Arbeitslos ab dem 02.08. und schwanger...

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Beitrag von 123456regina - 16.07.10 - 14:11 Uhr

Wenn ich dann Arebitslosengeld 1 bekomme, bekomme ich das Elterngeld zusätzlich oder wird das Arbeitslosengeld dann für die Zeit wo ich Elterngeld bekomme gestrichen?

Werde vorraussichtlich anfang Dezember nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, Vertrag ist aber noch nicht ausgehandelt auf Teilzeit.

Danke für eure Antworten.

LG
Regina

Beitrag von seikon - 16.07.10 - 14:17 Uhr

Also erstmal bekommst du bis zum Mutterschutz ja Alg 1, sofern ein Anspruch besteht. Danach im Mutterschutz bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in der Höhe deines Alg 1.
Wenn das Kind dann da ist kannst du dir aussuchen wie du es halten willst. Entweder du gehst in Elternzeit und meldest dich beim Amt ab. Dann erhältst du Elterngeld in entsprechender Höhe. Du kannst dich nach dem Mutterschutz aber sofort wieder dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen und würdest dann Alg 1, sowie den Sockelbetrag von 300 Euro vom Elterngeld bekommen.
Wenn du dann wieder arbeitest (weniger als 30 Stunden pro Woche um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu verlieren), dann wird dein Verdienst entsprechend mit dem Elterngeld verrechnet.

Beitrag von kati543 - 16.07.10 - 14:33 Uhr

"Entweder du gehst in Elternzeit und meldest dich beim Amt ab. Dann erhältst du Elterngeld in entsprechender Höhe."
Das kann sie nicht. Elternzeit gibt es nur für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen. Sie kann Elterngeld beziehen, aber nicht in Elternzeit gehen. Beim Amt abmelden muß sie sich auch nicht. Das macht das Amt ganz allein und zwar mit Beginn des Mutterschutzes. Ab da steht sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

"Du kannst dich nach dem Mutterschutz aber sofort wieder dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen und würdest dann Alg 1, sowie den Sockelbetrag von 300 Euro vom Elterngeld bekommen. "
Voraussetzung ist natürlich, dass sie eine Betreuung für das Kind nachweisen kann. Sie bekäme dann natürlich auch nur für z.B. 15h das ALG1 für die Tage, die sie noch übrig hat.

Beitrag von summer1981 - 16.07.10 - 14:50 Uhr

Du arbeitest jetzt noch und bist ab den 02.08.2010 arbeitslos?

Dein Chef darf dich nicht feuern wenn du schwanger bist, dann zahlt der für dich weiter bis zum Mutterschutz.

Oder war das ein 400€ Job?

Beitrag von kitty1979 - 16.07.10 - 15:38 Uhr

Selbst bei nem 400€-Job dürfte der Chef sie nicht einfach feuern - da hat man nämlich die gleichen Rechte wie bei einem "normalen" Job!!

Vielleicht war es ein befristeter Vertrag!?!

Lg Nicole

Beitrag von parzifal - 17.07.10 - 10:20 Uhr

Ein 400 EUR-JOB hat steuerliche Gründe etc.

Es gelten aber trotzdem die Arbeitsrechtsgesetze.