Wie lange darf ein...

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Beitrag von 22.8.00 - 14.07.10 - 22:00 Uhr

evtl. zukünftiger Arbeitgeber eine Bewerbung behalten?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Darf er die Bewerbung evtl. sogar über Jahre behalten oder muß er sich nach einer gewissen Zeit melden?

Er hat geschrieben: Gern würden wir Ihre Unterlagen behalten und bei Bedarf auf Sie zurück kommen.

LG Nicole

Beitrag von hanna0815 - 14.07.10 - 22:21 Uhr

Er kann sie behalten, er kann sie aber auch vernichten-sobald er sie nicht mehr braucht.

Nicht jeder schickt sie zu seiner Entlastung an den Bewerber zurück.

Wenn du sie unbedingt wieder haben willst, dann gibt es noch die Möglichkeit sie persönlich abzuholen- wüsste allerdings nicht wer sowas macht...

Zumindest hast du jetzt eine Rückmeldung, dass du noch nicht aus´m Rennen bist ;-)

Beitrag von 22.8.00 - 14.07.10 - 22:50 Uhr

Danke für die Antwort.

Es ist so, das die Bewerbung von meinem Mann ist und wir hoffen, das er bald eine Zusage bekommt.
Wir wollen wieder zurück nach Sachsen ziehen und das geht nur wenn er einen Job hat.
Mein Mann will die bewerbung also auf keinen Fall zurück haben, sondern lieber nen Arbeitsvertrag ;-)
Ich wollte nur wissen, ob sich der Betrieb nach einer gewissen Zeit melden muß, wenn er schreibt das sie bei Bedarf gern auf die Bewerbung zurück kommen würden.

LG Nicole

Beitrag von hanna0815 - 14.07.10 - 23:52 Uhr

Der Betrieb "muss" überhaupt nichts.
Von daher wird euch leider niemand ein Zeitfenster nennen können um auf eine Zu- oder Absage zu warten...

Es ist gut erstmal zu wissen, dass da noch eine Bewerbung "liegt" bzw man noch nicht raus ist- aber man sollte natürlich immer mehrere Bewerbungen im Rennen haben ;-)

Viel Erfolg

Beitrag von vwpassat - 15.07.10 - 02:42 Uhr

Wir haben selbst genügend Arbeitssuchende hier in Sachsen - Bleibt mal da, wo Ihr seid.

Dass die Bewerbung nicht postwendend zurückkam würde ich als vorsichtig positives Zeichen sehen. Dein Mann als Bewerber passt vielleicht, aber derzeit fehlt halt der Bedarf.

Und nein, es gibt keinerlei Vorschrift, wann was wie dem Bewerber mitgeteilt werden muss. Bei sovielen Auf-Gut-Glück-Bewerbungen auch schlecht machbar, oder?

Beitrag von anja676 - 15.07.10 - 08:25 Uhr

Hallo Nicole,

diese von Dir angegebene Formulierung sagt einfach aus, dass der Arbeitgeber sich jetzt wahrscheinlich für einen anderen Bewerber entschieden hat, Deine Bewerbung aber behalten möchte, falls er wieder Bedarf an neuen Arbeitskräften hat. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, schick ein kurzes Schreiben hin, dass Du das nicht möchtest und dann ist gut.

Mir erscheint Deine Frage allerdings ein wenig lebensfremd. Wenn Du Deine Bewerbung gern zurück bekommen möchtest, schreib das rein oder lege einen Rückumschlag bei.

LG Anja

Beitrag von 22.8.00 - 15.07.10 - 09:29 Uhr

Mein Mann will sie doch gar nicht zurück haben, im Gegenteil, er will den Job haben.

Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 10:30 Uhr

DER Job ist jetzt eh anderweitig vergeben. Darauf würde ich mich nicht versteifen.

Gruß,

W