Ziehe mit Partner zusammen, viele Fragen wegen Betreuungskosten....

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von sarah240806 - 14.07.10 - 05:49 Uhr

Guten Morgen Ihr Lieben,

ihr habt mir immer so toll geholfen. Jetzt ist es so, dass ich 6 Jahre allein gewohnt habe und jetzt mit meinem Partner zusammen ziehen werde. Mein Sohn ist aus erster Ehe und meine Tochter ist von ihm. Bisher habe ich noch von Unterhalt, Kindergeld, Einkommen von 400 Euro arbeiten und ein Zuschuß ALG II. Der Zuschuß von der ARGE fällt natürlich weg. Wie ist das aber jetzt mit Kindergartenkosten und die Betreuungskosten meines Sohnes (er ist bis 15 Uhr betreut). Muß ich beides bezahlen und wird das Gehalt meines Partner mit berechnet oder nur meines? Ist er automatisch zuständig für meinen Sohn, obwohl er nicht der Papa ist? Danke schon mal für eure Hilfe. Ist einfach nur eine Frage, damit ich die Beträge schon mal mit rechnen kann.

LG von Sarah

Beitrag von hedda.gabler - 14.07.10 - 09:37 Uhr

Hallo.

Bei uns ist es so, dass alle Einkommen (das der Kinder, also z.B. Kindergeld und Unterhalt, und natürlich das des im Haushalt lebenden Partners) als Bemessungsgrundlage für den Kindergarten-Beitrag/Betreuungskosten herangezogen werden ... dabei ist es unerheblich, ob es für ein leibliche Kind geht oder eben nicht.

Gruß von de Hedda.

Beitrag von ichclaudia - 14.07.10 - 09:56 Uhr

Bei uns ist es genauso !

Beitrag von anja676 - 14.07.10 - 12:32 Uhr

Hallo,

bei mir war es so, dass für meine Tochter lediglich mein Einkommen, nicht das meines Lebensgefährten, der auch nicht der Vater ist, herangezogen worden ist.

LG Anja