elternzeit/kündigung/Alg *kompliziert*

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Beitrag von anibas81 - 16.07.10 - 10:19 Uhr

Hallo!

Bin verzweifelt..hoffe es kann mir jemand helfen..#schwitz

Erstmal die Fakten:

-Ich bin in der 22.Woche schwanger
-hab derzeit ein Beschäftigungsverbot
-Habe vor, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen
-Habe vor, zu dieser Arbeitsstelle nicht mehr zu gehen (50km entfernt),
da ich mein (dann 2 jähriges) nirgendwo unterbringen kann (Kiga erst ab 3 Jahren, wohne in einer kleineren Stadt..)

Nun meine Fragen:
Muss ich in der Elternzeit kündigen?
Bekomme ich dann Alg1 (mitt Sperrfrist von 3 Monaten)?
ODER
Nehme ich lieber keine Elternzeit und kündige nach meiner Mutterschutzfrist, sodass ich nach 2 Jahren Elterngeld Alg1 bekomme?

Sorry ich blick das nimmer..#schmoll



Beitrag von chicksy1985 - 16.07.10 - 10:49 Uhr

Bei mir ist es im moment genauso.

Mein kleiner ist 2 Jahre alt und ich hab keinen KiGa Platz für mein Kind.
Hab mir von meiner Chefin einen Aufhebungsvertrag schreiben lassen und bin mit diesen in die ARGE. Ich hab keine Sperre bekommen, aber das du einen Anspruch auf ALG1 hast musst du dich 15 std in der Woche zur Verfügung stellen das du arbeiten kannst. Aber bei 15std in der Woche bekommste wenig alg. Ist gestaffelt, wieviel std du dich halt zur verfügung stellst. Je mehr std - mehr Geld. Hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen.

Beitrag von anibas81 - 16.07.10 - 11:08 Uhr

Ja danke schonmal...
Bekommt man generell keine Sperre, wenn man einen Aufhebungsvertrag macht?

Das könnte ich mit meinem Chef noch besprechen, aber ob der das macht is ne andere Frage...

Ist zwar noch alles etwas hin, aber möchte mir wenn die kleine da ist nicht Gedanken drüber machen müssen..

Beitrag von nusch - 16.07.10 - 11:10 Uhr

Hallo Anibas,

warum solltest Du jetzt schon kündigen? Bloß nicht in Panik verfallen.

Melde erstmal schön Deine 2 Jahre Elternzeit an - in 2 Jahren kann soviel passieren:
- arbeitsmäßig (vielleicht ergibt sich ein guter Job in Deiner Nähe, dann bist Du gar nicht auf ALG angewiesen),

- oder auch dass es doch einen Kindergartenplatz für Dein zweijähriges Kind gibt (mir scheint, als solle es ab 2013 einen Rechtsanspruch für Kinder ab 2 geben),

- oder Du findest eine tolle Tagesmutter,

- oder Du findest einen Job in einer Firma, die einen eigenen Kindergarten betreibt ...

Außerdem kannst Du das dritte Jahr Elternzeit ja auch immer noch hinten anhängen

Was sich sagen will: es ist viel zu früh, jetzt in Panik zu verfallen und zu kündigen. Schau halt, wenn Dein Kind 1,5 Jahre alt ist, wie Du dann weiter machen willst. Besorge Dir eine Kinderbetreuung und bewirb Dich dann.

LG
Nusch

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 12:55 Uhr

Nun warte erst einmal ab. 2 Jahre sind eine lange Zeit. Gerade mit einem Kind. Da kann verdammt viel passieren. Aber zu den Fakten...was wäre wenn...

"Muss ich in der Elternzeit kündigen? "
Das wäre das blödeste, was du tun kannst. Du musst ja nach aktuellem Stand ohnehin 3 Jahre zu Hause bleiben. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wer oder was hindert dich also daran, die 3 Jahre auch zu nehmen?

"Bekomme ich dann Alg1...? "
Nein, bekommst du nicht. Zumindest nicht, wenn du dem Sachbearbeiter gegenüber ehrlich bist. Du willst bei deinem alten AG nicht bleiben, weil du keine Betreuung für dein Kind hast. Genau das ist aber Voraussetzung für den Bezug von ALG1. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Arbeitsamt will wissen, wer dein Kind betreut, wenn du arbeiten gehen würdest.

" (mitt Sperrfrist von 3 Monaten)"
Die Sperrfrist kann man umgehen, das ist weniger das Problem. Das Problem ist eher, dass du gar keinen Anspruch auf ALG1 hast.

"Nehme ich lieber keine Elternzeit und kündige nach meiner Mutterschutzfrist, sodass ich nach 2 Jahren Elterngeld Alg1 bekomme? "
Na das ist ja nun wirklich die allerschlechteste Idee.

...du hast genau 2 Möglichkeiten. Entweder du nimmst 2 Jahre Elternzeit und kündigst fristgerecht. Danach wärst du arbeitslos aber nicht arbeitssuchend. Du kannst zu Hause bleiben wegen der Erziehungszeit (nicht Elternzeit!), wärst aber nicht versichert. Wenn dein Ehemann in der GKV ist, kannst du familienversichert werden, ansonsten mit einen eigenen Beitrag selber versichern.
Die zweite Möglichkeit ist die beste...du bleibst 3 Jahre in Elternzeit. Während dieser Zeit ruht dein Arbeitsvertrag. Du bist weiterhin in deiner GKV beitragsfrei versichert.

Geld bekommst du bei beiden Varianten nicht. Aber in der 2. mußt du wenigstens nicht noch zahlen. Außerdem hat die 2. Variante den Vorteil, dass du weiterhin einen gültigen AV hast. Wenn du nun z.B. gewollt oder ungewollt ein zweites mal schwanger wirst, bekommst du so wesentlich mehr Geld.

Beitrag von anibas81 - 16.07.10 - 13:32 Uhr

Oh vielen Dank ihr beiden..
Werde das dann so machen mit der Elternzeit und 2 Jahre+1 Jahr verlängerung denk ich...
Kann man denn in der Elternzeit (im 3.Jahr) auch mitten drin kündigen?
(Falls ich jetzt in meinem Ort was finde..)

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 16:31 Uhr

Du kannst immer kündigen. Aber ich nehme mal an, man kann sich mit dem AG sowieso immer einigen. Bei 3 Jahren Elternzeit braucht der AG ja eine Vertretungskraft. Die ist eben dann nicht nur befristet, sondern fest eingestellt.