Kinder auf Steuerkarte und Steuerklasse

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Beitrag von baumrock - 16.07.10 - 12:15 Uhr

Hallo,

Bislang hat nur mein Mann gearbeitet, nun steige ich auch wieder ins Berufsleben ein.
Bislang hatte er beide Kinder auf der Steuerkarte. Kann man das einfach beibehalten, oder ist es besser sie aufzuteilen, also jeder jeweils 1?

Ich habe auch eine Frage zu den Steuerklassen. So wie ich das gelesen habe, ist es schon fast egal ob 4/4 oder 3/5, denn beim Jahresausgleich wird das zuviel gezahlte wieder erstattet.
Mein Mann verdient zwar wesentlich mehr als ich, aber im Gegensatz zu ihm habe ich einen befristeten Vertrag. Und sollte der Vertrag mal nicht verlängert werden, ermittelt sich ja das Arbeitslosengeld (falls es mal in Anspruch genommen werden müßte) über das Netto-Einkommen, oder nicht? Insofern ist meine Überlegung das man, wenn möglich die Klasse 4/4 nimmt.
Mit der Kinderplannung haben wir abgeschlossen, Elterngeld etc. wären also kein Hinderungsgrund die 3/5 zu nehmen.

Oder lieg ich mich meinen Überlegungen komplet verkehrt? Soweit ich das überblicke haben die meisten ja die Verteilung 3/5 und das wird ja schliesslich auch seinen Grund haben.

Vielen Dank
Baumrock

Beitrag von smily2 - 16.07.10 - 12:32 Uhr

Hallo,

da ihr gemeinsam veranlagt seid, werdet ihr jeweils beide Kinder auf der Steuerkarte haben.

Mit den Steuerklassen IV/IV leiht ihr dem Staat Geld bis zur Einkommersteuererklärung. In Bezug auf das Arbeitslosengeld hast du solange recht, bis dein Mann arbeitlos wird oder länger als 6 Wochen krank ist.

Beitrag von baumrock - 16.07.10 - 12:36 Uhr

Hallo,

Danke für Deine Antwort. Jetzt wird mir das mit den Kinder auf der Karte klar, bei google habe ich da nichts finden können.
Stimmt, falls mein Mann mal arbeitslos wird oder krank...das ist ein Argument. Da hol ich gleich mal den Taschenrechner wieder hervor und rechne nach.#schwitz

Danke!
Baumrock

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 13:06 Uhr

Also das mit den Kindern stimmt so nicht. Aber mal abgesehen davon...geldtechnisch ist es völlig egal, bei wem die Kinder stehen. Sie haben absolut NULL Effekt. Es gibt keine Kinderfreibeträge mehr, die direkt bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.
Bei Unverheirateten (jeder bekommt die Hälfte) und bei der Kombi 3/5 (Lst.kl. 3 bekommt das ganze Kind) ist es vorgeschrieben, wer wieviel bekommt, ansonsten kann man wählen. Aber wie gesagt, es hat keinen Effekt.

Mit den Steuerklassenaussagen würde ich so auch vorsichtig sein. Es kommt nicht zuletzt auf das steuerliche Fachwissen des Steuerpflichtigen an.

Beitrag von susannea - 16.07.10 - 13:55 Uhr

Na klar haben sie einen Effekt. Sowohl Soli-Beitrag als auch Kirchensteuer ist mit Kindern natürlich geringer!

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 14:22 Uhr

Stimmt, ich habe die Kirchensteuer vergessen. Bin nicht in der Kirche,... sorry.

Beitrag von baumrock - 16.07.10 - 18:25 Uhr

Hallo,

Wie ist es denn dann richtig? Wir haben 2 Kinder, jede dann eins, oder Einer Beide?
Wir sind beide in der Kirche, einer Evangelisch, der andere Katholisch.
Soli zahlen wir auch, ist ja klar.

Danke
Baumrock

Beitrag von nele27 - 16.07.10 - 12:38 Uhr

Ich würde aus genau denselben Gründen die 4/4 nehmen.
Es ist wahrscheinlicher, dass Du mit Zeitvertrag arbeitslos wirst als er mit unbefristetem Vertrag...
Da ihr das Geld ja eh wiederbekommt, ist nichts verloren.

Außerdem würde ich, wenn ich nicht hohe Pendelkosten oder andere Dinge zum Absetzen hätte, eh immer die 4/4 nehmen, weil ich keinen Bock auf ne Nachzahlung hätte. Da kriege ich lieber einmal im Jahr n paar Scheinchen wieder :-)

LG, Nele

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 13:15 Uhr

"Außerdem würde ich, wenn ich nicht hohe Pendelkosten oder andere Dinge zum Absetzen hätte, eh immer die 4/4 nehmen, weil ich keinen Bock auf ne Nachzahlung hätte. Da kriege ich lieber einmal im Jahr n paar Scheinchen wiede"
Das ist immer Ansichtssache und setzt absolut voraus, dass man auf das Geld monatlich verzichten kann. Wenn man am Jahresende Geld wiederbekommt, hat man schlicht und einfach während des Jahres zu viel abgegeben. Und mal 500€ im Monat weniger könnten wir uns nicht leisten. Von irgendetwas müssen wir auch leben und mal abgesehen davon...am Jahresende bekommen wir trotzdem immer eine 4-5 stellige Summe wieder trotz der Kombi 3/5.

Beitrag von nele27 - 16.07.10 - 13:19 Uhr

Ich habe auch im Moment die 3 (war lange Alleinverdienerin).
Aber ich pendel auch sehr viel und weiß, dass ich was wiederbekomme (vorletztes Jahr 4200 Euro, letztes Jahr 1500 Euro).
Das scheint dann bei Euch auch so zu sein.

Wenn ich immer bangen muss was nachzuzahlen würde ich lieber 4/4 nehmen.

Wir werden in 4/4 wechseln, wenn ich in ELternzeit gehe. Klar könnte mein Mann die 3 nehmen, aber ich kriege recht hohes Elterngeld und das ist mir zu riskant.
Verzichten können wir auf die ca. 350 Euro seines Gehalts - können ja dann die Nachzahlung verbraten :-)

LG, Nele

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 13:27 Uhr

Nein, wir pendeln nicht sehr viel. Wir haben 2 schwerbehinderte Kinder mit Merkzeichen H (Behindertenpauschbetrag 2x3700 + Pflegepauschbetrag (2x924) + 2x15.000km), zahlen Unterhalt an meine Schwiegis und haben ein häusliches Arbeitszimmer. Da kommt immer einiges zusammen. Den restlichen Krümelkram haben wir natürlich auch.

Beitrag von nele27 - 16.07.10 - 15:47 Uhr

Ok, da könnt Ihr wirklich die 3/5 nehmen ... da kommt einiges zusammen.

Ich habe "nur" mind. 2000 gefahrene Kilometer im Monat, den Höchstsatz Kinderbetreuung und mein Mann hat noch ein paar Posten.

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 16:29 Uhr

Lol...deswegen haben wir ja auch 3/5 ;-) Ich gehe ja nicht arbeiten wegen den Jungs.

Beitrag von baumrock - 16.07.10 - 18:31 Uhr

Hallo,


Ich hab mal gerechnet...bei uns macht es grad mal 75 Euro aus, ob nun 4/4 oder 3/5.
Wir haben uns also unter Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit und Krankheit für die 4/4 entschieden.
Gruß
Baumrock