Hallo,
die Frage steht ja schon oben. Würde mich nur mal interessieren, eben auch wegen der Steuerklasse.
Danke schonmal im voraus,
LG
Mutterschutz und Elterngeld Steuerpflichtig oder befreit ?
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Beitrag von issy1 - 13.07.10 - 17:52 Uhr
Beitrag von kati543 - 13.07.10 - 17:58 Uhr
Elterngeld ist steuerfrei, zählt aber beim Familieneinkommen dazu, um den Steuersatz festzulegen.
Beitrag von issy1 - 13.07.10 - 18:01 Uhr
Okay danke erstmal, ich frag aber nochmal nach ... Dann kann ich beim Muschugeld in meiner jetzigen Steuerklasse bleiben ?
Lg
Beitrag von kati543 - 13.07.10 - 18:13 Uhr
Du kannst immer deine Steuerklasse frei wählen. 1 mal im Jahr kannst du wechseln. Wenn du ein höheres Elterngeld möchtest, solltest du schon mit Beginn der SS in die 3 wechseln. Ab Mutterschutz dann in die 5. So bekommst du das meiste Geld.
Beitrag von issy1 - 13.07.10 - 18:28 Uhr
okay, danke dir !
Lg
Beitrag von nusch - 14.07.10 - 08:58 Uhr
Wieso ab Mutterschutz in Klasse V? Im Mutterschutz hat man doch idR dasselbe Gehalt wie arbeitend.
Ich würde eher sagen, ab Elterngeldbezug in V.
