Brauche dringend Rat

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Beitrag von e-l-f-e...27 - 15.07.10 - 19:18 Uhr

Hallo alle zusammen...

Wo soll ich anfangen.?!:-(

Also ich arbeite seit ca.10 Jahren als Zahnarzthelferin beim Zahnarzt..aber Teilzeit.Wollt schon seit letztem Jahr aufhören,weil ich ma was anderes machen wollt..
Da es mir aber die letzte Zeit Gesundheitlich nicht gut geht,und ich seit Wochen Schmerzen habe am rechten Arm(Kapaltunnelsyndrom),hab ich beschlossen jetzt ohne neue Arbeit zu finden aufzuhören.Da ich auf das Arbeitslosengeld angewiesen bin,hab ich mit meinem Chef gesprochen und ihn gefragt,ob er mich nicht kündigen kann.Der wollt mich letzentlich nicht gehen lassen,aber meine Entscheidung stand fest, dann hat er eingewilligt.Als Gegenleistung soll ich jetzt Ende dieses Monats aufhören..Nur wie mach ich das jetzt mit der Kündigungsfrist.Was passiert wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe.Die werden doch sagen,warum bist du jetzt erst gekommen.Krieg ich denn überhaupt Arbeitslosengeld?Oder sperren die mich eine Woche.Letztentlich ist es doch nicht zu spät??Was kann ich machen???
Wenn ich sag dass ich einen anderen Beruf will,kann man mich dann auch umschulen oder gibt es keine andere Möglichkeit?Denn diesen alten Beruf will und kann ich nicht mehr ausüben...Letzentlich will ich ja arbeiten...
BITTE UM RAT!!!Weis net wie ich vorgehen soll..

Danke
L.G.

Beitrag von wind-prinzessin - 15.07.10 - 19:38 Uhr

Du sollst also nicht fristgerecht gekündigt werden? Dann bist du meines Wissens gezwungen, gegen die Kündigung vorzugehen. Und du musst dich beim Amt melden, sobald du von der Kündigung erfährst. Wenn dein Chef also ein altes Datum auf die Kündigung schreibt, kannst du Probleme bekommen. Wenn du eine Sperre bekommst, wird die vermutlich nicht nur eine Woche ausfallen. (Als Vergleich: Wenn du arbeitslos bist und einen Termin beim Amt verpasst, bekommst 3 Monate lang eine Kürzung von 10%, zusätzlich fallen eventuelle Mehrbedarfe weg, bei mir wären das derzeit ca. 95 Euro monatlich!).

Der Willi wohnt nicht hier. Dein Wille, etwas anderes zu machen, wird beim Amt sicherlich nicht ausreichen, damit die dir eine Umschulung finanzieren! Du musst schon gravierende gesundheitliche Gründe vorweisen. Im Übrigen kann man sich auch den Kapaltunnel operieren lassen. Dann funktioniert die Hand auch wieder.

Außerdem braucht man in vielen Stellen gar keine Umschulung. Versuchs mal als Kassiererin in einem Supermarkt oder in einer Tankstelle. Da hast du gute Chancen und brauchst keine Vorkenntnisse.

Ich möchte noch erwähnen, dass ich es nicht gut finde, dass du dich kündigen lässt, um auf Amtskosten zu leben und/oder dir eine Umschulung bezahlen zu lassen. Du könntest dir auch selbst eine kostenpflichtige Umschulung suchen und sie von deinen Ersparnissen bezahlen. Alternativ gibt es auch Arbeitgeber, die auch 28jährige Bewerberinnen noch für eine Ausbildung einstellen.

Beitrag von e-l-f-e...27 - 15.07.10 - 20:01 Uhr

Ich will doch nicht auf Amtkosten leben,um Gotteswillen.
Ich hatte im Moment keine andere Wahl.Ich musste aufhören,weil es mir allgemein Gesundheitlich nicht gut geht.Dazu kam das mit dem Arm.Aber ich hab auch schiss mich operieren zu lassen.Deswegen hab ich die Lösung darin gefunden was anderes zu machen.Und dazu muss ich mit meiner jetzigen arbeit auhören.Ich Will arbeiten!Nicht dass ich missverstanden werde.
Nur wenn ich selber kündige ,dann hab ich die 3 Monate Sperrzeit.Wenn ich mich dann gar nicht anmelde beim Arbeitsamt,das geht auch nicht.Ich hab doch das Recht darauf,die Zeit wo ich Arbeit suche,Arbeitslosengeld zu bekommen.Hab ja auch ordentlich Beiträge ecr. bezahlt...Aber dass war ja nicht meine eigentliche Frage.Meine Frage war ja ,hab die Kündigung jetzt bekommen,letzter Arbeitstag ist 31.07.10.Wenn ich mich jetzt Arbeitslos/Arbeitssuchend anmelde ,werden die mich sperren? Wie müsste ich vorgehen?

Danke
L.G.

Beitrag von wind-prinzessin - 15.07.10 - 20:46 Uhr

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag, welche Kündigungsfrist du hast? Danach entscheidet sich, was das Amt bezüglich Leistungen sagt.

Im Übrigen: Wenn du berufsunfähig geschrieben wirst, kannst du direkt mit der Arbeit aufhören und bekommst meines Wissens keine Sperre.

Wenn du dich nicht operieren lassen möchtest, welchen Job möchtest du dann ausüben, wo du deine rechte Hand nicht brauchst?

Hast du dich denn mittlerweile schon auf etwas beworben? Oder wartest du seit einem Jahr, dass sich etwas von alleine ergibt? Btw: Wenn das Amt dir die Umschulung finanzieren soll, 'weil du etwas anderes machen willst' - wer garantiert denen denn, dass du nach der Umschulung nicht sagst 'Och, der Job ist eigentlich auch nicht so schön' und dann möchtest du die nächste und übernächste Umschulung finanziert bekommen.

Meine Mutter hat ihre Umschulung von der Rentenversicherung bekommen, da sie mit einer Arthrose im Sprunggelenk ihren alten Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben kann. Sie kann ja selbst nicht laufen, nimmt massig Schmerzmittel. Jetzt ist das Gelenk versteift, sie humpelt immer noch, schluckt allerdings weniger Tabletten. Normal gehen kann sie, allerdings kann sie nicht täglich mehrere Stunden laufen, geschweige denn einen Menschen heben/stützen.

Beitrag von windsbraut69 - 16.07.10 - 07:57 Uhr

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit mußt Du nicht den Job ohne Alternative hinschmeißen, sondern könntest Dich krank schreiben und behandeln lassen!

Meines Wissens gibt es eine Sperre bei zu später Meldung beim Jobcenter.

Beitrag von sternschnuppe215 - 15.07.10 - 21:15 Uhr

wenn Dein Chef schreibt "...müssen wir Ihnen betriebsbedingt zum 30.07.10 kündigen...." geht das i.O. .... denn das AA interessieren die Hintergründe dann nicht wirklich

Sag dass Du an einer Umschulung interessiert bist... vlei können die was organisieren...

LG

Beitrag von e-l-f-e...27 - 15.07.10 - 21:32 Uhr

Auf dem Vertrag steht ,dass AUS BETRIBLICHEN GRÜNDEN
zum 31.07.10 gekündigt wird
Ich hab halt bedenken,dass die sagen "warum gibst du die Kündigung erst jetzt ab..Pech gehabt" so in etwa..
Ich hab sie ja erst jetztz bekommen..
Denn normal muss man ja 3 Monate vorher bescheit geben.
Weis halt net obs da Probleme gibt#kratz

Danke
L.G.

Beitrag von kati543 - 15.07.10 - 21:38 Uhr

Nein, du mußt nicht 3 Monate vorher Bescheid geben. Die 3 Monate gelten nur für befristete Arbeitsverträge. Hält man die nicht ein und hat keine Begründung dafür, gibt es eine Sperre.
Welches Datum steht denn auf der Kündigung? Also wann ist sie laut Kündigung geschrieben wurden? Du bist verpflichtet dich spätestens eine Woche nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden. Ansonsten drohen dir Abzüge zwischen 7€ und 50€/Tag.
http://www.wirtschaftsbrief.info/business-karriere/bei-kuendigung-fruehzeitig-beim-arbeitsamt-melden.html

Beitrag von e-l-f-e...27 - 15.07.10 - 21:44 Uhr

Ausgestellt wurde sie am 31.04.10,unterschrieben habe ich sie im Mai und bekommen hab ich sie heut.
#kratz
Ist bischen durscheinander

Danke
L.G.

Beitrag von derhimmelmusswarten - 15.07.10 - 22:36 Uhr

Das ist ja mal totaler Humbug, den du da gemacht hast! Rechne mal mit einer Sperre von drei Monaten. Das Arbeitsamt wird wissen wollen, wann du von der Kündigung erfahren hast. Wenn die sehen, dass die Kündigung von April datiert und du den Erhalt im Mai bestätigt hast, bekommst du eine Sperre, da du dich viel zu spät gemeldet hast! Wie willst du dem Arbeitsamt denn nachweisen, dass du sie heute erst erhalten hast? Oder hast du sie per Einschreiben/Rückschein erhalten?

Ich sehe da keine Lösung. Dein Chef hat die Kündigung auf April datiert, du wusstest (natürlich) davon und du meldest dich jetzt erst beim Arbeitsamt.

Hast du schon mal darüber nachgedacht, dass das eine ganze böse Falle sein könnte? Was ist, wenn du innerhalb eines Jahres keinen neuen Job findest? ALG II lässt grüßen! Wie kann man nur so ..... sein!

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 12:39 Uhr

In dem Fall sieht es schlecht für dich aus. Warum bist du denn nicht den allgemeinen, normalen Weg gegangen, als dieses halb-illegale Ding zu drehen.
Eine Sperre bekommst du auf alle Fälle.

Beitrag von kathi.net - 16.07.10 - 09:31 Uhr

Hallo,

dir geht es gesundheitlich nicht gut? Okay. Dann geht man zum Arzt. Deswegen kündigt man nicht.

Sorry, wenn ich sich das jetzt hart anhört: Ich hoffe, du bekommst eine Sperre! Du begibst dich vorsätzlich in die Bedürftigkeit. Oder hast du schon was Neues? Immerhin willst du ja schon seit letztem Jahr aufhören.
Für mich klingt das eher nach "Kein-Bock-erstmal-ALG-kassieren" #aerger

Und wenn die Kündigung auf April datiert und im Mai von dir unterschrieben wurde, bist du sowieso zu spät. Wer solll dir da jetzt helfen?
Bevor man Entscheidungen trifft - insbesondere solch wichtige wie Berufswahl, Kündigungen, Umschulungen etc - sollte man sich genau informieren. #aha

Schöne Grüße
Kathi

Beitrag von schatz6 - 16.07.10 - 11:14 Uhr

Jepp, genau Deiner Meinung.

Längeren Urlaub, könnte glaub ich, jeder mal vertragen. Gott sei Dank, macht es nicht jeder.