Auszahlung des Restanspruchs vom Arbeitslosengeld ???

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Beitrag von littleschnecki - 15.07.10 - 08:44 Uhr

Hallo ihr lieben

wir haben eine immense Rechnung bekommen, (Haben nur mit der Hälfte des Betrages gerechnet) is ne andere Geschichte und brauchen nun doch ein wenig mehr Geld wie gespart.

So nun hab ich noch 4 Wochen Restanspruch beim Arbeitsamt. Bin aber derzeit auf 400,-€ Basis beschäftigt. (ohne Bezüge vom AA)

Kann ich mir diese 4 Wochen nun auszahlen lassen, damit wir die Rechnung zahlen können ??

Wenn ja was muss ich machen, wohin muss ich mich wenden ??

LG und danke von einer verzweifelten Jasmin

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 09:08 Uhr

Nein.

Der Anspruch ist ja kein Sparvertrag, den Du mit der Arbeitslosenversicherung "gefüttert" hast.

Die Auszahlung erfolgt nur, sofern Du auch arbeitslos bist. Warum bekommst Du derzeit kein ALG? Zuviele Stunden im Minijob?

Beitrag von littleschnecki - 15.07.10 - 09:20 Uhr

huhu

danke erstmal für deine Antwort.

Derzeit arbeite ich wie gesagt auf 400,-€ und hab auch jeden Monat so zwischen 250-350,-€.

Und neben dem ALG darf ich ja nur 165,-€ dazu verdienen, daher verzichte ich lieber auf das ALG und gehe nur auf 400,-€ Basis arbeiten.

LG jasmin

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 09:26 Uhr

Dann ist da leider absolut nichts zu machen.

Eventuell könnt ihr euch das Geld innerfamiliär leihen? Sonst bleibt nur ein Ratenkredit- falls die Rechnung nicht auch in Raten gezahlt werden kann? Fragen kostet nichts!

LG, Goldie

Beitrag von vwpassat - 15.07.10 - 13:23 Uhr

Ist Deine Frage eigentlich Ernst gemeint?

Beitrag von littleschnecki - 15.07.10 - 15:20 Uhr

Hallo

ja ist sie.

Wenn du keine produktive Antwort parat hast, sondern nur tiefliegende Gegenfragen dann spar dir deine Kommentare und vergeude nicht meine Zeit.

In diesem Sinne.

Beitrag von arkti - 16.07.10 - 00:30 Uhr

Naja seine Frage war doch berechtigt.
Deine Frage ist schon recht blöd.