hallo,
ich bin noch bis zum 19.09. in elternzeit. nun hat mich heute meine chefin angerufen und mir mitgeteilt, das sie mich zum 30.09 kündigt ! 
eigentlich konnte ich mir das schon vorstellen.
wie sieht es jetzt aus ? hat man nicht eigentlich eine kündigungsfrist von 3 monaten ?
wenn ich mich jetzt arbeitssuchend melde, kann ich dann trotzdem einen 400 euro job annehmen, bis ich nen "richtigen" job habe ?
ich habe in meinem betrieb 2,5 jahre gearbeitet also bekomme ich ja erstmal arbeitslosengeld 1 oder ?
bekomm ich dieses auch wenn mein mann relativ gut verdient ?
ich hoffe mir kann jemand meine fragen beantworten, bin jetzt noch ziemlich geklatscht !
lg jessica
nach elternzeit vom arbeitgeber gekündigt
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Beitrag von jessik0106083 - 16.07.10 - 19:46 Uhr
Beitrag von susannea - 16.07.10 - 19:58 Uhr
So einfach gehts nicht, was dein Chef da vor hat.
1. ist eine Kündigung nur schriftlich wirksam
2. gibts eine Kündigungsfrist. Die beträgt egal was der Vertrag sagt mindestens einen Monat zum Monatsende
3. kann er die Kündigung dir erst am 19.9. übergeben, somit kann er dir frühestens zum 31.10. kündigen.
Also erstmal abwarten und Tee trinken, ob er dir überhaupt schriftlich kündigt und dann sollte er dies tun per Anwalt dagegen vorgehen, dann gitbs nämlich evtl. noch mehr Geld ;)
Ja, auf ALGI hast du Anspruch. Klar kannst du einen 400 Euro-Job annehmen, aber nur bis zu einer bestimmten Anzahl Stunden und außerdem wird das EInkommen aufs ALGI angerechnet!
Beitrag von jessik0106083 - 16.07.10 - 20:09 Uhr
hallo,
meine chefin wollte mir persönlich kündigen ( nett nicht war ) aber sie schickt sie mir noch schriftlich zu.
naja und mit anwalt oder so ist bei ihr echt schwierig. bisher hat jeder der von ihr gekündigt wurde , oder der gekündigt hat alles verloren, obwohl diese personen eigentlich recht gehabt hätten.
ihr mann ist leider auch anwalt und der boxt seine frau bei allem raus.
naja und sie sagte mir auch im gespräch, das es einige sachen gab, die ich ziemlich versaubeutelt hab ( was vielleicht auch stimmen kann ) und dadurch verluste entstanden sind.
Beitrag von susannea - 16.07.10 - 20:12 Uhr
Naja, dir zuschicken kann sie sie erst am 19.9. wenn du noch in Elternzeit bist und wie gesagt, auch da gibts Kündigungsfristen, würde ich sie noch mal dran erinnern. Da kann auch ihr Mann nichts gegen machen!
Beitrag von tweety12_de - 16.07.10 - 20:15 Uhr
hast du ein oder 2 jahre elternzeit auf einmal beantragt?? wenn du 2 jahre beantragt hattest, dann teile ihr schriftlich mit, das du das 3. jahr auch gleich nemhne willst und teilzeit in ez arbeiten willst. denn dann hast du noch vollen kündigungschschutz so hast du dann die möglichkeit dir in ruhe eine neue arbeitsstelle zu suchen.
wenn sie keine arbeit für dich hat, dann muß sie dir schriftlich erlauben, das du wo anders teilzeit in elternzeit arbeiten darfst. jedoch nicht mehr als 30 stunden pro woche.
gruß alex
Beitrag von susannea - 16.07.10 - 20:18 Uhr
Stimmt, die Idee ist genial. UNd noch hat sie die 7 Wochen-Frist nicht unterschritten.
Beitrag von tweety12_de - 16.07.10 - 20:24 Uhr
korrekt.
jetzt muß sie denn dann nur 2 jahre elternzeit beantragt haben, dann könnte die ag nichts dagegen tun,......
Beitrag von susannea - 16.07.10 - 20:34 Uhr
Ich befürchte, da liegt das Problem. Kind 2 ist erst 9 Monate!
Beitrag von jessik0106083 - 16.07.10 - 20:34 Uhr
hallo,
ich habe leider nur 1 jahr beantragt, was könnte ich mir jetzt in den ar... beissen !
Beitrag von derhimmelmusswarten - 16.07.10 - 20:42 Uhr
Natürlich bekommst du ALG I. Egal, wie viel dein Mann verdient. Wolltest du denn wieder arbeiten gehen? Kinderbetreuung gesichert? Dann sofort bewerben. Habe (gleiche Branche) 3 Bewerbungen geschrieben, zwei wollten mich sofort einstellen, bei einem fange ich demnächst an. Und deinen 400 Euro-Job kannst du auch behalten.
Beitrag von jessik0106083 - 16.07.10 - 21:11 Uhr
hallo,
ja klar werd ich mich gleich bewerben, die kleine geht ja schon ab den 01.09 in die kita.
und der gutschein ist erst seit einer woche durch.
schwein gehabt.
lg jessica
Beitrag von manavgat - 17.07.10 - 11:36 Uhr
Das geht gar nicht!
Wegen der Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung: Wie groß ist der Betrieb?
Gruß
manavgat
Beitrag von jessik0106083 - 17.07.10 - 19:58 Uhr
hallo ,
wir sind ca. 15 mitarbeiter !
was meinst du , was geht nicht ???
lg
Beitrag von manavgat - 17.07.10 - 20:28 Uhr
Ca. 15? Oder sind es 15!
Ab 15 Mitarbeitern hast Du Kündigungsschutz und sie kann nur mit Grund kündigen. Da Du jetzt erst aus der Elternzeit kommst, kannst Du ja keinen Murks gemacht haben. Was vorher war, zählt nicht, das hätte sie gleich ahnden müssen.
Gibt es betriebliche Gründe, so muss sie eine Sozialauswahl treffen. Da stehst Du vielleicht nicht an erster Stelle.
Wenn die Kündigung kommt, solltest Du schriftlich und umgehend widersprechen. Am besten mit Hilfe einer Anwältin. Wenn die Dame merkt, dass Du Dir nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, dann lässt sie es vielleicht. Es gibt eine Menge Leute, die einfach nur "Buh" sagen und glauben der andere fällt vor Schreck tot um.
Ist das bei Dir so?
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 17.07.10 - 20:29 Uhr
Sie kann Dir mit so einer kurzen Frist auf keinen Fall kündigen. Das meinte ich mit geht nicht.
Beitrag von jessik0106083 - 17.07.10 - 20:34 Uhr
hmmm.....
zählen denn azubis auch dazu ?
aber ich hab heute die schriftl. kündigung bekommen, wenn du magst kannst du ja mal lesen was ich jetzt im neuen posting geschrieben hab.
lg
