ARGE, Elterngeld, Kindergeld.. die Profis bitte

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Beitrag von paankape - 13.07.10 - 14:34 Uhr

Ich muss nochmal nerven.


Unsere Tochter wurde am 17.6.2010 geboren.

Ich erhalte scheinbar 541,62 € Elterngeld, 300 € anrechnungsfrei, 241,62€ werden angerechnet.
(Steht auf dem ALG 2 Bescheid, Elterngeld und Kindergeldbescheid habe ich noch keinen)

Wann bekomme ich das erste Mal Kindergeld und Elterngeld und ab wann darf die ARGE es anrechnen?
Bekomme ich dann wenn ich jetzt Kindergeld erhalte schon die Zahlung vom 17.6.-16.7 und bereits das dann auch für 17.7.-16.08...????
Das Elterngeld auch? Also doppelt?

Im aktuellen Bescheid rechnen sie bereits im Juni das komplette Elterngeld (also die anzurechnenden 240 eppes) an.. ich habe aber bisher ja noch garkeins erhalten....


Dafür haben Sie aber im Bescheid bis August noch kein Kindergeld berechnet, obwohl das ja noch klarer ist.

Also ab wann dürfen Sie das Kindergeld anrechnen? Ab Juni oder Juli?

Im ALG 2 Bescheid steht drin:

>>>Ich habe für den Zeitraum 06/10 bis 07/10 meinen Erstattungsanspruch für den anrechenbaren Teil des Elterngeldes beim Versorgungsamt geltend gemacht. Es ist somit für Sie nicht zu einer Überzahlung der Leistung gekommen>>

Was heisst das? Bekomme ich nun von der Elterngeldstelle für den Monat nur die 300 €?


Da ich gerade an einem Schreiben an die ARGE bin, da meherer Fehler im Bescheid sind.. also ein Widerspruch, versuche ich das alles zu verstehen um zu schauen wo noch Fehler liegen und wie es sein muss.

Hoffe es konnte irgendeiner verstehen #schwitz #danke

Beitrag von kleene-1987 - 13.07.10 - 15:18 Uhr

huhu,

also das scheint alles bissl verwirrend zu sein. Da du ja anscheinend mehr als 300 Euro Elterngeld bekommst, hast du bestimmt gearbeitet oder? Dann bekommst du von Geburt bis 8 Wochen dannach doch Mutterschutzgeld. In der Zeit bekommst du kein Elterngeld, weil man beides nicht zusammen bekommt.

Wie kann das Arbeitsamt dein Elterngeld anrechnen wenn du selber noch nicht mal einen Bescheid darüber hast?

Wann du Kindergeld bekommst, hängt von der Endziffer ab und dann bekommst du es erstmal rückwirkend und evtl. für den kommenden Monat im Vorraus. Oder du bekommst das Geld für den kommenden Monat zum Zahlungstermin, an dem du das Kindergeld dann immer bekommen wirst.

Was das Berechnen von dem Elterngeld angeht kann ich leider nichts zu sagen. Du hast ja noch gar keinen Bescheid bekommen. Du bekommst aber vom Versorgungsamt immer das komplette Elterngeld (nicht nur 300 Euro). Das Arbeitsamt mindert dann deine Leistung nur um den anzurechnenden Betrag.

Ich hoffe das war jetzt alles Richtig.

lg Nicole

Beitrag von paankape - 13.07.10 - 16:21 Uhr

Ja ich habe gearbeitet, der Vertrag lief aber aus.
Ich bekomme aber kein Mutterschaftsgeld da ich Familienversichert bin.

Beitrag von hedda.gabler - 13.07.10 - 16:41 Uhr

Hallo.

Sei mir nicht böse, aber wir hatten das doch alles geklärt;-)

Juni: Alg II voll, 300,- von der Elterngeld-Stelle (ARGE holt sich über Erstattungsanspruch ihr Geld zurück, dazu hat die Elterngeld-Stelle ein Schreiben bekommen, und es wird auch so in Deinem Elterngeld-Bescheid stehen).

Juli: siehe Juni

August: 541,62 € von der Elterngeldstelle, 241,62 € werden auf Dein Alg II angerechnet.

Du legst also bezugnehmend auf den Erstattungsanspruch der ARGE gegen die Elterngeldstelle einen Widerspruch gegen den Juni- und Juli-Bescheid, dass zu Unrecht Elterngeld angerechnet wurde (denk übrigens beim Wirtschaften daran, dass Dein Elterngeld aufgrund des Geburtsdatums Deiner Tochter immer um die Monatsmitte herum kommen wird).
Wenn jetzt Elterngeld überwiesen wird, wirst Du jetzt erst einmal 300,- für 15.06 - 15.07.10 erhalten, dann 300,- für 15.07.10 - 15.08.2010 und dann fortlaufend das gesamte Elterngeld. Das wird aber auch auf dem Bescheid stehen.

Kindergeld:
Sobald Du einen Kindergeld-Bescheid hast, musst Du diesen bei der ARGE einreichen, die dann die Bescheide aufgrund des anzurechnenden Kindergeldes neu erstellt ... da es dann zu einer Überzahlungen gekommen ist, musst Du das Geld zurückerstatten ... möglicherweise hat die ARGE aber auch in diesem Fall einen Erstattungsantrag an die Familienkasse gestellt (und es Dir nicht mitgeteilt oder das Schreiben kommt noch), so dass Du erst ab Datum x von der Familienkasse das Geld bekommst, die ARGE davor einfach weiterbezahlt und sich das Geld von der Familienkasse wiederbekommt. Das wird aber auf dem Kindergeld-Bescheid stehen.
Da musst Du jetzt also erst einmal kein Schreiben zu an die ARGE schicken, sondern warte erst einmal an ... denk aber daran, dass Du Geld erstatten musst, wenn es eine Kindergeld-Nachzahlung ab Juni 2010 gibt und die ARGE KEINEN Erstattungsantrag gestellt haben sollte.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von paankape - 13.07.10 - 16:43 Uhr

Hach du bist ein Schatz :-) Danke dir... ich dachte halt unten liest es keiner mehr #schein#hicks#schein

Beitrag von hedda.gabler - 13.07.10 - 16:55 Uhr

Ja ja, und unten hast Du mir wohl offensichtlich nicht vertraut;-)

Bitte gerne, ich denke, dass das die Erklärung für Deine Verwirrung und das Durcheinander ist ... also ran an den Widerspruch (sollte die Elterngeldstelle wider Erwarten doch komplett für den 1. und 2. Lebensmonat zahlen, dann kannst Du den Widerspruch dafür immer noch zurückziehen).

Beitrag von paankape - 13.07.10 - 17:05 Uhr

#schein

Danke, ich werde morgen mal bei der Elterngeldstelle anrufen und fragen und dann den Widerspruch verfassen. Hab eh noch anderes zu "reklamieren"#schwitz

Leider muss man unserer ARGE immer sagen:

So nicht, aber so ists richtig. Erst dann klappt das auch...

#schwitz