Hallo!
Meine Freundin rief gestern völlig verzweifelt an, weil ihr Chef sie loswerden möchte. Dazu folgendes Szenario:
Sie arbeitet 10 Jahre in einem Unternehmen, zwischenzeitlich war sie davon ca. 6 Jahre daheim (2 Kinder). Nun ist sie seit einem Jahr wieder fest im Job und hat derweil eine Stelle übernommen von einer Dame die ab August aus der Elternzeit wieder kommt. Ich muss betonen, meine Freundin arbeitet ganz normal da also nicht offiziell als Elternzeitvertretung oder so.
Nun ist die besagte Stelle für 8 Stunden pro Tag ausgeschrieben, meine Freundin arbeitet 6 Stunden und schafft natürlich nicht die gesamte Arbeit. Nun war sie gestern bei der obersten Chefin und die meinte, sie sölle sich doch überlegen ob sie gegen eine gute Abfindung und ein gutes Zeugnis, die Firma verlassen wöllte, da sonst ihre andere Vorgesetzte wahrscheinlich alles unternehmen würde, sie rauszubekommen. Ihre direkte Vorgesetzte konnte sie noch nie leiden und macht sie überall schlecht von wegen, sie würde ihre Arbeit nicht machen (kann sie ja auch nicht, wenn sie das in 6 Stunden erledigen soll, was die andere in 8 Stunden gemacht hat). Eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens ist nicht frei. Also kurzum, sie wollen sie loswerden, würde ich sagen.
1) Was würdet ihr machen? Gehen oder einfach weiterarbeiten?
Wenn sie nun gehen würde, hat sie Angst was passiert bzw. wie das dann läuft mit ALG I und Abfindung und später mit ALG II falls sie keinen Job findet. Ihr Mann verdient gerademal 950 Euro netto und sie bekommt 368 Euro Kindergeld für die 2 Kinder, ihre Wohnung kostet 500 Euro warm. Momentan verdient sie 750 Euro netto.
2) Wieviel ALG I würde sie bekommen und wie lange?
3) Würde die Abfindung mit angerechnet bzw. bekommt sie eine Sperre?
4) Sollte sie keinen Job finden, wieviel ALG II bekommt sie dann später?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen
, sie ist wirklich fleißig und tut mir voll leid!
LG, Nudelmaus
Was erwartet meine Freundin? Agentur & ARGE Experten gesucht!
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Beitrag von nudelmaus27 - 15.07.10 - 07:10 Uhr
Beitrag von magiciv - 15.07.10 - 07:56 Uhr
Zum Arbeitsamt hin und sich erkundigen ist da eigentlich die beste Lösung
oder hier mal nachlesen http://www.arbeitsagentur.de/
Grüße
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 08:05 Uhr
Guten Morgen,
in der von Dir geschilderten finanziellen Situation würde ich auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!
Gibt es nicht die Möglichkeit, dass Deine Freundin auf 8 Stunden aufstockt?
Gruß,
W
Beitrag von nudelmaus27 - 15.07.10 - 08:13 Uhr
Sie würde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sondern die würden ihr eine ordentliche Kündigung ausstellen und eine Abfindung zahlen!
Aufstocken kann sie leider nicht, ihr eines Kind ist behindert und sie schafft es so schon kaum.
Gruß, Nudelmaus
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 08:43 Uhr
Wenn es um eine reguläre Kündigung geht, warum wird sie dann gefragt?
Ich denke, es läuft auf jeden Fall auf eine Sperre beim ALGI hinaus, wenn sie entweder aktiv einem Aufhebungsvertrag zustimmt oder passiv eine Kündigung hinnimmt.
Was ist das denn für eine Firma, gibt es einen Betriebsrat?
Gruß,
W
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 09:30 Uhr
"Ich denke, es läuft auf jeden Fall auf eine Sperre beim ALGI hinaus, wenn sie entweder aktiv einem Aufhebungsvertrag zustimmt oder passiv eine Kündigung hinnimmt. "
Passiv eine Kündigung hinnimmt? Was soll das denn bedeuten? Wegen einer arbeitgeberseitigen Kündigung, und sei sie aus fadenscheinigen Gründen und arbeitsrechtlich 100% anfechtbar, gibt es NIEMALS eine Sperrzeit.
Eine Sperrzeit gibt es, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gelöst wird oder die Gründe im Verhalten des AN liegen (Diebstahl, Arbeitsverweigerung....etc. pp.).
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 09:51 Uhr
Das ist mir neu, ich war der Ansicht, dass man eine unberechtigte Kündigung nicht hinnehmen dürfte....käme ja einer einvernehmlichen Kündigung sehr nahe.
Beitrag von blume82 - 15.07.10 - 13:09 Uhr
Hallo,
so kenne ich es auch.
Wer keine Klage gegen die Kündigung einreicht kann gesperrt werden
Beitrag von windsbraut69 - 16.07.10 - 08:53 Uhr
Wie gesagt, wenn dem nicht so ist, steht dem Betrug doch Tür und Tor offen....
Ich lese hier fast täglich, dass man den Chef um Kündigung bittet, um Sperren zu umgehen.
LG
Beitrag von nudelmaus27 - 15.07.10 - 09:42 Uhr
Naja also sie wollte einen Termin bei der Chefin (also der großen Chefin) um zu erfahren, wie es nun weitergehen soll ob sie versetzt wird in eine andere Abteilung oder was auch immer.
Die große Chefin hat ihr gesagt, dass ihre direkte Vorgesetzte sie wohl überall schlecht gemacht hat (wie gesagt, die konnte sie noch nie leiden) und nun will sie keiner aus einer anderen Abteilung haben bzw. manche Abteilungen sind auch voll besetzt.
Ich meine eine normale ordentliche Kündigung darf man ja hinnehmen, wenn halt sein Arbeitsplatz wegfällt. Sicherlich kann man sofort zum Anwalt rennen und auf Widereinstellung klagen aber meist endet die Sache eh im Vergleich und so ist sie dort wo sie vorher auch schon wäre.
Im Prinzip verhält es sich aus Arbeitgebersicht derzeit so, dass sie den Job dort nicht mehr machen kann, weil sie mit ihren wenigen Stunden den nicht schafft. Aufstocken kann sie nicht, wie gesagt schafft es geradeso derzeit.
Nun frage ich mich aber, ob der AG nicht verpflichtet ist, die Kollegin die aus der Elternzeit wieder kommt, eben auch nur Teilzeit einzustellen um quasi die eine Vollzeitstelle zu teilen. Weil indirekt fällt ja ihr Arbeitsplatz nicht weg, er wird nur von einer anderen Person besetzt und das ist ja eigentlich nicht zulässig. Denn ordentlich gekündigt kann man ja nur werden, wenn die Stelle ersatzlos wegfällt.
Betriebsrat gibt es zwar aber mal ehrlich, dass wird auch nichts ändern
.
Ich denke immer wenn du jemand loswerden willst, bekommst du ihn los und wenn du ihm was in die Tasche steckst und behauptest er hätte geklaut.
Ich denke meiner Freundin würde es schon helfen, zu wissen was auf sie geldlich zukommt.
Nudelmaus
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 09:51 Uhr
Wie wäre es mal mit einer gewerkschaftlichen Beratung? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass so etwas den BR kalt lässt. Zumal der BR einer Kündigung ja auch zustimmen mußte.
Sie hat einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden. Mit 30 Wochenstunden kann keine Vollzeitstelle erfüllt werden. Wenn das von ihr erwartet wird ist dass eine Geschichte für den BR. Wegen Minderleistung etc. kann man ihr hier nichts... und selbst, wenn das versucht werden sollte, müssten ja erstmal Abmahnungen erfolgen, bevor eine Kündigung aus diesem Grund erfolgen kann. Ob diese dann anfechtbar ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Wenn sie nicht sachgrundbefristet für die Dauer der EZ der Kollegin eingestellt wurde muss der AG hier gar nichts... wie er sie einsetzt, ist ja sein Ding. Und wie es nach der EZ der Kollegin weitergeht ein ganz anderes...
Kündigt der AG ordentlich gibt es keine Sperrzeit. Wird die Kündigungsfrist eingehalten erfolgt keine Anrechnung einer eventuellen Abfindung. Wichtig ist nur, dass sie sich keinen Aufhebungsvertrag unterjubeln läßt!!! Sie sollte NICHTS unterschreiben und immer schön darauf achten, dass die gesetzliche/ vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Es muß nicht "Aufhebungsvertrag" draufstehen, um einer einvernehmlichen Auflösung des AV gleich zu kommen.
ALG erhält sie, sofern die Anwartschaft erfüllt ist, iHv 67% des durchschnittlichen Nettoverdienstes. Eine Abfindung ist bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bzw. wird brutto= netto ausgezahlt.
Sicher, wenn man sie loswerden WILL, wird man das auch. Aber das bedeutet doch nicht, dass man das so hinnehmen muß.
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 09:56 Uhr
Nein, so einfach kann man sie nicht loswerden und ich denke nicht, dass in einem großen Betrieb ihr jemand Dinge in die Tasche steckt, um sie los zu werden.
Was ist denn mit ihrem Job von vor der Elternzeit?
Ich hab aber den Eindruck, dass Deine Freundin gar nicht so abgeneigt ist, erstmal Zuhause zu sein, wenn sie den Betriebsrat gar nicht konsultieren will.
Gruß,
W
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:01 Uhr
Fakt ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn ihr gekündigt wird mit der Begründung, dass ihre Nase der Chefin nicht paßt...dann ist das so. Klagt sie NICHT, ist diese absurde Kündigung rechtswirksam. DAS meine ich damit... Und sie scheint ja nicht das größte Interesse daran zu haben, das AV fortzuführen.
Der AG ist nicht verpflichtet, ihr den Job, den sie vor der EZ hatte, wieder zu geben. Die Stelle muß nur vergleichbar sein bzw. darf sie nicht schlechter gestellt werden, als vor der EZ.
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 10:23 Uhr
Komische Logik....dann kann man auch Aufhebungsverträge "durchgehen" lassen.
Nein, natürlich muß der AG ihr ihren alten Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen. Er kann sie aber auch nicht als Teilzeitkraft auf eine Vollzeitstelle setzen und ihr dann (ich setz mal reguläre Unternehmensstrukturen in einem gewerkschaftlich organisierten Betrieb voraus) kündigen, weil sie die Arbeit nicht schafft....
Ich denke aber, dass ihr die Kündigung ganz gelegen kommt, wenn sie nach dem Gespräch mit der Vorgesetzten zuerst durchrechnet, was in über einem Jahr an ALGII zu erwarten ist.
LG
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:36 Uhr
"Komische Logik....dann kann man auch Aufhebungsverträge "durchgehen" lassen."
Daran ist nichts "komisch". Es kann nur niemand zu einer Kündigungsschutzklage gezwungen werden. Bei einem Aufhebungsvertrag hingegen erklärt der AN ausdrücklich sein Einverständnis, daher wird ein Aufhebungsvertrag als gewollte Arbeitsaufgabe angesehen.
"Nein, natürlich muß der AG ihr ihren alten Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen. Er kann sie aber auch nicht als Teilzeitkraft auf eine Vollzeitstelle setzen und ihr dann (ich setz mal reguläre Unternehmensstrukturen in einem gewerkschaftlich organisierten Betrieb voraus) kündigen, weil sie die Arbeit nicht schafft.... "
Nö. Hab ich ja auch geschrieben. Es muß ja eine Arbeitsplatzbeschreibung existieren, oder...sollte zumindest... hängt ja auch stark von der Größe und Struktur des Unternehmens ab. Hier ist der BR in der Pflicht. Eine Klitsche wirds ja nicht sein, wenn es einen BR gibt.
Wo wurde denn nach ALG II gefragt? Hab ich noch gar nicht gelesen....
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 10:52 Uhr
"Wo wurde denn nach ALG II gefragt? Hab ich noch gar nicht gelesen.... "
Gleich im Eingangsthread:
2) Wieviel ALG I würde sie bekommen und wie lange?
3) Würde die Abfindung mit angerechnet bzw. bekommt sie eine Sperre?
4) Sollte sie keinen Job finden, wieviel ALG II bekommt sie dann später?
Ja, wenn man nicht zu einer Kündigungsschutzklage genötigt werden kann, egal, wie unsinnig die Kündigung ist, kann man ja gut mit dem Arbeitgeber kungeln....
Beitrag von nudelmaus27 - 15.07.10 - 10:44 Uhr
Also vorab, sie würde den Job sicherlich gern behalten auch wenn er nicht wirklich toll ist und sie nicht viel verdient. Sicherlich kannst du auch verstehen, dass sie eh schon gefrustet ist, wenn sie weiß, dass sie nicht gemocht wird warum auch immer und nach 10 Jahren einfach so entsorgt werden soll. Da kann die Motivation schon mal gen 0 fahren. Sie fühlt sich halt ausgenutzt und schlecht behandelt.
So und was den Job vor der Elternzeit betrifft. Sie wurde in der Abteilung, wo die "blöde" Vorgesetzte ist eingestellt in Vollzeit, dass war 2000. Im Jahr 2002 dann bekam sie wegen der SS ein Berufsverbot (war eine komplizierte Zwillings-SS, letztendlich ist nur ein Kind übrig geblieben, was eben eine Behinderung hat). 2005 ist sie dann wieder arbeiten gegangen, konnte das Kind nicht eher abgeben (ich glaube stundenweise war sie ab und an da). Dann war sie knapp ein Jahr arbeiten, bis sie Kind Nr. 2 bekam. Nach knapp 2 Jahren ist sie wieder arbeiten gegangen. Ab da also quasi jetzt knapp 2 Jahre arbeitet sie nur noch Teilzeit (anfänglich 24 Stunden die Woche, jetzt wohl 26 Stunden für die gleiche Bezahlung). Sie hat 2 Tage die Woche frei, muss aber jeden Samstag in die Spätschicht.
Klar ist sie natürlich nicht total begeistert, ich meine die Arbeitszeit ist nicht gerade Familien-freundlich, sie verdient schlecht und sie wird gemobbt und ja sie würde sich lieber anderweitig umschauen, nur würde sie eben gern bevor sie irgenwas zustimmt, wissen was auf sie zukommt, falls sie nicht sofort was anderes findet.
Gruß, Nudelmaus
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:49 Uhr
Sie soll einem Aufhebungsvertrag keinesfalls zustimmen und kann doch jetzt bereits anfangen, sich neu zu orientieren. Dann hat sie auf jeden Fall mindestens die reg. Kündigungsfrist lang Zeit, etwas neues zu finden.
Beitrag von nudelmaus27 - 15.07.10 - 10:59 Uhr
Wie schon geschrieben, es steht kein Aufhebungsvertrag zur Debatte, sie wollen sie mit einer ordentlichen Kündigung mit entsprechender Frist entsorgen und ihr eine Abfindung zahlen.
Und ja ihr Gedanke ist sich noch in der regulären Kündigungsfrist um etwas neues zu bemühen!
Sie sieht halt einfach keine Zukunft da und denkt, dass man sie früher oder später eh rausschmeißt.
Nudelmaus
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 10:54 Uhr
Ja klar ist das frustrierend und blöd, dann sollte sie doch aber ERST was anderes suchen und dann an eine Kündigung/Vertragsauflösung oder was auch immer denken!
gruß,
W
Beitrag von kati543 - 15.07.10 - 09:58 Uhr
"Nun frage ich mich aber, ob der AG nicht verpflichtet ist, die Kollegin die aus der Elternzeit wieder kommt, eben auch nur Teilzeit einzustellen um quasi die eine Vollzeitstelle zu teilen."
Die Kollegin, die aus der Elternzeit kommt, wird sich freuen, wenn sie so einfach mal einen anderen Vertrag vorgesetzt bekommt. Natürlich ist der AG nicht dazu verpflichtet, noch nicht einmal dazu berechtigt. Nur die Kollegin kann versuchen, ihren Vollzeitjob in einen Teilzeitjob zu ändern. Das Ganze wäre aber ein neuer Arbeitsvertrag.
Versuche das ganze doch mal realistisch zu sehen. Eine Kollegin, mit Anspruch auf eine Vollzeitstelle, kommt aus der Elternzeit. Sie hat den Job vorher schon gemacht und war zumindest bei der direkten Vorgesetzten beliebt. Sie kann auch Vollzeit arbeiten. Deine Freundin ist unbeliebt, kann nicht Vollzeit arbeiten, schafft ihre Arbeit nicht. Wem wird nun wohl gekündigt werden? Die Hintergründe sind dem AG völlig egal. Warum sollte er auch nur ein minimales Interesse daran haben, deine Freundin weiter zu beschäftigen? In welcher Form auch immer.
Sie sollte sich so schnell wie möglich auf dem Arbeitsamt melden. ALG1 entspricht ca. 67% des Nettogehaltes. Inwieweit sich die Abfindung jetzt auf das ALG1 auswirkt, kommt auf den genauen Fall an.
Beitrag von nusch - 15.07.10 - 08:48 Uhr
Hallo Nudelmaus,
sie vertritt jemanden auf einer Position, der im August aus der Elternzeit wiederkommt.
Was ist denn mit ihrer eigenen Position geschehen, die sie vor der Elternzeit hatte?
Diejenige, die aus der Elternzeit jetzt wiederkommt, will die Vollzeit wiederkommen?
Wenn nicht, wäre es evtl. möglich, sich die Position zu teilen?
LG
Nusch
Beitrag von manavgat - 15.07.10 - 10:34 Uhr
Ich würde hier eine Fachanwältin für Arbeitsrecht befragen. Alles andere ist nicht zielführend.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nudelmaus27 - 15.07.10 - 10:50 Uhr
Mir und ihr würde es ja schon reichen, wenn mir hier einer mal aufrechnen könnte (habe davon nicht so die Ahnung) was sie bekommen würden, für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie nach einem Jahr Arbeitslosigkeit keine Stelle findet und dann in Hartz IV abrutschen würde.
Ich glaube das ist ihre größte Sorge, wobei ich persönlich wirklich nicht glaube, dass sie da landen wird (arbeitet in einer Branche, wo man eigentlich immer was findet). Sie könnte zur Not ja auch Putzen gehen oder so.
LG, Nudelmaus
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 10:56 Uhr
Es geht ihr nicht darum, ihren Job zu retten bzw. übergangslos in einem min. gleichwertigen Job zu wechseln, oder???
Du weißt doch selbst ganz genau, wie die ALGII-Sätze aussehen und Ihr lebt doch in der gleichen Stadt, habt also gleiche Mietspiegel....
Warum fragst Du dann hier nach den Regelsätzen?
Gruß,
W
