Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Ich habe im März 2009 meinen Sohn zur Welt gebracht. Die Elternzeit läuft bis März 2011.
Ich bin jetzt in der Elternzeit wieder schwanger geworden. ET ist September 2010.
Wie berechnet sich nun mein Elterngeld?
Bekomme ich "nur" den Sockelbetrag von 300,- oder wird das Geld vom letzten Elterngeld (67%) berechnet oder wird das Geld vom meinem letzten Gehalt von vor der Geburt herangezogen?
Jeder sagt mir was anderes. Die bei der Elterngeldstelle haben so ein fachchinesisch gesprochen, dass ich es einfach nicht gerallt habe 
Und Mutterschaftsgeld bekomme ich nur von der Krankenkasse, aber nicht vom Arbeitgeber, richtig?
Bitte helft mir doch mal weiter 
LG
Inga
wie berechnet sich das Elterngeld in der Elternzeit?
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Beitrag von ingamaus80 - 15.07.10 - 11:06 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 15.07.10 - 11:11 Uhr
Du wirst den Sockelbetrag plus Geschwisterbonus bekommen, der m. W. bei 75 Euro liegt.
Gruß,
W
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 11:27 Uhr
stimmt so nicht!
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 12:57 Uhr
Das ist eien mutige Behauptung, denn das ist sehr unwahrscheinlich bei ca. 8 Monaten von vor dem ersten Kind, die berücksichtigt werden!
Beitrag von lisasimpson - 15.07.10 - 11:23 Uhr
also
1. mutterscahftsgedl gibt s ide 13€ von der KK
2. elterngeld wird so berechnet, daß die 12 monate vor beginn des MUSCHU herangezogen werden- ausgenommen sind zeiten des MUSCHU und des Elterngeldbezuges vom ersten kind.
wenn du also 12 monate elterngeld bekommen hast, dan nfallen die monate märz 2009 bis märz 2010 raus. dann hast du ab august (Juli?) mutterschut- der monat zählt uach nicht.
dann bleiben also die monate april, mai, juni (und evtl. juli), die mit null gerechnet werden.
die restlichen monate (damit es wieder 12 sind9 werden von der zeit vor der geburt des ersten kindes gerechnet.
davon gibts dann 67%- plus 10% (aber mindestens 75€) geschwisterbonus
lisasimpson
Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 11:26 Uhr
Elterngeld:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Da Du bis März EG beziehst werden die Monate, in welchen Du EG bekommst, ausgeklammert und die Zeit wird ersetzt durch Zeiten vor EZ des 1. Kindes.
D.h., die Monate April, Mai, Juni werden als Monate ohne Erwerbseinkommen gezählt, für die fehlende Zeit des Bemessungszeitraums (12 Monate) werden die Zeiten vor der 1. EZ herangezogen (gute Güte, korrigiert mich, wenn ich mich hier mit den Monaten vertue).
Es wird also mehr als der Sockelbetrag, aber nicht dasselbe EG wie jetzt. Dazu kommt noch der Geschwisterbonus.
LG, Goldie
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 12:54 Uhr
Wann beginnt dein Mutterschutz?
Davon hängt ab, welche Monate zählen.
Fängt der im August an, zählen die Monate August 2009 bis Juli 2010. Nun geht ja dein Elterngeld wahrscheinlich bis März 2010 (wenn du 12 Monate ohne Halbierung genommen hast), somit zählen dann nur die Monate April -Juli 2010 (wahrscheinlich ohne Einkommen) und 8 Moante werden von vor dem ersten Kind genommen. Also gehe ich davon aus, dass du deutlich mehr hast als die 300 Euro. Geschwisterbonus gibts dann mindestens 75 Euro oder 10% vom Elterngeld.
Beitrag von ingamaus80 - 15.07.10 - 14:31 Uhr
Hi,
ich danke euch erst mal für die tollen Antworten. So in etwa (nur viel komplizierter) hat es mir die Dame von der Elterngeldstelle erzählt. Und dann wieder habe ich woanders gehört, dass es nur die 300,- Sockelbetrag gibt. Wenn man es nicht wirklich weiß sollte man doch die Klape halten, oder? 
Aber so habe ich es jetzt "schwarz auf weiß" und konnte es mir nochmal durch den Kopf gehen lassen. Seit der Elternzeit sind meine grauen Zellen ein wenig eingerostet 
Meine Mutterschutz, habe ich gerade nachgesehen, beginnt am 22. Juli.
Demnach sind die Monate April-Juli ohne Einkommen.
Ich habe übrigens dann trotzdem noch das Elterngeld vom 1. Kind, da ich es auf 24 Monate gesplittet hatte. Die bekomme ich auch tatsächlich weiter, weil mir das Geld "zusteht". Die Summe x hätte ich ja so oder so in 12 Monaten bekommen. Das es auf 24 Monate gestreckt wurde hat dann da nix mehr mit zu tun.
Also nochmal 1000
für Deine und auch der vorherigen 2 Antworten. Die decken sich ja alle 
LG
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 17:35 Uhr
HIer sind noch zwei Fehler drin.
1. Wenn der Mutterschutz im Juli beginnt sind nur die Monate April bis Juni ohne Einkommen, denn der Juli ist ja nicht mehr komplett und darf deswegen nicht berücksichtigt werden!
2. Bei der weiteren Auszahlung des Geldes von KInd 1 gesplittet wird das Elterngeld von Kind 1 als Teilzeiteinkommen von Kind 2 (nur noch mit sehr viel komplizierterer Formel) angerechnet. Somit gibts evtl. doch nur 300 Euro!
Also mein Tipp: Elterngeld von Kind 1 in einer Einmalzahlung im Mutterschutz auszahlen lassen, damit entstehen keinerlei Nachteile und man schenkt dem Staat nicht unnötig Geld!
Beitrag von ingamaus80 - 16.07.10 - 12:02 Uhr
So jetzt musste ich doch noch mal bei der Elterngeldstelle anrufen.
Punkt 2 ist bei Dir nämlich nicht richtig.
Lt. dem Herren von der Eltrerngeldstelle ist das gesplittete Elterngeld auf 24 Monate nur eine andere Auszahlungsvariante.
Sie behandeln es wie als wenn ich nur 1 Jahr Elterngeld bekommen hätte.
Er hat es wirklich wortwörtlich so gesagt.
Das hat jetzt also keinerlei Auswirkungen auf das 2. Elterngeld.
Ich hab extra noch nachgefragt ob es als Teilzeiteinkommen angerechnet wird.
Also nicht den Sockelbetrag sondern ein bissel mehr 

Beitrag von susannea - 16.07.10 - 12:27 Uhr
Da hat er dir dann leider eine falsche Auskunft gegeben.
Fürs 1. Elterngeld ändert sich nichts, das stimmt, aber es hat Auswirkungen aufs 2. Elterngeld!
Siehe dazu die Bearbeitungsrichtlinien (die der nette herr wohl endlich einmal lernen sollte, immerhin muss er dnach arbeiten
) Seite 79
Katalog der anzurechnenden und nicht anzurechnenden Leistungen:
• Anzurechnende Ersatzleistungen sind insbesondere:
Elterngeld für ein älteres Kind
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf
Also nochmal, das Elterngeld vom 1. Kind bleibt unverändert, das vom 2. Kind ist damit aber geringer als wenn du dir das vom 1. Kind auf einmal nachträglich auszahlen läßt!
Das wird auch der Herr von der Elterngeldstelle noch lernen (hoffe ich, immerhin hat er es in mehr als 3 Jahren noch nicht gelernt!).
