Hallo,
ich bin neu in dem Job und habe diesbezüglich keinerleit Erfahrungen.
Ein MA von uns geht vom 7.7.2010 bis 15.9.2010 in Elternzeit und möchte eine den gesetzlichen Vorschriften eine Elternzeitbescheinigung von mir, mit der Bemerkung, dass der bestehende Arbeitsvertrag ruht.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
Heike
Formulierungshilfen zur Elternzeitbescheinigung gesucht
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Beitrag von baby1012 - 13.07.10 - 12:54 Uhr
Beitrag von seikon - 13.07.10 - 13:02 Uhr
Sehr geehrter Herr xxxxx,
hiermit bestätigen wir Ihre Elternzeit vom 07.07.2010 bis 15.09.2010.
Für die Dauer der Elternzeit finden die rechtlichen Grundlagen des BEEG anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Aber wann hat er denn den Antrag eingereicht? Denn der Elternzeitantrag muss spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn eingereicht werden. Hat der junge Vater also erst jetzt die Elternzeit beantragt, dann ist er zu spät dran. Wenn du ihm jetzt eine rein würgen willst, dann lässt du ihn ab Antrag noch 7 Wochen zur Arbeit antanzen.
Beitrag von baby1012 - 13.07.10 - 13:05 Uhr
Hallo,
nein, er hat es rechtzeitig beantragt. Es gab nur diversen Schriftverkehr hierzu, weil er erst noch in TZ bei uns arbeiten wollte, es aber aus Schichtgründen nicht einzurichten geht.
Und wie formuliere ich den ruhenden AV?
Gruß, Heike
Beitrag von seikon - 13.07.10 - 14:12 Uhr
Den brauchst du nicht extra formulieren. Es reicht, wenn du die Elternzeit mit Verweis auf das BEEG bestätigst. Es ist klar, dass der AV ruht. Du stellst den MA ja nicht aus und nach der Elternzeit wieder ein.
Beitrag von baby1012 - 13.07.10 - 14:18 Uhr
Vielen Dank!
