Versteuerung von Elterngeld

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Beitrag von galaktika611 - 14.07.10 - 09:42 Uhr

Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt... vielleicht kann mir einer helfen.

unser Kleiner wird im November geboren.
dh ich beziehe bis mitte Januar 2011 Mutterschutzschaftsgeld und danach dann Elterngeld für das restliche Jahr 2011.

wir sind unverheiratet und machen immer getrennt unsere Steuererklärung.

habe schon öfters gelesen, dass verheiratete Paare beim Bezug vom elterngeld eine Steuernachzhalung erhalten.

Wäre es deshalb sinnvoll mit der Hochzeit zu warten bis man kein Elterngeld mehr bezieht?

ich habe eben mal in mein Steuerprogramm nachgeschaut und da muß man aber den Vater des Kindes nämentlich erwähnen.
Kann es sein, dass das Finanzamt dann seine EInkünfte und mein Elterngeld zusammenrechnen und wir trotz dass wir unverheiratet sind, dann nachzahlen müssen?

wie sieht das denn mit dem Kind auf der Steuerkarte aus. Mein Freund wollte von anfang an unseren kleinen auf seine Steuerkarte nehmen. Kann das dann auch zu einer Steuernachzahlung führen, obwohl wir nicht verheiratet sind?

ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand hat damit erfahrung und kann mir meine Fragen beantworten?!

LG Sonja

Beitrag von motte1986 - 14.07.10 - 10:00 Uhr

was ich nicht verstehe: wenn dein freund den lütten auf die steuerkarte nimmt, warum sollte er nachzahlen? er hat ja dann nen freibetrag und bekommt höchstens noch was raus!!!

und: er bekommt ihn ohnehin nicht ganz auf die steuerkarte, sondern nur zur hälfte!weil ihr eben nicht verheiratet seit.

auch das mit dem elterngeld versteh ich nicht, wraum solltet ihr nachzahlen müssen?

lg

Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 10:04 Uhr

...weil Elterngeld den Steuersatz erhöht, mit dem das Familieneinkommen versteuert wird.

Beitrag von motte1986 - 14.07.10 - 11:18 Uhr

#danke

Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 10:03 Uhr

Naja, steuerlich gesehen (wenn man nur diesen einen Punkt betrachtet und nicht andere Sachen drumherum, die das Ganze locker ins Gegenteil kippen können) ist es tatsächlich besser, mit der Heirat bis nach dem Elterngeldbezug zu warten. Du musst eine Lohnsteuererklärung abgeben, wenn ihr Lohnersatzleistungen bezogen habt. Elterngeld ist selber zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz einer Familie, die sie auf ihr sonstiges Einkommen (z.B. Gehalt) zu zahlen haben. Unverheiratet bist du und dein Kind steuerlich eine Familie (verheiratet gehört der Mann dann noch dazu). Demnach zählt bei der Besteuerung von Unverheirateten eben nur das Elterngeld/Mutterschaftsgeld und das Gehalt der Frau von ein paar Monaten (je nachdem wann genau das Kind geboren wurde). Je niedriger das sonstige Gehalt ist, desto weniger Steuern zahlst du, weil der erhöhte Steuersatz eben nicht auf das Eltergeld angewand wird.

Wenn dein Freund in der Geburtsurkunde als Vater steht und die Vaterschaft anerkannt hat, bekommt er ein halben Kinderfreibetrag, wie du auch auf der Lohnsteuerkarte. Bei Unverheirateten gibt es da keine Wahlmöglichkeit.

Beitrag von galaktika611 - 14.07.10 - 10:20 Uhr

danke katie für deine Antwort,

ein befreundes Ehepaar von uns, durfte fürs Jahr 2009 1300€ nachzahlen und die sagten: hätte sie das gewusst, hätten sie mit der Hochzeit gewartet.

so bin ich darauf gestoßen, mir darüber gedanken zu machen, weil wir nächstes jahr eigentlich auch heiraten wollten.

wie kann man herausfinden, ob es steuerlich für einen besser wäre nicht zu heiraten?
wollten eigentlich nicht 2 jahre warten, nur weil ich 2 jahre elterngeld bekomme.

LG Sonja

Beitrag von susannea - 14.07.10 - 10:30 Uhr

Wenn du in 2011 nur Elterngeld erhältst, dann seid ihr sicher verheiratet trotzdem besser dran, denn die Splittingtabelle sieht insgesamt einen niedrigeren Steuersatz voraus.

Es gibt Rechner wo man Einkommen mit Progressionsvorbehalt mit eintragen kann. Musst mal googeln.

Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 10:32 Uhr

"wie kann man herausfinden, ob es steuerlich für einen besser wäre nicht zu heiraten? "

Da gibt es eigentlich nur eines...lade dir Elster herunter und mache mal eine Steuererklärung und tue so als ob ihr verheiratet wärt. Ist ziemlich aufwendig, aber ihr müsst die Daten eurer beider Steuererklärungen ja nur in eine gemeinsame machen.

Man kann so eine Frage, ob es günstiger ist, nicht so frei beantworten. Bei mir (wenn ich nicht schon vor 7 Jahren geheiratet hätte) wäre es auf alle Fälle günstiger noch vorher zu heiraten. Der Grund ist einfach. Mein Mann hat ein sehr, hohes Einkommen und ich hatte (vor der Geburt meines Großen) nur 10% seines Einkommens. Je mehr sich allerdings die Gehälter der beiden Ehegatten angleichen, desto schlechter ist es in dem Fall. Aber auch das läßt sich einfach nicht pauschalieren. Es hilft wirklich nur einmal eine Probesteuererklärung für sich selber zu machen und das ganze von Elster ausrechnen zu lassen.

Beitrag von susannea - 14.07.10 - 10:31 Uhr

DAs sehen ich anders, denn auch wenn man alles drumrum mit Abzügen mal außen vor läßt.
Die TE hat in 2011 keinerlei Einkommen, die splittingtabelle setzt für das Einkommen ja deutlich höhere Grenzen an, also gehe ich trotzdem davon aus, dass sie viel besser verheiratet dastehen.

Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 10:39 Uhr

Lol...ich habe nichts anderes geschrieben. Es kommt eben auf das ganze Drumherum an.

Dass die TE in 2011 kein Einkommen hat, ist auch falsch, bzw. nur eine Annahme von dir. FALLS sie während der gesamten Elternzeit nicht arbeitet (was durchaus möglich ist und von vielen auch praktiziert wird), muß sie erst ab dem 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten (wenn sie nicht mehr als 1 Jahr Elternzeit beantragt). Sie muß ab November wieder arbeiten und hat dann auch wieder ein Einkommen, was versteuert werden muß.

Beitrag von susannea - 14.07.10 - 10:42 Uhr

Sie hat doch geschrieben sie will nicht 2 Jahre mit der Hochzeit warten, weil sie zwei Jahre Elterngeld bezieht ;)

Aber das stimmt, dass sie in 2011 gar nicht arbeitet habe ich vermutet-

Übrigens soll doch das Kind erst im Januar kommen, dann ginge das erste Jahr doch bis 2012.

Beitrag von susannea - 14.07.10 - 10:43 Uhr

Ups, du hast recht, das Kind soll im November kommen, nur Mutterschaftsgeld geht bis Januar!

Beitrag von galaktika611 - 14.07.10 - 10:53 Uhr

also ich bin total der gegner wenn man wegen den steuern extra heiratet.

wir wollen total gerne heiraten, haben nur angst, dass wir dann nachzahlen müssen wegen dem elterngeld.

bekannte von uns mussten über 1000,00€ nachzahlen und dass könnten wir wärend der elternzeit nicht bezahlen.

davor haben wir angst

Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 10:56 Uhr

Das mit dem Nachzahlen wird dir hier niemand sagen können. Wir kennen schließlich nicht alle eure Zahlen und Daten und die braucht man dazu. Das kannst nur du selber mit oder ohne Hilfe eines Steuerberaters ausrechnen.

Beitrag von susannea - 14.07.10 - 10:56 Uhr

Wenn du gar kein Einkommen außer Elterngeld in 2011 hast (und Mutterschaftsgeld), dann sollte euch das nciht passieren.

Du kannst dir sonst noch überlegen, was ihr sonst noch zurück bekommt, ob ihr immer viel zum Absetzen hattet usw.

Wir haben bei beiden Kindern während des Elterngeldes nicht nachzahlen müssen sondern immer noch Geld wiederbekommen und das trotz 3/5.

Wenn ihr bei 4/4 bleibt sollte euch da aber nichts passieren!

Beitrag von frosch1969 - 14.07.10 - 10:26 Uhr

Hallo,

die meisten Ehepaare, die wegen des Elterngeldes (oder übrigens auch anderer Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld, ALG etc.) eine Steuernachzahlung leisten müssen, haben vorher die Steuerklassen falsch gewählt. Wenn der Hauptverdiener früh in Klasse 3 wechselt, werden ganz einfach jeden Monat zu wenig Steuern bezahlt, da das Elterngeld bei verheirateten Paaren den Steuersatz erhöht. Je mehr Elterngeld, desto größer die Nachzahlung.
Wenn Ihr heiraten möchtet, dann wählt einfach danach sicherheitshalber beide Steuerklasse 4.

Solange Ihr unverheiratet seid und Du außer dem Elterngeld keine anderen Einkünfte hast, kann es eigentlich nicht zu einer Nachzahlung kommen.

Liebe Grüße

Sabine (die den Höchstsatz an Elterngeld bekommen hat und mit ihrem Mann zusammen eine Steuererstattung hatte, die zum Bezahlen des Jahresurlaubs gereicht hat)

Beitrag von galaktika611 - 14.07.10 - 10:41 Uhr

ist das alles kompliziert.

wir würden total gerne heiraten, hätten nur echt ein riesen problem, wenn wir dann steuer nachzahlen müssten.

wir verdienen zur zeit gleich viel. er hat nur ein niedrigeres Bruttogehalt als ich, da er aber im schichtdienst arbeitet, hat er meisten netto etwas mehr als ich.

denke dass ich dann mal im steuerprogramm dass mal durchrechnen werde.
nur wie soll ich sein gehalt eingeben, wenn ich ja nicht weiß wie viel er hätte durch eine andere steuerklasse wegen den ganzen schichtzuschlägen?

#rofl oh mannnnn, wenn ich heute abend ins bett gehe, träume ich bestimmt davon ;-)

Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 10:57 Uhr

Du gibst einfach die Daten von letzten Jahr ein (falls er da schon den selben Job mit demselben Verdienst hatte) und schaust.

Beitrag von galaktika611 - 14.07.10 - 10:59 Uhr

dann bedanke ich mich erstmal ganz lieb bei euch für eure tipps und erfahrungen.

werde mich dann mal ans steuerprogramm setzen und dann schauen wir mal.

wünsche euch allen einen ganz tollen tag.

LG Sonja

Beitrag von frosch1969 - 14.07.10 - 13:42 Uhr

Huhu,

ich habe hier einen Link zu einem Steuerrechner, den ich echt immer prima fand. Vielleicht kommst Du ja damit auch zu recht:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Grüße

Sabine