Meine Kollegin hat ständig eine Alkoholfahne

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von susanna-andre - 15.07.10 - 08:48 Uhr

Hallo,

wir sind 6 neue auf der Arbeit ( Bürojob) und die Kollegin bei der ich auch noch mitfahre hat ständig eine Alkoholfahne. den Alteingessesnen ist es auch schon aufgefallen, gestern waren wir beim Chef da die Kollegin gelallt hat und Kreislaufprobleme hatte.
Er hat es auch sehr deutlich gerochen und sie darauf angesprochen. Natürlich hat sie es abgestritten.
Ich sitze mit ihr in einem Zimmer, ich halte das nicht mehr aus!Sie ist agressiv, lallt usw.

Ich fahre jetzt schon bei einer anderen Kollegin mit, damit nichts passiert da sie sehr komisch fährt.
Ich weiß garnicht was ich noch machen soll, der Chef hat gesagt, wenn sie heute oder morgen wieder riecht sollen wir bescheid geben. Und dann? Sie ist genauso in der Probezeit ? Darf er sie einfach so raus werfen? ALkoholsucht ist doch ne KRankheit, oder?

Ich kann nimmer

Beitrag von anna031977 - 15.07.10 - 09:00 Uhr

Erst zum Chef zu rennen: SUPER Kollegen

Ich hätte sie angesprochen:

"Tust Du eigentlich was gegen Dein Alkoholproblem?"

Wenn sie sagt ja, dann ehrlich zuhören und anhören.

Wenn sie sagt nein, dann sagen, soll ich Dir helfen, warum, weshalb, glaubst Du nicht dass und schon mal ein paar Nummern für sie raussuchen:
Krisendienst der Diakonie, Anonyme Alkoholiker,...

Und direkt sagen: Ich fahre nicht mehr mit Dir weil....
Es fällt mir schwer neben mit Dir zu arbeiten weil
Wenn Du meine Hilfe nicht annimmst, gehe ich zum Chef...

So hab ich es mit mit einer Magersüchtigen gemacht. Ich meine die Leute wissen ja, dass sie süchtig und krank sind.

Aber gleich zum Chef rennen....SUPER!

Beitrag von risala - 15.07.10 - 10:04 Uhr

Hi!

Das hier kann ich so nicht bestätigen

"So hab ich es mit mit einer Magersüchtigen gemacht. Ich meine die Leute wissen ja, dass sie süchtig und krank sind."

Die wenigsten Süchtigen WISSEN das sie krank sind! Mein Freundin war erst magersüchtig, dann bulimisch -sie fand es aber völlig normal, erst gar nichts zu essen (fand sich mit 39 kg /168cm noch zu dick - war in der Klinik) und hat dann, als sie von vielen so direkt darauf angesprochen wurde ganz normal gegessen - und ist dann kotzen gegangen bzw. hat Abführmittel genommen. Gemerkt, dass sie bulimisch geworden war, habe selbst ich relativ lange nicht. Ich wurde hellhörig, als sie nach JEDEM essen Richtung Klo ging.

Die Mutter meiner Schulfreundin war Alkoholikerin - sie hat das bis zum Schluß bestritten. Ein Schulfreund von unserem Sohn wurde Ende letzten Jahres vom JA adhok der Mutter weggenommen (an seinem Geburtstag! 2 Tage vor den Ferien!), weil diese Alkoholikerin ist. Sie sieht dieses Problem aber nicht (hat ihrem Sohn nie was getan - aber halt durch den Alk Probleme im Alltag).

WENN Süchtige wissen, dass sie krank sind, dann lassen sie sich helfen - die wenigsten Betroffenen SEHEN aber das Problem!

Allerdings stimme ich Dir zu, dass man zumindest vorsichtig (also nicht mit der Tür ins Haus fallen - das kann nach hinten losgehen!) zunächt mit dem entsprechenden Kollegen hätte sprechen können. Ändert sich nichts bzw. wird es geleugnet und die Arbeit ist beeinträchtigt (auch der anderen, wenn jemand aggressiv wird), dann würde ich auch zum Chef gehen.

Kündigung in der Probezeit ist ohne angabe von Gründen möglich - deshalb ist die Sucht kein Grund, diese nicht auszusprechen. Allerdings würde der MA von mir zunächst einen Gesprächstermin bekommen und dann erst die Kündigung.

Gruß
Kim

Beitrag von parzifal - 15.07.10 - 10:31 Uhr

Also Du würdest es unterstützen, dass Du eine aggressive alkoholisierte Kollegin bekommt?

Und wenn ihr am Arbietsplatz noch Hand in Hand arbeitet und Zuverlässigkeit wichtig ist, erst recht oder?

Und wer kann das verhindern? Der Chef. Aber bloss diesem nichts mitteilen...

Besser ist es Deiner Meinung nach also, dass der Alkoholiker einen festen Arbeitsplatz erhält und dieser dann dort therapiert wird.

Arbeitsausfälle muss dann halt der Chef bezahlen und die Kollegen durch Mehrarbeit ausgleichen.

Und das alles nicht für einen langjährigen Kollegen wo man das noch verstehen kann, sondern man soll einen Alkoholiker explizit als Neuen mit ins Boot holen.

Habe ich das richtig wiedergegeben?

Bei mir wäre die Kündigung schon auf dem Schreibtisch.


Beitrag von -kopfsalat- - 15.07.10 - 09:12 Uhr

ich verstehe nicht, wieso du sie nicht direkt drauf ansprichst. Du hockst mit ihr im Auto, du sitzt mit ihr in einem Zimmer.....da liegt es doch nah, sie direkt anzusprechen. Am besten, wenn ihr allein seid.

Gruß
Salat

Beitrag von willnix - 15.07.10 - 09:25 Uhr

Wer schon am morgen mit einer Fahne zur Arbeit kommt, wird auf "normale" Ansprache nicht mehr reagieren, oder, wie sie es ja bereits dem Chef gegenüber getan hat, alles abstreiten.
Am schlimmsten an der ganzen Sache ist aber, dass sie offensichtlich mit dem Auto zur Arbeit fährt. Sie gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.
Darauf würde ich sie ansprechen. Wobei, wenn der Chef eh schon im Boot ist, ist es seine Aufgabe.
Wenn sie absolut nicht einsichtig ist und weiter mit ner Fahne fährt, würde ich sogar so weit gehen, die Polizei zu informieren.
Ich würde es mir nie verzeihen, wenn diese Frau mit dem Auto jemand anderes verletzt oder gar tötet. Das ist nichts, wo man wegschauen darf.

Beitrag von susanna-andre - 15.07.10 - 09:29 Uhr

Ich habe sie schon darauf angesprochen, da ist sie wütend weggelaufen. Ich dachte zuerst sie hat bissl gefeiert am Abend zuvor, aber dann ist es immer schlimmer geworden.
Außerdem haben wir eine HAusordnung unterschrieben wo drin steht, das wir bei einem Verdacht zum Chef gehen sollen. ICh bin auch in der Probezeit.

Beitrag von willnix - 15.07.10 - 09:38 Uhr

Dann ist der Frau nicht mehr zu helfen.
Weiß der Chef, dass sie mit dem Auto zur Arbeit kommt?
Wenn so etwas in der Hausordnung steht, dann ist er auch verpflichtet, tätig zu werden. Sonst könnte er ev. eine Mitschuld bekommen. Du wärst dann "fein" raus. Zumindest rechtlich, aber moralisch?

Beitrag von theda - 15.07.10 - 09:29 Uhr

Also, als erstes: Ich hätte es auch dem Chef gesagt und nicht die Kollegin darauf angesprochen!
Schließlich bist Du ja keine Sozialarbeiterin.
Hat Sie denn wirklich ein Alkoholproblem oder ist es viell. Mundwasser?
Ach, schwierig weil es halt eine Krankheit ist.. kann man nicht schönreden :-(

Du musst Dir aber keine Vorwürfe machen weil Du es angesprochen hast bzw. dem Chef gesagt hast. Ich glaube nicht ,dass Alkoholsucht ein Kündigungsgrund ist, aber dennoch sollte sie dann erst ihre Sucht in den Griff bekommen.
Arbeiten wird sie vorraussichtlich dann eh nicht mehr.


VG

Beitrag von nick71 - 15.07.10 - 09:51 Uhr

"Hat Sie denn wirklich ein Alkoholproblem oder ist es viell. Mundwasser?"

Kennst du ein Mundwasser, von dem man anfängt zu lallen? Ich kenne keins...

Beitrag von kaktus0 - 15.07.10 - 09:53 Uhr

#rofl vielleicht hat sie da was verwechselt und trinkt es ;)

Beitrag von nele27 - 15.07.10 - 12:18 Uhr

So eins will ich auch haben #rofl

Beitrag von kaktus0 - 15.07.10 - 09:41 Uhr

Ich hätte sie darauf angesprochen, ihr klar gesagt, dass ich nicht mehr mit ihr fahre und den Rest den anderen Kollegen überlassen. Egal was ich wieso unterschrieben habe. Man sollte sich gerade als "Neuling" nicht überall einmischen

Der Chef hätte es sowieso gemerkt und wenn er mich darauf angesprochen hätte, dann hätte ich auch was dazu gesagt.

Beitrag von perserkater - 15.07.10 - 09:56 Uhr

Hallo

Ich hätte in dem Fall auch mit dem Chef gesprochen. Jeden Tag alkoholisiert zu sein heißt schwer krank zu sein, da kann ich wenig ausrichten.

Dein Chef hat nicht viele Möglichkeiten. Sicher, er kann versuchen mit ihr zu reden aber ich selber würde diese Mitarbeiterin entlassen. In den meisten Verträgen steht klipp und klar, dass Alkohol am Arbeitsplatz und betrunken zur Arbeit kommt verboten ist. Sie gefährdet nicht nur sich sondern auch andere (je nach dem wo gearbeitet wird ist es lebensgefährlich).

Mach dir keine Vorwürfe. Ich finde du hast richtig gehandelt.

LG

Beitrag von nick71 - 15.07.10 - 10:05 Uhr

"Sie ist genauso in der Probezeit ? Darf er sie einfach so raus werfen?"

In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Es wäre übrigens besser gewesen, wenn du dich da gar nicht eingemischt bzw. die Mitarbeiterin zunächst persönlich angesprochen hättest...aber das ist ja nun obsolet.

Durch deine "Petzerei" hast du dich in die Bedrängnis gebracht, deinem Chef entweder zu verschweigen, wenn sie wieder nach Alkohol riecht, oder deine Kollegin in die Pfanne zu hauen...beides nicht wirklich angenehm.

Wobei dein Chef ja jetzt alarmiert ist und wahrscheinlich verstärkt selber auf eine Fahne bei der Kollegin achten wird.

Beitrag von perserkater - 15.07.10 - 10:28 Uhr

Sie hätte also besser gar nichts sagen sollen? Ich glaube es ist für alle besser wenn der Chef solche wichtigen Dinge erfährt. Hast du noch nie was von Arbeitssicherheit gehört?

Beitrag von nick71 - 15.07.10 - 20:44 Uhr

Arbeitssicherheit in einem Büro? Was soll denn da großartig passieren?

Und ja...ich hätte die Kollegin zunächst persönlich angesprochen und sie ggf. nach dem Hintergrund des Trinkens gefragt.

Hätte sie darauf aggressiv oder abwehrend reagiert, hätte man immer noch den Chef informieren können.

Beitrag von parzifal - 15.07.10 - 10:21 Uhr

Der Chef kann in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.

Und dies sollte er auch sofort machen!

Weshalb hier ein "Petzen" verurteilt wird verschließt sich mir.

Man stellt doch keinen aktiven Alkoholiker wissentlich neu ein oder möchte diesen als Kollegen.

Also Meldung an den Chef, wenn sich dies wiederholt. Und zwar ohne schlechtes Gewissen.

Oder möchtest Du eine aggresive, alkoholisierte Kollegin, die auch noch betrunken Auto fährt?

Es wäre nur etwas anderes, wenn ein langjähriger Kollege zum Alkoholiker wird. Hier kann man sich nach Hilfe erkundigen etc.

Aber ihn sich ins Nest holen?

Beitrag von manavgat - 15.07.10 - 10:31 Uhr

In der Probezeit kann er ohne Angabe von Gründen kündigen und sollte das auch tun. Was will ich mit einer Säuferin auf Arbeit.

Achtung: wenn sie getrunken hat, dann seid ihr verpflichtet, ihr die Autoschlüssel abzunehmen und sie in ein Taxi nach Hause zu setzen. Imho ist betrunken zur Arbeit kommen auch ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Gruß

Manavgat

Beitrag von parzifal - 15.07.10 - 19:56 Uhr

"Achtung: wenn sie getrunken hat, dann seid ihr verpflichtet, ihr die Autoschlüssel abzunehmen und sie in ein Taxi nach Hause zu setzen."

Könntest Du dies auch mit Rechtsnormen begründen?

Oder ist dies wieder mal nur Deine Ansicht wie es Deiner Meinung nach sein sollte, die Du aber wieder als unumstößliche Rechtstatsache ("verpflichtet") verkaufst?

Ich bin schon gespannt, welche Vorschrift einen Arbeitskollegen "verpflichten" soll, aktiv jemanden den Schlüssel wegzunehmen.





Beitrag von manavgat - 15.07.10 - 20:25 Uhr

Du Oberschlaue nervst.

Das ist das letzte Mal, dass ich Dir antworte. Frag doch mal eine Therapeutin woran es liegt, dass meine Beiträge bei Dir irgendwelche Aggressionen auslösen.

Jeder ist verpflichtet, aktiv dafür zu sorgen, dass jemand der erkennbar nicht fahrfähig ist, kein Auto fährt. Schlüssel wegnehmen, Polizei rufen (das hätte dann aber weitere Folgen) sind dafür geeignete Maßnahmen. Ob es sich jetzt um Arbeitskollegen oder um den Kneipenwirt handelt, ist hier nebensächlich.

Ende der Durchsage.

grußlos

Manavgat

Beitrag von parzifal - 15.07.10 - 21:17 Uhr

Deine Antworten finden bei Dir tatsächlich Aufmerksamkeit, weil sie vor fahrlässig (mittlerweile ziehe ich sogar bedingten Vorsatz in Betracht) erteilten Rechtsauskünften nur so wimmeln.

Glaubst Du wirklich, dass Du damit jemanden hilftst, wenn er sich auf deine falschen Auskünfte verlässt?

Ich lege nun einmal Wert auf richtige Rechtsauskünfte. Im Zweifel sollte man Schweigen oder dem Fragesteller eindeutig klarstellen, dass man bei seiner Auskunft nur rät etc.

Ist das wirklich so verwerflich?


"Jeder ist verpflichtet, aktiv dafür zu sorgen, dass jemand der erkennbar nicht fahrfähig ist, kein Auto fährt. Schlüssel wegnehmen, Polizei rufen (das hätte dann aber weitere Folgen) sind dafür geeignete Maßnahmen. Ob es sich jetzt um Arbeitskollegen oder um den Kneipenwirt handelt, ist hier nebensächlich. "

Ich habe doch ausdrücklich nach den einschlägigen Rechtsquellen (Gesetze, Urteile) gefragt, die Deine Behauptung belegen.

WARUM IGNORIERST DU DIES?

Wenn ich behauptet hätte, dass der Papst dafür verantwortlich sei, würdest Du dann akzeptieren, wenn ich als Nachweis nur wiederholen würde, er sei halt dazu verpflichtet?

Und ist beim Kneipenwirt der Sachverhalt nicht etwas anders, wenn er seinen Gast vorher abgefüllt hat?

Nenne doch Ross und Reiter. Nach welcher Vorschrift muss man dem Arbeitskollegen mit Gewalt den Schlüssel abnehmen?

Was droht ihm, wenn er es nicht macht?

Bestimmt tauchst Du jetzt wieder ab, weil Du keine Rechtsquelle finden wirst.

P.S.

Warum erteilst Du ständig auf dem Gebiet des Rechts Auskünfte, wenn diese so oft falsch sind?

Lassen dich die ständigen Korrekturen nicht stutzig werden?

Beitrag von parzifal - 15.07.10 - 21:34 Uhr

Deine Antworten finden bei mir....

Beitrag von nele27 - 16.07.10 - 09:03 Uhr

**Im Zweifel sollte man Schweigen oder dem Fragesteller eindeutig klarstellen, dass man bei seiner Auskunft nur rät **

Seh ich auch so. Man kann zwar in einem Forum gern Vermutungen äußern und muss nicht alles wissen - ist ja keine Expertenrunde. Aber das sollte dann irgendwie gekennzeichnet werden.

LG, Nele

Beitrag von inblack - 15.07.10 - 22:07 Uhr

IMHO ist es eine echt peinliche Aktion von dir, jetzt keinen Gesetzestext nennen zu können.

Ende der Durchsage.