Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage.
Ich werde voraussichtlich ab August Alg I beziehen (falls ich nichts bis dahin finde). Allerdings bin ich jetzt schwanger, werde im März entbinden. Da ich dann aber in Elternzeit gehe, werde ich Elterngeld beziehen. Dass das ALG I dann wegfällt, ist klar.
Aber was passiert mit der gesetzlichen Krankenversicherung?
Kann ich z. B. 3 Jahre Elternzeit beantragen und bin automatisch weiter sozialversichert (GKV)? Oder muß ich mich selber versichern?
Ich hoffe, ihr blickt einigermaßen durch.
Danke für eure Antworten :)
Lg
Dani
Elternzeit während Arbeitslosigkeit_Sozialversicherung?
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Beitrag von dani178 - 15.07.10 - 18:25 Uhr
Beitrag von night_wish - 15.07.10 - 18:52 Uhr
Anstatt deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber anzugeben, machst du es ja beim Arbeitsamt. Nach den 3 Jahren musst du dich dann da wieder melden und dir steht der Rest von dem einen Jahr Alg 1 zu.
Also bist du dazwischen bei denen Krankenversichert. So war es bei mir auch.
LG
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 19:56 Uhr
Du kannst keine Elternzeit nehmen weil du keinen AG hast. Somit hast du keinen Asnpruch auf Eltenrziet.
Während des Elterngeldbezuges bist du kostenlos weiter versichert, danach musst du die KK entweder selber zahlen oder dich familienversichern lassen.
Beitrag von babe2006 - 15.07.10 - 20:01 Uhr
Was ist das denn für ein Quatsch!!!
Man kann auch als Hausfrau, Arbeitslose oder sonstiges 3 jahre Elternzeit nehmen... Im falle von ALG 1 oder 2, muss man es dem Amt mitteilen!
und hat auch NOCH anspruch auf 1 Jahr Elterngeld oder 24 Monate gesplittet... (falls es sich in den nächsten Wochen nicht ändert...was ja geplant ist)
Beitrag von kati543 - 15.07.10 - 20:16 Uhr
Das ist kein Quatsch, sondern die Wahrheit.
Elternzeit können ausschließlich Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen beantragen (§15 BEEG).
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Beitrag von susannea - 15.07.10 - 20:18 Uhr
Nein, man kann bis zu drei Jahren sein Kind erziehen, Elternzeit hat als erste vVoraussetzung dass man in einem Arbeitsverhältnis steht.
Also nur du erzählst hier Quatsch, weil du Begriffe falsch nutzt!
Beitrag von kati543 - 15.07.10 - 20:22 Uhr
Du kannst nicht in Elternzeit gehen, wenn du keinen AG hast. Während des Elterngeldbezuges hingegen, bist du bei deiner GKV weiterhin beitragsfrei versichert. Du erhältst auch Mutterschaftsgeld in der Höhe deines ALG1, wenn du bis zum Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf ALG1 hast.
