Ich habe Elternzeit bis zum 01.11.2012 (24 Monate für meinen Sohn beantragt) Frage, bis wann muss man spätestens anmelden, dass man das 3. Jahr noch hinten dranhängen möchte?
Elternzeit für die erste Tochter endet am 01.11.2010, dann habe ich für den Sohn 24 Monate beantragt bis 01.11.2012.
Elternzeit wann spätestens das 3. Jahr beantragen?
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Beitrag von nici22 - 14.07.10 - 15:28 Uhr
Beitrag von seikon - 14.07.10 - 15:34 Uhr
Generell muss man das 3. Jahr spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit anmelden. Wann ist dein Sohn denn geboren? Denn du hast generell erstmal nur bis zum 3. Geburtstag deines Sohnes Anspruch auf Elternzeit.
So einfach geht das nicht, dass du sagst, du lässt die 3 Jahre erst nach Ende der Elternzeit deiner Tochter laufen. Generell überschneiden sich die Elternzeiten eigentlich. Man kann aber bis zu 12 Monate Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt übertragen, sofern man das beim AG beantragt und der Zustimmt.
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 12:43 Uhr
Doch, so einfach geht es. Aber die zeit endet dann spätestens am 3. Geburtstag.
Anmeldung bleibt dann genauso. Sie kann dann nur die restlichen Moante auf Antrag und mit Zustimmug vom AG auf nach dem 3. eburtstag übertragen lassen.
