Mein Vater ist vor 2 Tagen gestorben, nach einem Jahr harter Krankheit.
Nun einige Fragen.
Ich und meine 4 Geschwister wollen das Erbe ausschlagen, da es nichts zu erben gibt, außer Schulden.
Müssen wir uns selbst drum kümmern, oder werden wir angeschrieben?? Wo müssen wir das machen?
Muss ich das auh fpr mein Kind machen (sprich seinen Enkel)
Wie ist das mit seiner Wohnung?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Wer kommt für die restl.Miete auf?
Mein 1 Bruder und ich arbeiten, können aber gerade so unsere Familie ernähren (Alleinverdiener).
Meine anderen Geschwister befinden sich noch in Ausbildung und Schule.
Meine Eltern sind seid 15 Jahren geschieden und wir hatten auch keinen guten Kontakt mehr zu unseren Vater, bis vor einem Jahr.
Beerdingung zahl zum Glück unsere Oma (seine Mutter)
Er war Hartz4 Empfänger
Bitte helft mir danke
Sterbefall, Viele Fragen
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Beitrag von gina_cat - 14.07.10 - 13:42 Uhr
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 14.07.10 - 13:49 Uhr
hallo,
erst einmal mein beileid 
viele fragen, und nur eine kann ich dir in unserem fall beantworten: wir mussten die kündigungsfrist von 3 monaten einhalten, trotzdem die uroma damals im krankenhaus verstarb.
die miete musste die tochter übernehmen,.. frage mich nicht wie wir damals alle vor zorn an die decke gingen. es war ein privatvermieter, scheinbar ohne herz 
aber ich denke es ist eine kulanzsache,.. ich drücke euch zumindest die daumen.
das ablehnen wird glaube erst dann gemacht wenn ihr wegen dem erbe angeschrieben werdet... aber wie gesagt ich kann dir nur im fall der wohnung schreiben was uns damals wiederfahren war,..
alles erdenklich gute und viel kraft für die kommende zeit
Beitrag von grafzahl - 14.07.10 - 19:22 Uhr
> die miete musste die tochter übernehmen
Keine Ahnung, auf welche Rechtsgrundlage das beruhte. Wenn ich eine Wohnung vermiete und mein Mieter stirbt, habe ich Pech und bestenfalls das Vermieterpfandrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht
Also ging es wohl eher darum, das Wohnungsinventar auszulösen.
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 14.07.10 - 19:36 Uhr
bei deiner verlinkung würde ich nicht das sterben einer person mit einbeziehen , sondern es eher darin interpretieren, wenn ich mietnormaden als mieter in meinem vermietbaren wohnraum habe/ hatte.
Also ging es wohl eher darum, das Wohnungsinventar auszulösen.
????
Beitrag von grafzahl - 14.07.10 - 20:16 Uhr
> ????
Ich meinte damit, dass man das Inventar dem Vermieter hätte überlassen müssen, wenn man die Miete der nächsten Monate nicht gezahlt hätte.
Ansonsten würde mir für die Mietübernahme kein plausibler Grund einfallen.
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 14.07.10 - 20:29 Uhr
achso war das gemeint,...
nun, es sind ja private gegenstände gewesen, die dann auch streckenweise innerhalb der familie ihren platz gefunden hatten.
denke der vermieter bestand eben auf seine 3monate mietzahlungen, bevor die wohnung leer gestanden hätte!? *schulterzuck
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 08:20 Uhr
"Ansonsten würde mir für die Mietübernahme kein plausibler Grund einfallen. "
Geltendes Recht!
Sofern es Erben gibt, sind die zuständig und an die Kündigungsfrist gebunden.
Gruß,
W
Beitrag von grafzahl - 15.07.10 - 09:53 Uhr
> Sofern es Erben gibt, sind die zuständig und an die Kündigungsfrist gebunden.
Klar. Sofern es sie gibt.
Ich bin (wahrscheinlich fälschlich) davon ausgegangen, dass es sie nicht gibt.
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 11:03 Uhr
Ja, ohne Erben wird es tatsächlich schwierig - stimmt!
Gruß,
W
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.07.10 - 12:15 Uhr
Hallo
Wenn die Erben nicht leistungsfähig sind, dann nicht.
Als mein Opa starb, wollte die Wohnungsgesellschaft auch noch die 3 Monate Geld.
Da aber meine Oma ins Altenheim kam, hatte sie Pech. Denn die Rente ging dann dfür drauf.
Auch die Renovierung musste die Gesellschaft selber zahlen.
Sie hatten Glück, das wir die Wohnug bis auf wenige Gegenstände, ausgeräumt haben
Bianca
Beitrag von grafzahl - 15.07.10 - 20:44 Uhr
Hallo Bianca,
ich glaube eher, dass die Wohnungsgesellschaft kein Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung hatte. Die treibt im Zweifel die Kosten hoch, bringt aber nichts ein.
Juristisch besteht der Anspruch auf die Monatsmieten. Ob er dann durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Christian
Beitrag von fensterputzer - 14.07.10 - 20:38 Uhr
Falsch! Die Erben müssen fristgerecht kündigen! ( Laut Haus und Grund!)
Beitrag von sassi31 - 15.07.10 - 00:12 Uhr
Hätten meine Geschwister und ich nach dem Tod unseres Vaters auch gemusst. Aber wir haben die Erbschaft abgelehnt und so musste sich die WBG selbst um die Räumung der Wohnung kümmern und hat von uns kein Geld bekommen.
Beitrag von grafzahl - 15.07.10 - 09:51 Uhr
Wenn es Erben (also Rechtsnachfolger) gibt, müssen die natürlich fristgerecht kündigen. Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 08:18 Uhr
"die miete musste die tochter übernehmen,.. frage mich nicht wie wir damals alle vor zorn an die decke gingen. es war ein privatvermieter, scheinbar ohne herz "
Vielleicht muß der "Privatvermieter" von den Mieteinnahmen leben bzw. das Haus finanzieren?
Warum soll ER die Kosten tragen und nicht die Familie des Verstorbenen?
Gruß,
W
Beitrag von lilja27 - 14.07.10 - 13:53 Uhr
Also bei mir war es so ich bekam vom gericht ein schreiben das ich zu 20 % erbbrechtigt bin.
Mit dem schreiben bin ich zu einem notar der hat dann ein schrieben aufgesetzt das ich das erbe abtrete.
Dann kamen notar und kosten von der gerichtskasse von ca. 50 € auf mich zu wegen der Verwaltungskosten bearbeitungsgebühr was auch immer, aber besser noch wie was ich sonst am hals gehabt hätte.
Wie das mit der wohnung ist weiß ich nicht, aber die kosten hat wenn hartz 4 doch eh das amt getragen oder? Denke das wenn einer aus dem vertrag stirbt das er dann nichtig ist, aber frag da noch mal nach es gibt rechtberatung die recht günstig ist am telefon und pro min . abgerechnet wird oder googele ein wenig.
Mein Beileid
Beitrag von night_wish - 14.07.10 - 14:07 Uhr
Wir sind damals zum Anwalt und haben für meinen Mann und seine Tochter das Erbe vom Vater / Opa ausgeschlagen. Kostete beim Anwalt 20 Euro. Dafür war aber auch alles geklärt und richtig. Vom Amtsgericht kam dann die Bestätigung und 10 Euro Rechnung vom Amtsgericht selber. Damit hatte sich dann die ganze Sache.
Wohnung fristlos kündigen, wenn noch kosten kommen, einfach nicht zahlen, weil das Erbe ja eh ausgeschlagen wurde.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 08:22 Uhr
Wenn man das Erbe nicht antritt, kann/muß man auch nicht kündigen!
Beitrag von kati543 - 14.07.10 - 14:09 Uhr
Hallo,
auch von mir ein Herzliches Beileid.
Nun zu deinen Fragen:
Ihr habt ein Sonderkündigungsrecht (http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4-1-03.htm). Aber das bedeutet eben trotzdem noch ein 3 Monate zahlen. Die Erben zahlen die Miete.
Du wirst angeschrieben. Danach gehst du zum Notar und schlägst das Erbe aus. Um die Notarkosten so gering wie nur möglich zu halten, solltet ihr alle gemeinsam zum Notar gehen. Bei uns war das damals so, dass meine Oma eigentlich geerbt hat, aber meine Mutter, ihre Schwester und eben die Kinder der beiden sind gemeinschaftlich beim Notar erschienen (wir waren alle schon volljährig) und haben die Ausschlagung des Erbes erklärt. Wichtig ist eben, dass wirklich alle dort erscheinen. Ansonsten macht ihr das ein paar mal. Seine Mutter ist auch erbberechtigt, wenn ihr alle das Erbe ausschlagt, also nicht die Mama und eventuelle Geschwister vergessen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.07.10 - 14:15 Uhr
Hallo
Wenn ihr das Ebe ausschlagt, müset ihr auch keine Miete bis zum Ende zahlen.
Allerdings dürft auch auch die Wohnung nciht betreten und irgendwas rausholen, egal was.
Die Beerdigunskosten müssen trotzdem von den Erben getragen werden.
Bianca
Beitrag von goldie99999 - 14.07.10 - 14:51 Uhr
Herzliches Beileid!
Das Erbe kannst Du/ ihr dann ausschlagen, wenn die Sterbeurkunde ausgestellt ist. 6 Wochen hast Du dafür Zeit. Am besten vereinbarst Du einen Termin beim Notar, das ist nicht teurer als die Ausschlagung beim Amtsgericht, aber die Beratung ist meist besser. Für die Kinder kann es nötig sein, das Einverständnis des Familiengerichts einzuholen. Das erklärt aber alles ein Notar!
Wichtig ist, dass ihr nichts, absolut gar nichts aus der Wohnung entfernt oder euch irgendwie um den Nachlass kümmert, denn auch damit würdet ihr das Erbe annehmen.
Es gibt alternativ auch noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. Wenn Du magst, schreib mich an- ich habe das im letzten Jahr mit dem Vater meiner Tochter durch.
LG, Goldie
Beitrag von susannea - 14.07.10 - 15:29 Uhr
Ihr geht zum Notar und du schlägst dort das Erbe aus und dann müsst ihr es gemeinsam für die Kinder ausschlagen.
Wenn ihr es aus Gründen der Überschuldung ausschlagt und selber auch ausgeschlagen habt geht das in der Regel ohne Vormundschaftgericht!
Macht das möglichst schnell, denn ihr habt nur 6 Wochen ab Kenntniserklangung Zeit.
DAnach interessiert dich alles andere nicht mehr, da kümmert sich der Erbe (dann eben der Staat) drum!
Beitrag von manavgat - 14.07.10 - 15:47 Uhr
Ihr müsst alle das Erbe ausschlagen und auch für Eure minderjährigen Kinder. Das macht man beim Amtsgericht.
Selbst der Mietvertrag geht Euch dann nichts mehr an. Sollte es noch Gegenstände ohne Wert geben, die ihr haben wollt, z. B. Fotos, dann holt die vorher aus der Wohnung! Legal ist das nicht, aber da kräht nachher auch keiner nach.
Gruß
Manavgat
Beitrag von fienchen - 14.07.10 - 15:59 Uhr
Hallo
erstmal mein Beileid. Ich hatte selber den Fall vor 2 Jahren allerdings mit meiner Mutter und ohne Kontakt. Ich selber habe es von der Stadt erfahren und hatte viel Kontakt mit denen um alles zu klären. Ich war beim Amtsgericht im Wohnort meiner Mutter und habe dort das Erbe ausgeschlagen. Somit hatte ich nichts mehr mit der Wohnung zu tun. Wichtig ist aber, daß Du nichts aus der Wohnung entfernen darfst (ich glaube das Betreten gehört auch schon dazu, bin mir aber nicht sicher), denn sonst tretest Du das Erbe an.
Wichtig ist auch, daß Du das Erbe für dein Kind ausschlägst.
Die Beerdigungskosten sind ja zum Glück bei euch geklärt.
LG Nadine
Beitrag von rinni79 - 14.07.10 - 16:11 Uhr
Mein Beileid !
Wie schon geschrieben wurde, dass Erbe kannst du beim Amtsgericht im Wohnort deines Vaters ausschlagen, da kostet es nix---> war bei uns zu mindestens so, auch das Erbe deiner Kinder musst du dann dort Ausschlagen, da muss dann auch der Vater---> wenn er Sorgeberechtigt ist mit unterschreiben. Du hast dann auch nix mehr mit der Wohnung zu tun, darfst sie dann nicht mehr betreten oder etwas mitnehmen. Sollte dir was wichtig sein, dann also vorher holen
.
Wünsche dir und deiner Familie viel Kraft für die kommende Zeit und alles Gute!
LG.Co.
