Unentgeltliches freiwilliges Jahrespraktikum - Zuschüsse?!

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Beitrag von sille1706 - 15.07.10 - 16:48 Uhr

Hallo ihr Lieben!

Meine Nichte hat die Realschule erfolgreich abgeschlossen. Sie möchte Kinderkrankenschwester werden ( Gesundheits- und Kinderpflegerin). Nur darf sie das erst mit 18 Jahren. Um das Jahr zu überbrücken, macht sie nun ab August ein Jahrespraktikum bei uns in der Kinderklinik. Da sie das jedoch auf freiwilliger Basis macht, ist das unentgeltlich.

In der Schule war bei ihr eine Berufsberaterin, welche ihr nahe gelegt hat Zuschüsse zu beantragen, damit sie überhaupt ein paar Cent in der Tasche hat. Nun war ich heute mit ihr bei der Agentur für Arbeit und die sagten uns, dass man da überhaupt nichts beantragen könnte, da sie noch bei den Eltern wohn...!?

Nun verstehen wir die Welt nicht mehr. Die Berusfberaterin meinte damals das ohr auf jeden Fall etwas zusteht. Wohl nicht die Welt, aber wenigstens ein kleines Taschengeld. Und daher wollte ich hier mal fragen, ob jemand von euch auch solche Erfahrungen gemacht hat oder uns eventuell Tipps geben kann, ob doch noch etwas zu tun ist?!

Vielen lieben dank im Vorraus....

LG Sille

Beitrag von goldie99999 - 15.07.10 - 16:53 Uhr

Eine Bezuschussung erfolgt bei einem freiwilligem Praktikum idR nicht, es sei denn, es handelt sich um ein FSJ.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliges_Soziales_Jahr#Arbeitszeit_und_Verg.C3.BCtung

Woher kam denn diese genannte Berufsberaterin? Seitens der Agentur für Arbeit gibt es hier keine Zuschüsse. Die Eltern sind ihr ja unterhaltspflichtig bis zum ersten Berufsabschluß oder dem vollendeten 25. Lebensjahr. Das Praktikum läuft daher eher unter "Privatvergnügen".... #schwitz

Beitrag von wind-prinzessin - 15.07.10 - 17:02 Uhr

Da dies wohl keine Maßnahme der Agentur für Arbeit oder der Arge ist, wird sie da wohl nichts bekommen. Kann ich verstehen. Immerhin muss das Amt ja auch mit dem Geld haushalten. Und wenn sie kein Kunde ist, möchten die für sie auch kein Geld ausgeben. Normalerweise ist auch der Arbeitgeber verpflichtet, ein Entgeld zu zahlen. Wenn deine Nichte natürlich ein unentgeldliches Praktikum absolvieren möchte, warum soll die Arge dann zahlen? Ich würde eher mit dem Arbeitgeber sprechen und ein kleines Taschengeld vereinbaren. Immerhin bekommt der ja auch die Arbeitsleistung.