Hilfe... ALGll+Kind+Mann in Ausbildung+BAB

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Beitrag von jana9247 - 14.07.10 - 12:41 Uhr

Hallo ihr Lieben!!!

Ich brauche mal dringend die Hilfe von den Experten...

Mein Mann bekommt 490Euro brutto bzw 390Euro netto an Ausbildungsvergütung. Dazu erhält er noch 290Euro BAB (Berufsusbildungsbeihilfe)
Unser Sohn (11 Monate) bekommt 184Euro Kindergeld.
Ich erhalte 175,95 Euro ALGll.
Unsere Mietkosten liegen bei 540Euro inkl aller Nebenkosten.
Ich bekomme zur Miete 177,50 mein Sohn 147,23, da bleibt dann 215,27 Euro die wir selbst bzw mein Mann tragen müssen/muss.
Mein Mann hat zudem Fahrtkosten in Höhe von 170Euro monatlich.
Demnach haben wir 654,68monatlich zum leben. Wenn ich nun den Regelsatz von 323Euro für mich und 215 für meinen Sohn abziehe bleiben meinem Mann noch ganze 116,68 Euro. Da kann doch was nicht stimmen.
Angeblich würde das Einkommen meines Mannes 738,80 betragen, er hätte einen Bedarf von 500,49 Euro und läge mit 238,31 Euro drüber.
Ich komme allerdings auf wesentlich weniger als die 738,80 Euro Einkommen. Zudem müsste mein Mann doch auch einen Freibetrag bekommen und die hohen Fahrtkosten müssten doch auch berücksichtigt werden. Da ist doch was nicht richtig oder?
Bitte helft mir, ich kenn mich da gar nicht aus und nach durchwühlen des Internets bin ich noch verunsicherter... Nach Abzug von Strom, Telefon , Versicherungen bleibt uns da nicht mehr viel zum Leben... Ach ja, wir haben beide die Risterrente abgeschlossen. Wie muss ich diese Angeben und wie wird diese dann berücksichtigt?
Zum Glück hab ich Anfang nächsten Jahres die Aussicht auf Arbeit, das wir da nicht mehr auf Finanzielle Hilfe angewiesen sein werden....

LG und vielen Dank schonmal an alle die sich die Mühe machen den langen Text zu lesen
Jana

Beitrag von jana9247 - 14.07.10 - 12:53 Uhr

Sorry, ich hab ganz vergessen zu fragen... Wird vom Netto- oder Bruttoeinkommen meines Mannes bei der Berechnung des ALGll ausgegangen? Auch da bin ich beim durchforsten des Internets nicht schlauer geworden, mal liest man butto mal netto.

LG Jana

Beitrag von elli2803 - 14.07.10 - 13:04 Uhr

Hallo,

es ist relativ egal wieviel dein Mann verdient da er duch das Bab kein Anspruch auf Alg2 hat.
Das einkommen deines Mannes berechnet sich aus dem Brutto+Bab, da der Freibetrag von Brutto berechnet und vom netto abgezogen wird.
Mit 600€ zu dritt kommt man eigentlich gut hin, man muss halt sparsam leben.

Lg Elli

Beitrag von jana9247 - 14.07.10 - 13:33 Uhr

Klar kommt man mit 600 euro zu dritt gut hin... Allerdings fallen auch diverse Kosten an Strom , Versicherungen, wir zahlen noch die Mietkaution monatlich ab, brauchten eine neue Waschmaschine (unsere 25 Jahre alte gab den geist auf) da bleiben dann untem Strich keine 400 Euro über für Essen , Windeln , Kleidung etc (und ich kaufe nur gebraucht)

Ich habe nun selber knapp 10 Jahre gearbeitet , werde nächstes Jahr auch wieder meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Es ist nicht toll, aber es kann jedem mal passieren in so eine Situation zu geraten auf Hilfe angewiesen zu sein und da bin ich sicher nicht stolz drauf.

Aber ich kann es einfach nicht verstehen warum wir 426 Euro/Monat weniger zur Verfügung haben als ein Pärchen mit Kind , die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, geschweige den eine Ausbildung gemacht haben.

Selbst 2 Personen ohne Kind freuen sich mit 800 Euro morgens lange ausschlafen zu dürfen. Das verstehe ich einfach nicht.

Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 08:46 Uhr

Die von Dir genannten Beispiele müssen von ihrem ALGII auch ihre Kosten tragen.
Dass Ihr Ratenzahlungsverpflichtungen habt, ist blöd, wird aber natürlich von der ARGE nicht berücksichtigt.

Gruß,

W

PS: unsere Waschmaschine hat gebraucht 75 Euro gekostet

Beitrag von goldtaube - 14.07.10 - 14:10 Uhr

Da dein Mann eine Ausbildung macht die dem Grunde nach förderungsfähig durch BAB ist (unabhängig davon ob man es tatsächlich bekommt oder nicht) ist er vom ALG II Bezug ausgeschlossen. Er muss sich selber finanzieren und seinen Bedarf decken.
Sein Anteil (Regelsatz + sein Anteil Miete + sein Anteil Heizkosten) fehlt somit bei eurem ALG II, da nur du und das Kind ALG II bekommen können.


Sollte dein Mann allerdings mit dem anzurechnenden Einkommen über seinem Bedarf liegen, wird der Teil darüber bei euch abgezogen.
Der Freibetrag auf das Erwerbseinkommen wird hierbei vom Brutto berechnet und vom Nettogehalt abgezogen.
Die Freibetragsregelung lautet: 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest bis 1200 Euro (ohne Kind) bzw. bis 1500 Euro (mit Kind).
In dem Grundfreibetrag sind auch schon Fahrtkosten eingerechnet. Sollte man nachweislich mehr als 100 Euro Fahrtkosten etc haben, kann der Teil darüber berücksichtigt werden.

Beitrag von goldtaube - 14.07.10 - 14:11 Uhr

<<Sollte dein Mann allerdings mit dem anzurechnenden Einkommen über seinem Bedarf liegen, wird der Teil darüber bei euch abgezogen.
Der Freibetrag auf das Erwerbseinkommen wird hierbei vom Brutto berechnet und vom Nettogehalt abgezogen.
Die Freibetragsregelung lautet: 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest bis 1200 Euro (ohne Kind) bzw. bis 1500 Euro (mit Kind).
In dem Grundfreibetrag sind auch schon Fahrtkosten eingerechnet. Sollte man nachweislich mehr als 100 Euro Fahrtkosten etc haben, kann der Teil darüber berücksichtigt werden. <<

Das ist allerdings nur relevant um zu berechnen ob dein Mann über seinem Bedarf liegt und ob bei dir und eurem Kind was angerechnet wird.

Beitrag von hedda.gabler - 14.07.10 - 18:11 Uhr

Hallo.

Ich habe nochmals in meinen Unterlagen nachgelesen und nichts gefunden ...

... bist Du Dir sicher, dass der Mann auch einen Freibetrag aufs Einkommen hat (wenn ja, müsste es ja der "normale" Freibetrag sein plus die Versicherungspauschale in Höhe von 30,-) ... es geht ja nur darum, dass er seinen Bedarf rein rechnerisch deckt ... das tut er und alles darüber hinaus, wird eben der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, er steht also mit seinem Verdienst für Frau und Kind ein. Wäre er Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wäre es klar, dass er auf sein Einkommen den Freibetrag (und die Versicherungspauschale) hätte.
Aber frag mich nicht warum, aber mir erscheint es logischer OHNE Freibetrag.

Meine Tochter ist auch nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (deckt ihren Bedarf über Wohngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß) und der Überschuß wird mir angerechnet OHNE Bereinigung durch Versicherungspauschale, obwohl diese auf JEDE Art von Einkommen anzurechnen ist (bzw war, man hat das schnell mal das SGB II nachgebessert).

Gruß von der Hedda.

Beitrag von goldtaube - 14.07.10 - 20:23 Uhr

Ja, ich bin mir sicher. Zumindest handhaben die ARGEN die ich kenne das so.

Beitrag von jana9247 - 14.07.10 - 14:42 Uhr

Danke für deine Antwort... Das mein Mann keinen Anspruch auf ALGll hat ist mir bewusst...

Allerdings werden bei mir und meinem Sohn 240 Euro in Abzug gebracht, da mein Mann über dem Bedarf von 500.50 Euro liegen soll...

Was aber absolut nicht hinkommt...

Wie gesagt bekommt er ja Netto 488,99 Euro , Brutto 390 euro und 290 Euro BAB.
Demnach hätte er ja bei seinem Gehalt einen Freibetrag von 177,80 Euro, da er mit 170 Euro Fahrtskosten über den 100 Euro liegt würde er ja die 70 Euro auch berücksichtigt bekommen...
Das hiesse ja dann :

390 Nettogehalt + 290 BAB = 680 Euro
680 Euro - 177,80 Freibetrag und - 70 Fahrtkosten = 432,20 Euro

Somit läge mein Mann sogar unter seinem Bedarf und mir und unserem Sohn dürfte ja nichts angerechnet werden. Oder habe ich irgendwo einen Fehler gemacht?

Wie gesagt meinem Sohn und mir werden 240 Euro von meinem Mann in Abzug gebracht sowie die 184 Euro Kindergeld meines Sohnes (was ja völlig klar ist).

Beitrag von goldtaube - 15.07.10 - 12:45 Uhr

Am einfachsten ist es ihr geht zum zuständigen Sachbearbeiter bei der ARGE und geht das ganze mit ihm/ihr durch.

Es gibt auch entsprechende Anlaufstellen wo man den Bescheid prüfen lassen kann.

Oder ihr legt Widerspruch gegen den Bescheid ein. Wichtig ist das ihr den Widerspruch begründet.

Beitrag von jana9247 - 15.07.10 - 14:56 Uhr

Hallo


Danke nochmal...
Ich habe versucht persönlich mit dem Sachbearbeiter das ganze durchzugehen. Aber das wird nur noch telefonisch gemacht.
Am telefon hiess es, es hätte alles seine richtigkeit.

Nun werd ich heute noch Wiederspruch einlegen und den damit Begründen das ein rechenfehler auf seitens des J.C vorliegt... Da mein Mann mit seinen Gehalt und BAB zusammen ohne irgendwelche Freibeträge zu berücksichtigen nicht mal auf die Summe von 740 Euro kommt


Danke und LG