Vermittlungsvertrag

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Beitrag von paankape - 15.07.10 - 10:28 Uhr

Würdet ihr einen Vertrag unterschreiben indem eine Arbeitsvermittlung beauftragt wird einen Job zu vermitteln. (Mit vermittlungsgutschein Kostenfrei, ohne selbst zahlen)?????????

Mein mann hat sich auf eine Stelle beworben und soll nun so einen vertrag unterschreiben. (Text gerne per PN)

Ich finde das aber höchst komisch....




Danke

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:32 Uhr

Das ist in Ordnung- solange, wie für IHN keine Kosten entstehen.

Hat er denn einen Vermittlungsgutschein der Agentur? Das lese ich jetzt nicht einwandfrei heraus...

http://www.arbeitsagentur.de/nn_177150/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Beratung/Private-Vermittler/Private-Vermittler-Nav.html

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 10:35 Uhr

Ja hat er, der ist aber nicht mehr lang gültig.

Er hat sich ja aber auf eine Stelle beworben. Entweder da hat jemand interesse oder nicht. Was will er mit so einem allgemeinen vertrag?

Beitrag von vwpassat - 15.07.10 - 10:32 Uhr

Ich würde es der ARGE melden!

Hier will ein AG zusammen mit ner Arbeitsvermittlung Kasse machen = Betrug!

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 10:35 Uhr

Hast den Text per PN#danke

Beitrag von vwpassat - 15.07.10 - 11:41 Uhr

Das ist ein ganz normaler Vermittlungsvertrag, den könnt Ihr ruhigen Gwissens unterschreiben. Am besten vorher noch den VGS verlängern lassen. Und wie hier schon geschrieben wurde, NICHT das Original aus der Hand geben.

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:38 Uhr

Wo liest Du DAS denn eindeutig heraus???

Ich lese jedenfalls nirgends, dass sich beim Unternehmen direkt beworben wurde und der priv. AV jetzt erst zwischengeschoben wird.

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 10:42 Uhr

Das ist korrekt. Er hat sich auf ein Stellenangebot beworben,. Ansprechpartner war diese Personalagentur.

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:45 Uhr

Dann ist das total in Ordnung!

Lies Dir mal die Infos auf der Seite durch, die ich verlinkt habe.

Etwas ganz anderes wäre es, wenn das Unternehmen erst eine Bewerberauswahl trifft (und das Bewerbungsverfahren selbst führt) und DANN zum Abkassieren eine private Arbeitsvermittlung zwischenschiebt, um die Vermittlungsprämie abzukassieren.

Das scheint hier gar nicht der Fall zu sein. Es handelt sich, wenn ich Dich richtig verstehe, um eine Stellenausschreibung einer als priv. AV zugelassenen Personalagentur. Um durch diese vermittelt werden zu können, benötigt man nun mal einen VGS sowie den Vermittlungsvertrag.

Scheint alles iO zu sein.

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 10:51 Uhr

Danke!


Trotzdem unterschreibe ich sowas nicht, wenn ich mich auf EINE Stelle beworben habe, dann möchte ich doch wissen ob ich die bekomme oder nicht?

Wenn es dann zu einem Arbeitsvertrag kommt, geb ich denen dann auch gerne den Vermittlungsgutschein.

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 10:58 Uhr

Du verstehst da etwas falsch. Diese Stelle wird durch die Personalagentur vermittelt. Die verdienen daran nur über den VGS. Ihr müßt das Original nicht aushändigen, es genügt eine Kopie. Ihr könnt beliebig viele private AV in Anspruch nehmen. Nur, wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt, wird das Original aus der Hand gegeben. Vorher auf GAR KEINEN FALL.

Unterschreibt ihr nicht, wird Dein Mann diese Stelle wohl definitiv nicht bekommen.

Ich weiß nicht, was Du befürchtest- ihr habt NUR Vorteile dadurch. Und wenn der VGS ohnehin demnächst abläuft... warum nutzt ihr diese Chance nicht?

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 11:28 Uhr

Der Vermittlungsgutschein endet ja diesen Monat. Was also danach? Muss ich dann selbst zahlen? Im vertrag steht ja nicht wie lange ich bzw mein mann die dann beauftragen?


Wenn sie wenisgtens sagen würde: Vorstellungsgespräch klappt.. ok... aber sie konnte meinem mann ja nichtmal sagen ob er die Stelle bekommt, geschweige denn ein Vorstellungsgespräch

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 11:35 Uhr

Wo ist denn das Problem, eine Kopie herauszugeben?

Der VGS kann erneut beantragt werden. Wenn die Voraussetzungen (erneut) erfüllt sind, gibt es einen neuen VGS.

Ich verstehe ehrlich gesagt absolut nicht, was für Bedenken Du hast.

Nein, es muß nichts selbst gezahlt werden. Wenn das im Vertrag so steht, sollte er natürlich NICHT unterschrieben werden.

Bekommt Dein Mann den Job nicht, solange der Gutschein noch gültig ist, wird er wohl nicht berücksichtigt werden. Daher: schnell schlau machen, ob es einen neuen gibt.

siehe hier:

Nach § 421g SGB III haben in Deutschland Bezieher von Arbeitslosengeld einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (bei Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach § 16 Absatz 2 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III, die innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 2 Monate (ab 01.01.2011 6 Wochen - was auch bis 31.12.2007 galt) arbeitslos gemeldet und Leistungen (Arbeitslosengeld I oder II) bezogen haben.
Personen, die nach § 46 an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen oder infolge einer Erkrankung Lohnfortzahlung Ihrer Krankenkasse erhalten, gelten nicht als arbeitslos. Eine derartige Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von mehr als 4 Wochen führt dazu, dass die Wartefrist von 2 Monaten nicht mehr innerhalb der Rahmenfrist von 3 Monaten erfolgen kann. Die Rahmenfrist beginnt nach erneuter Arbeitslosigkeit von Neuem und die vor der Maßnahme oder Krankheit erreichte Wartefrist verfällt. Ein Vermittlungsgutschein kann erst nach wiederholten Erreichen der 2-monatigen Wartefrist ausgestellt werden.
Auch während der Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung kann ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Vorrang von sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt.
"Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten." (§421g SGB3) Der Vermittlungsgutschein hat also laut Sozialgesetzbuch (SGB)3 (analog SGB 2) die Dauer von 3 Monaten. Eine kürzere Laufzeit entspricht nicht der Gesetzeslage, da nur die Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu prüfen sind. Dennoch bestimmt die BA Bundesagentur für Arbeit über eine interne Geschäftsanweisung (GA-VGS), dass und in welchen Fällen von diesen gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden soll.
Eine erneute Ausstellung nach Ablauf des Vermittlungsgutscheins ist möglich, wenn die o.g. Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der erneuten Antragsstellung erfüllt sind.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 16:34 Uhr

Doch, im Vertrag steht, ohne Vermittlungsgutschein muss er selbst zahlen.

Ich bin da einfach skeptisch, besser 1 Mal zu viel, als zu wenig ;-)

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 16:48 Uhr

Dann würde ich nicht unterschreiben, sofern der VGS nicht neu ausgestellt wird!

Es sei denn, die Stelle ist es wert und die Zahlung hat nur bei Abschluß des Arbeitsvertrages zu erfolgen. Dann wäre es zumindest eine Überlegung wert!

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 16:49 Uhr

Ein gesundes Mißtrauen schadet nie :-)

Der Vermittlungsvertrag an sich ist aber üblich und total okay. Man sollte nur wirklich drauf achten, dass keine Kosten anfallen.

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 17:21 Uhr

Danke, wie unten geschrieben hatten wir das schön öfters, dass Bewerbungen an ein Personalbüro oder eine Arbeitsvermittlung gingen bze geklärt wurden, allerdings wollten die immer erst bei Vertragsabschluss den vermittlungsgutschein.

danke :-)

Beitrag von connykati - 15.07.10 - 11:39 Uhr

Hallo,

lasst deinen Mann doch trotzdem darüber vermitteln.
Ich verstehe euer Problem nicht so ganz #kratz

Vor allem hat dein Mann ja eine Vermittlungsgutschein.
Mein Mann hatte KEINEN (weil er sich arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos melden konnte) und wurde trotzdem über eine private Vermittlung in eine super tolle und sehr gut bezahlte Stelle vermittelt. Und wir mussten trotzdem keine Vermittlungsgebühr zahlen, das hat die Firma übernommen, die ihn eingestellt hatte, weil die ihn gerne haben wollten (koste es was es wolle).

Also nutzt die Chance und wickelt das ganze über den Privatvermittler ab, dazu sind die ja da.

Die Firmen selber stellen heutzutage kaum noch selber direkt ein, weil es eben ein zu hoher Kostenaufwand wäre: teure Stellenausschreibungen und sehr viel teure extra Arbeit mit der geeigneten Kandidatenauswahl. Das leistet sich heute kaum noch eine Firma und zahlt stattdessen lieber einmal einen (für die Firmen recht kleinen) Betrag an eine Vermittlungsstelle oder an eine Zeitarbeitsfirma, die einen wirklich geeigneten Kandidaten vermittelt.

Eine Freundin, die bei der Arbeitsagentur arbeitet, sagte mir mal, dass mittlerweile etwa 95 % der Firmen in Deutschland nur noch auf indirektem Weg (also über Privatvermittler oder Zeitarbeitsfirmen) neue Mitarbeiter einstellen.

Freunde dich lieber damit an, sonst werden ihr ewig suchen.

Viele liebe Grüße,
Conny

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 16:36 Uhr

Bisher haben wir einiges über verschiedene Arbeitsvermittlung/Personalbüros etc gehabt, es hat aber noch nie einer so einen vertrag gewollt. lediglich den Vermittlungsgutschein, wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt.

Beitrag von vwpassat - 15.07.10 - 11:42 Uhr

War etwas unverständlich im Eröffnungspost.

Scheint aber alles ok zu sein.

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 11:44 Uhr

#danke

Beitrag von risala - 15.07.10 - 11:04 Uhr

Hi,

verstehe ich das richtig, Dein Mann ist arbeitlos und hat von der Arge bzw. dem AA einen Vermittlungsgutschein bekommen?

Dann ist es ok den entsprechenden Vertrag bei der Arbeitsvermittlung zu unterschreiben, WENN denen eine Kopie des Gutscheins reicht. Wollen sie das Original - ablehnen, melden und anderen Vermittler suchen.

Dein Mann hat das Recht mehrer Arbeitsvermittlungen zu beauftragen - damit diese wissen, in welcher höhe der GS ausgestellt wurde bzw. daß tatsächlich einer vorliegt, verlangen diese eine Kopie davon.

Das ORIGINAL des Gutscheins darf erst ausgehändigt werden, wenn Dein Mann erfolgreich in einen Sozialversicherungspflichtigen Job von mind. 6 Monaten Dauer (oder länger? steht jedenfalls auf dem GS) vermittelt wurde.

Gruß
Kim

Beitrag von paankape - 15.07.10 - 11:28 Uhr

Ja, er hat einen vermittlungsgutschein


danke