So - ich wollte Euch mal was fragen...
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
Ich werde wieder ab September arbeiten gehen für 20 Std/Wo. Unser Kleiner ist 1 1/2 Jahre und besucht die TM die mtl. 210 Euro kostet für eine 25 Std. - Betreuung...
Ich habe mal gehört, dass der AG diese Betreuungskosten mittragen kann? Stimmt das? Oder ist es ein Mißverständnis?
Was versteht man darunter oder ist es für mich total unrelevant?
Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten im Vertrag auszuhandeln was er mir noch zuschießen könnte? Wie sieht es mir Fahrtkosten aus? Wie läuft das? Ich fahre mit dem Auto 10 km. eine Strecke...
Gibt es sonst noch was?
Würde mich freuen von Euch zu hören 
Therese
Frage zu Kinderbetreuungskostenerstattung durch den AG...
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Beitrag von toe - 14.07.10 - 12:41 Uhr
Beitrag von schnuffelschnute - 14.07.10 - 12:49 Uhr
Hallo!
Du kannst, solange das Kind noch unter 6 ist, vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bekommen.
Dieser wird steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt.
Allerdings kannst du die Kosten für den Kindergarten beim Lohnsteuerjahresausgleich dann nur noch um diesen Zuschuss gemindert geltend machen.
Gruß,
Ariane
Beitrag von miau2 - 14.07.10 - 13:22 Uhr
Hi,
wie der Name schon sagt ist es ein Zuschuss. Möglich ist es z.B. bei neuen Verträgen (wo es eben als Zuschuss enthalten ist) oder auch bei Gehaltserhöhungen (wo es dann ebenfalls ein Zuschuss wäre).
Was nicht möglich ist ist, ein normales Bruttogehalt zu kürzen und dafür den Teil steuer- und sozialversicherungspflichtfrei als Zuschuss auszuzahlen.
Der große Vorteil, z.B. einen Teil einer Gehaltserhöhung so zu verwenden wäre eben, dass es ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherungspflicht gezahlt wird. Der AG-Anteil der Sozialversicherung fällt auch weg (damit kann man es vieleicht dem AG schmackhaft machen!).
Der Nachteil ist soweit ich weiß, dass natürlich dann der als Zuschuss gezahlte Betrag nicht in die Berechnung von Rente, Arbeitslosengeld, Elterngeld...mit einfließt. Und natürlich kann man vom AG bezahlte Kindergarten kosten nicht mehr steuerlich absetzen.
Ansonsten kann man die natürlich von der Steuer absetzen (Sonderausgaben, m.W. nach geht es auch als WErbungskosten - da gibts verschiedene Meinungen zu). Wenn die einen Betrag X (google mal) übersteigen kann man sich einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte setzen lassen - das sorgt für mehr netto jeden Monat, aber natürlich auch für weniger Erstattung über den Lohnsteuerjahresausgleich. Doppelt absetzen geht natürlich nicht.
Fahrtkosten - keine Ahnung.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von manavgat - 14.07.10 - 16:08 Uhr
Verhandle erst das Brutto! Wenn das klar ist, die Nebenleistungen, wie Fahrtgeld, Essenzuschuss (man kann auch in der Kantine nach der Arbeit essen!), Kinderbetreuung, VWL etc.
Wichtig: niemals das Brutto im Gegenzug wieder runterhandeln lassen. Für Rente, Arbeitslosenversicherung und Krankengeld zählt das nämlich alles nicht mit. Außerdem können die freiwilligen Leistungen leichter gekürzt/gestrichen werden.
Im Falle des Endes der Betreuungszeit wird nämlich dann auch nicht das Brutto wieder angehoben....
Gruß
Manavgat
