Hallo zusammen,
ich werd wieder anfangen zu arbeiten
allerdings fällt mein Arbeitsbeginn noch in den Bezugszeitraum für das Elterngeld - Was muss ich beachten? Wem muss ich das melden? Danke schön
Mimi
Elterngeldprofis gesucht!
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Beitrag von mimi1410 - 15.07.10 - 12:43 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 15.07.10 - 13:49 Uhr
Also Du bist verpflichtet, das umgehend der Elterngeldstelle zu melden.
Bei uns lief das folgendermaßen: Sofort kam ein Brief zurück, daß sie jetzt erstmal alle weiteren Zahlungen einstellen und eine Bescheinigung des AG wollen, wie hoch der neue Verdienst ist.
Als sie die hatten, haben sie dann einen neuen Bescheid zugeschickt über das (niedrigere) Elterngeld und enstprechend nach/weitergezahlt. Die Bearbeitung war deutlich schneller als beim Erstantrag.
LG
Beitrag von mimi1410 - 16.07.10 - 08:57 Uhr
Danke dir!
Werd ich gleich erledigen!
LG MImi
