Hey meine Lieben....
Was meint ihr???????
Habe soeben von der Eltergeldstelle Post bekommen!
Da ich Anfangs der Schwangerschaft durchgehend immer wieder starke eitrige Infektionen der Atemwege und Übelkeit hatte, war ich sehr viel krank geschrieben und bekam auch Entgeldersatzleistung! Später bekam ich ein Beschäftigungsverbot!
Jetzt möchte das Amt wissen (mit evt. Attest des Arztes) ob meine Krankheit schwangerschaftsbedingt war!!???
Gut die Übelkeit sicherlich..... wären es auch möglich das die Erkältungen als schwangerschaftsbedingt angesehen werden könnten?
Man sagt ja das Imunsytem kann Anfangs der Schwangerschaft sehr geschwächt sein, da der Körper sich hauptsächlich auf die Schwangerschaft konzentriert, damit das Baby nicht abgestoßen wird!
(Hatte zuvor eine Fehlgeburt)
Dazu gibt es verschiedene Artikel im I-Net!
In der 18.ssw endete bei mir die Übelkeit und ich wurde auch nicht mehr krank! Gott sei Dank, schließlich hatte ich schon 4 Antibiotika nehemen müssen! (War leider nicht abzuwenden, war jedesmal völlig vereitert mit Fieber)
Ich danke euch für eure Meinung 
LG Meltem
Entgeldersatzleistung in der SS... Elterngeldfrage!!!
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Beitrag von wuchtbrumme79 - 15.07.10 - 12:43 Uhr
Beitrag von wuchtbrumme79 - 15.07.10 - 12:46 Uhr
Also meinte im Text verschiedene Artikel zum Imusystem in der SS und nicht zu meiner Fehlgeburt... Sorry! Könnte man auch anders verstehen!
Beitrag von kati543 - 15.07.10 - 13:47 Uhr
Es gibt eine Reihe ganz typischer Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen. Alles andere gehört nicht dazu. Eine Schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist z.B. Schwangerschaftsdiabetes. Eine Erkältung ist nicht schwangerschaftsbedingt.
Wer hat dich denn krankgeschrieben und weswegen genau?
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 17:59 Uhr
Klar das sie nachfragen. Krankengeld ist kein EInkommen aus Erwerbstätigkeit, deshalb wären das Monate ohne Einkommen. Ist es eine schwangerschaftsbedingte Erwerbsminderung bzw. Krankheit gewesen, dann werden die Monate durch Monate davor ersetzt.
DAs geht aber nur wenn der Arzt dir ein Attest schreibt, dass es schwangerschaftsbedingt war.
