Beitrag von manavgat - 12.07.10 - 18:56 Uhr
Er kann ihn nicht vor die Tür setzen, aber er kann sich weigern, Kleidung, Taschengeld etc. zu zahlen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von blume-99 - 12.07.10 - 20:07 Uhr
warum kann er ihn denn mit 23 nicht vor die tür setzen??
Beitrag von manavgat - 12.07.10 - 20:29 Uhr
Weil der Bub dann ALG2 beantragen wird, was er nicht bekommt, da die Eltern ihn bis dahin aufnehmen müssen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von dfnfnhjfjf - 12.07.10 - 20:42 Uhr
Ist er denn auch noch Unterhaltspflichtig ihm gegenüber, obwohl er schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und quasi auf eigenen Beinen stehen könnte??!
Beitrag von blume-99 - 12.07.10 - 21:15 Uhr
ich glaubs nicht...
Beitrag von dfnfnhjfjf - 12.07.10 - 21:52 Uhr
Ich kann es mir auch nicht wirklich vorstellen. Klar ich könnts verstehen wenn er noch ne Schulausbildung macht oder so?!
Beitrag von happysepp - 12.07.10 - 22:31 Uhr
das ganze geht viel weiter als man denkt !
beantragt der sohn mit zb. 45 jahren alg 2 dan werden unter umständen sogar hier noch die eltern herangezogen
allerdings geht es auch andersrum !
meinen bruder wurde ich nur los als ich alle kabel gezogen habe , d.h. kein strom , kein fernseh , kein internet in seiner bude .
nuja und da meine eltern dan keine vollverpflegung und wäschedienst mehr gemacht haben ist er ausgezogen .
